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Nach Domain-Sperre: Layer-Ads ist nachweislich zahlungsunfähig

Von Frank Hollersmann | 27 Dezember 2009

Nach Domain Sperre: Layer Ads ist nachweislich zahlungsunfähigNachdem das Werbenetzwerk Layer-Ads fast ein Jahr lang seine Webmaster nur sporadisch und zumeist gar nicht mehr ausbezahlt hat, durfte eigentlich schon das vermutet werden, was jetzt traurige Gewissheit geworden ist:

Netplosiv erfuhr exklusiv aus internen Kreisen: Layer-Ads ist nachweislich zahlungsunfähig und die Domain wurde gesperrt, weil Layer-Ads auch ihrem Provider, der Wavecon GmbH massive Geldsummen schuldet. Provider Wavecon macht aktuell sogar ein Zurückbehaltungsrecht geltend  !

Während Wavecon-Geschäftsführer Cemil Degirmenci sich zur Sache und ins Besondere zu den Gründen für die Domain-Sperrung nicht offiziell äußern wollte, erfuhr netplosiv dennoch die Wahrheit. Aus zuverlässiger Quelle !

Dies dürfte nun tatsächlich nicht nur bedeuten, dass nun niemand mehr einen Cent von Layer-Ads erhalten wird, sondern vielmehr auch, dass die beiden Geschäftsführer Jens Reimer und Oliver Sperke sich auf ganz erhebliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen einstellen müssen. Der Verdacht des gewerbsmässigen Betruges steht ja schon längere Zeit im Raum.

Netplosiv rät daher allen Geschädigten, zumindest einmal Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges gegen die beiden Geschäftsführer Jens Reimer und Oliver Sperke zu erstatten. Das kostet nichts und kann von Euch selbst (ohne Anwalt) bei jeder Polizeidienststelle gemacht werden.

Weiterhin besteht natürlich auch für Euch alle die Möglichkeit, Euch hier bei netplosiv über die Kommentarfunktion über Ratschläge, Tips und Informationen auszutauschen oder einfach nur ein Statement zum Sachverhalt abzugeben.

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Dieser Artikel wurde bisher 18 Mal kommentiert

  1. Toni schrieb am :

    Ich kann mich dem Autor nur anschließen:
    Es ist sehr, sehr wichtig, dass möglichst jeder Betroffene Strafanzeige erstattet. Kleiner Tip: Wer zu faul ist, muss dazu nichtmal zur Polizei gehen.

    Sofort-Anleitung Strafanzeige per Fax (GARANTIERT GÜLTIG UND WIRD BEARBEITET!)
    - Word / Office anschmeißen
    - Briefkopf drauf mit Absender, Datum und Betreff “Strafanzeige”
    - danach den Sachverhalt erklären, strafrechtlicher Vorwurf ist u.a. Betrug, Untreue, Insolvenzverschleppung
    - wenn möglich, den Betrugsvorwurf und den Vorwurf der Insolvenzverschleppung mit Beweisen erläutern (Screenshots des Loginbereichs mit nicht ausgezahltem Guthaben o.ä.), falls vorhanden, notfalls aber sich selbst als ZEUGE benennen und fertig
    - Unterschreiben
    - per Brief oder Fax direkt an die örtliche Staatsanwaltschaft oder, wer keine Lust hat deren Adresse / Faxnummer rauszusuchen, z.B. an die ebenso zuständige Staatsanwaltschaft München I:

    Staatsanwaltschaft München I
    Linprunstraße 25
    80335 München (Hausanschrift)

    Telefax: 089/5597-4131
    Telefon: 089/5597-07

    Macht es unbedingt, dauert nur 10 Minuten!

    Gruß,
    Toni

  2. lena schrieb am :

    Provider Wavecon macht aktuell sogar ein Zurückbehaltungsrecht geltend??? – Wenn aber die Herren einen Insolvenzantrag stellen oder ein Konkurs eingeleitet wird, werden die Leute Pech haben, denn dann fällt auch das Projekt in die Konkursmasse. Die machen sich dann auch strafbar. So einfach geht das nicht.

  3. Justitiar schrieb am :

    Lena: Hast Du Dich schon mal mit Jura oder in diesem Falle dem Schuldrecht laut BGB befasst ? Dann wüsstest Du, dass ein VOR der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erklärtes Zurückbehaltungsrecht definitiv wirksam ist. Was das mit strafbar zu tun hat ist mir nicht klar !

  4. ka schrieb am :

    wär cool, wenn hier jemand ein musterschreiben aufsetzen könnte.

  5. schmiddy schrieb am :

    Mir schulden die Jungs nur einen kleinen Betrag, lohnt sich der Aufwand dafür überhaupt?

  6. gpiepen schrieb am :

    Auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist “Kleinvieh macht schließlich auch Mist” dürfen solche Leute nicht ungeschoren davaon kommen. Nehmt Euch die Zeit und stellt Strafanzeige!!!

