NewsPush

Rasen nach Lust und Laune: Bundesverfassungsgericht hebelt Blitzer aus

Von Yale Gilbert | 31 August 2009

Rasen nach Lust und Laune Bundesverfassungsgericht hebelt Blitzer ausAutofahrer dürfen hoffen. Möglicher Weise könnten sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen im Straßenverkehr gegen das Grundgesetz verstoßen. Ein kaum bekanntes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den vergangenen Wochen macht es möglich.

Der findige ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) hat vor Gericht bereits erste Erfolge erzielt.

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.

Und damit stehen sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen in der Öffentlichkeit auf der Kippe. Sind sie alle rechtswidrig ?

Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen.

Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.

Das Dresdner Amtsgericht hat auf Grundlage des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts bereits zwei Bußgeldverfahren eingestellt.

„In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.

Jede Art von Aufzeichnungen im Straßenverkehr sind neuerdings „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“ so Kucklick.

Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.

Alle offenen Bußgeldverfahren im Straßenverkehr können also angefochten werden. Alle bereits abgeschlossenen Verfahren können leider nicht erneut zur Vorlage gebracht werden…

Rasern dürfte jetzt aber vorerst Tür und Tor geöffnet sein…

Stecknadelsuche

Dieser Artikel wurde bisher 8 Mal kommentiert

  1. Hugo Leichtsinn schrieb am :

    Bei dem verwendeten Gerätesystem handelt es sich nach dem bisherigen Kenntnisstand wahrscheinlich noch um die Version VKS 1.0 oder VKS 3.0. Die Firma Vetro Verkehrselektronik GmbH, 23968 Wismar, Erwin-Fischer- Straße 95 hat als eine der ersten Stellen in Deutschland ein derartiges modernes Gerät zur stationären Abstandsmessung vor Jahren erworben. Es arbeitet mit zwei Kameras, verbunden mit ständiger Aufzeichnung. Ähnlich wie bei der neuen Wunderwaffe “section-control”. Eine Kamera dient zur Fernbeobachtung und die zweite für die Dokumentation des Fahrers sowie des Kennzeichens aus der Nahdistanz. Noch manuell ist der Vergleich der lückenlosen Aufnahmen des Verkehrs zu führen. Dieses Gerät wurde an die Landratsämter Güstrow, Parchim und Ludwigslust für die Verkehrsüberwachung vermietet. Warum die technisch-rechtliche Umrüstung auf die Version VKS 3.1 nicht durch VETRO erfolgte, das ist zumindest unverständlich. Die Version VKS 3.1 zeichnet nur anlaßbedingt, d.h. rechtswidriges Verhalten im Straßenverkehr auf. Durch automatisierte Vorselektion von Abstands- und Geschwindigkeitsverstössen. So wie das auch bei anderen Gerätesystemen für die Geschwindigkeitsmessung im deutschen Rechtsraum üblich ist – bei Vorliegen des Verdachtes einer rechtswidrigen Handlung im Straßenverkehr.

  2. Fank Vollidiot schrieb am :

    Und der Staatsschutz – Hugo Leichtsinn – ist auch schon da.
    WEHRT EUCH !!!!

  3. Andreas schrieb am :

    Bisher musste man den Umweg über den §1 OWiG (Einführungsgesetz) gehen, der ja abgeschafft wurde.

    Mit dieser Argumentation über das Bundesverfassungsgericht lässt es sich nun noch viel einfacher argumentieren.

    Tolle Sache…

    Und: Rasen macht noch mehr Spaß.

    Gruß

    Andy

  4. Manfred schrieb am :

    Meine Tochter ist durch einen BETRUNKENEN RASER ermordet worden. Noch Fragen!

  5. Dieter schrieb am :

    Manfred, Mord ist was anderes. das war wohl eher fahrlässiger Totschlag. Und definieren sie mir mal Rasen ? was ist das 10KM/h zuschnell fahren ? Betrunken fahren ist auch wieder ne ganz andere Sache. Also mal Sachlich bleiben

  6. Einer der auch gerne schnell fährt schrieb am :

    Ich bin kein Freund von der Abzocke durch den Staat, dennoch sollte es der Polizei möglich sein Personen die zuschnell fahren, zu dicht auffahren oder andere Leute sonst wie gefährden zu ermahnen/bestafen.
    Leider ist es in Deutschland soweit, dass ALLES vor den Richter geschliffen wird. Da dann meist Ausage gegen Aussage steht, muß eben anderes Beweißmaterial vorgelegt werden. Wenn es nicht mehr erlaubt ist zufilmen oder den Verkehr anders zu Überwachen / zu Dokumentieren, ist es wie ein Freibrif für Raser, Drängler etc.

    Und WO FÄNGT bei euch das RASEN AN??? Bei 10 oder bei 100 km/h mehr?

    Ich denke jemand der mit 200 auf der Landstraße unterwegs ist, hält auch nicht schneller an, wenn ihm jemand oder etwas vor den Wagen kommt, als einer der mit 0,8 Promille fährt.

    Und wenn jemand durch soetwas stribt, sagt keiner der war ja “nur etwas” zuschnell aber zum Glück war er nüchtern.

  7. Hundekuchenalfred schrieb am :

    Hier geht es nicht mehr um Ordnung oder Sicherheit, hier geht es um Abzocken und Behördenwillkür!!! Die Kassen sind leer und der “Staat am Ende, da muss das über die Autofahrer reingeholt werden. Parkplätze werden absichtlich nicht gebaut, sonst können keine Knöllchen verteilt werden. Früher nannte man die “Tu-nichts-gute” “Bonsen”. Vielleicht sollte man darüber nachdenken, ob die “grünen Jungs” und “staatlich angestellte Straßenräuber” sich doch noch vielleicht einen Arbeitsanzug zulegen sollten und eine vernünftigere Tätigkeit nachgehen sollte.
    Diese “Bananenrepublik” ist am Ende, es ist unmöglich sie noch zu reparieren!

  8. weiterdenker schrieb am :

    Mal gaaanz langsam.
    Mal 10 oder auch 20 (oder 30) sachen zu schnell wo es keinen stört ist auch ok!Zwichen zwei orten wo keine sau ist und fußwege und straße getrennt sind.
    Aber in der stadt vor schulen und kindergärten oder engen straßen ist schluss mit lustig! KEINER darf gefährtet werden!!! 50 meter vor ortsausgang und weit und breit kein haus mehr-Gas auf und hallo!
    Denkt auch mal weiter,wer von der schnellfahrerfraktion möcht von einen anderen raser in den Rollstuhl gebracht werden!

    An den Armen Menschen der hier seine Tochter durch raserei verloren hat: Tut mir sehr leid was Dir passiert ist und ich kenne deinen schmerz genau!
    Dieser erfahrung ist die schlimmste die ein Mensch machen kann und die meisten zerbrechen daran! Dir wünsche ich aber viiel kraft!!

Diesen Artikel jetzt kommentieren

Das Neueste | Newsticker

Australien: Buckel-Wal Kopf weg gesprengt !...
Doppelmord in Groitzsch: Sportschütze verhaftet...
Der Fall Maria Bögerl: Neue Pannen aufgedeckt...
Golf von Mexico: Neue Explosion auf Öl-Plattform...
Zigaretten: Steuererhöhung um 50 Cent !...