  7. Fabian schrieb am :

    Meine Strafanzeige ging heute Nachmittag gegen 15Uhr herraus :) ,

    Layer Ads schuldet mir zwar “nur” 1,13€ aber Recht muss Recht bleiben :=).

    @ schmiddy
    Der Aufwand lohnt sich doch immer, kostet dich ja nichts.

  8. Björn F. schrieb am :

    “Mir schulden die Jungs nur einen kleinen Betrag, lohnt sich der Aufwand dafür überhaupt?”

    Eine Strafanzeige ist völlig kostenlos und in wenigen Sätzen den Sachverhalt erklären, dass das Projekt über Monate weiterlief, Neuanmeldungen möglich waren, allerdings die verdienten Gelder zurückgehalten wurden und kein Insolvenzverfahren geantragt und mehrfach versichert wurde, die Gelder würden bald ausgezahlt, wird man wohl noch selber schaffen…

    Ob und wann sich zivilrechtliche Schritte lohnen, muss jeder für sich im Einzelfall entscheiden, eine Strafanzeige sollte allerdings jeder Geschädigte erstatten!

  9. Lena schrieb am :

    @ Justitiar schrieb am 27. Dezember, 2009 um 13:45 Uhr:

    Lena: Hast Du Dich schon mal mit Jura oder in diesem Falle dem Schuldrecht laut BGB befasst ? Dann wüsstest Du, dass ein VOR der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erklärtes Zurückbehaltungsrecht definitiv wirksam ist. Was das mit strafbar zu tun hat ist mir nicht klar !

    Aufhebung des § 370 HGB

    Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 370 HGB wird ersatzlos aufgehoben (Artikel 40 Nr. 17 EGInsO). Nach § 370 HGB konnte das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht des § 369 HGB, das im Insolvenzverfahren ein Absonderungsrecht gewährt, in bestimmten Fällen auch wegen nicht fälliger Forderungen als sogenanntes “Notzurückbehaltungsrecht” geltend gemacht werden. Folglich entstand mit der Insolvenzeröffnung ein vorher nicht bestehendes Absonderungsrecht. Dies hatte zur Folge, daß die Rechte des Gläubigers nach § 370 HGB durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erweitert wurden. Dies widerspricht dem wichtigen Grundsatz der Insolvenzordnung, daß die Rechte eines Gläubigers durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht erweitert werden dürfen. Aus diesem Grunde wurde § 370 HGB insgesamt aufgehoben.

  10. webby schrieb am :

    Uns schuldet Layer-Ads knapp 800 € netto. Da lohnt sich eine Strafanzeige. Ich werde gleich eines aufsetzen.

  11. PBmeister schrieb am :

    Ja Anzeigen bring immer was , nur eines sollte doch wohl allen klar sein – Geld werdet ihr von layer-ads nicht sehen – aber wenn wer Bock dann noch einen Tag zu opfern und evtl bei Gericht vorgeladen zu verwerden – Kosten bekommt man zwar auch da ersezt – aber man verdient kein Geld.

    Das Thema mit Layern halt sich halt über hölt – ich betreibe selbst 2 Internet Shop und habe ein eigenes Partnerprogramm – ich denke man wird sich auf 2 Dinge einstellen müssen es gibt Geld bald nur noch für Sales -
    also PPS und nicht mehr für unötige Banner die jeder wegklickt – das hat bald auch der dümmste Werbekaufmann in den großen Firmen gelernt.

    Gruss

  12. BigKing schrieb am :

    bei uns sind es 250€.. Anzeige ist unterwegs..

  13. AMUNO schrieb am :

    Moin,

    bei mir sind 300 € offen.

    Kann mal jemand so eine vorgefertigte Strafanzeige hier online Stellen, damit man nur noch den Briefkopf verändern muss?

    Vielen Dank

    Gruß

    AMUNO
    vom
    literaturasyl.de

  14. anonym schrieb am :

    Wie sieht es aus wenn man auf seine Einkünfte keine Steuern gezahlt hat.

    Ist es dann intelligent anzeige zu erstatten?

    Bei mir geht es um 2.500€

  15. Shufro schrieb am :

    Ich habe an das Amtsgericht Aaachen geschrieben. Ich werde auch eine Anzeige gegen die Herren stellen.

  16. schwabe schrieb am :

    Weiß wer ob die noch im Land sind?
    Bzw. wer von denen für die ganzen Abofallen Seiten zuständig war, die auf dem server von Layer-ads gehostet wurden und extrem stark mit layern beworben wurden

  17. Simon schrieb am :

    Richtig so!
    Die Schweine…

    Zum Glück bin ich schon gegangen, bevor größere Summen zusammengekommen sind.
    Bin jetzt bei BL und glücklich damit.

  18. Baddy schrieb am :

    Die Schulden mir noch 3680.00 Euro aber ich denke da gibts nichts mehr zu holen oder??

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