Vor zweieinhalb Jahren verschwand die damals 21-jährige Studentin Tanja Gräff aus Korlingen (Rheinland-Pfalz) unter mysteriösen Umständen. Bis heute hatte die Polizei keine heiße Spur in dem Fall. Seit zweieinhalb Jahren Ungewissheit. Eine Katastrophe für die Angehörigen und Freunde, ins Besondere die Eltern des Mädchens.
Jetzt jedoch prüft die Staatsanwaltschaft, ob Tanja Gräff Opfer eines Serienmörders aus Belgien wurde !
Der 38-jährige Lehrer Ronald Janssen (zwei Töchter) aus Loksbergen wurde vor zwei Wochen verhaftet.
Bisher hat er schon drei Morde gestanden und die Kripo prüft weitere ungeklärte Fälle. Auch den Fall Tanja Gräff !
Im April 2007 war Janssen nach eigener Aussage nachts “auf der Suche nach Beute” umhergefahren. Er zog Annick († 18) in seinen Wagen, vergewaltigte und tötete sie.
Nur zwei Monate später verschwand dann Tanja Gräff, nachts, nach einem Sommerfest an der Fachhochschule Trier.
Zeugen sahen sie mit einem fremden Mann, der einen blauen Peugeot, wahrscheinlich mit luxemburgischen Kennzeichen gefahren haben soll. War es Janssen ?
“…Natürlich grübeln wir, ob unsere Tanja vielleicht von Janssen nach Belgien verschleppt wurde…”, so Tanjas Vater Karl-Hans Gräff (65).






Das Schicksal der Studentin Tanja Gräff begleitet mich bereits vor Ihrem Verschwinden am 07.06.2007. Um Spekulationen vorzubeugen, die Amtsrichterin, Frau Dr. Janßen, Daun hat am 11.09.2008 meine Frage: …gleichzeitig festzustellen, ob die wichtige Zeugin der mündl. Verhandlung vom 01.02.2007 am
Landgericht Koblenz, identisch mit der vermissten Person “Tanja Gräff” ist.
Mit dem Hinweis “is’se” -ja sie ist es- hat sie sich der Verantwortung entzogen. Den Antrag vom 08.08.2008 die Zeugin zu vernehmen, hat die Richterin nicht vorgenommem. Der Zivilprozess hat das Oberlandesgericht erstmal verlassen. Mit dem Rechtshilfeersuchen an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe 27.01.2010 kann ich diese Informationen erstmals weitergeben.
Begründung des Ersuchens: Organisierte Kriminalität bei Justiz und Staatsanwälten (Anwälten) in Rheinland-Pfalz. Am 29.01.2010 wurden sowohl Strafanzeigen gegen die Vorsitzende Richterin am Land- und Vorsitzenden Richter beim 1. Zivilsenat am Oberlandesgericht Koblenz erstattet.
Der erste Termin -06.06.2007 Kripo Trier- einer Strafanzeige gegen die Vorsitzende Richterin der 16. Kammer wurde, u. a. auf Rücksicht auf die Zeugin, nicht vorgenommen.
2. Kommentar nach dem 09.02.2010
Gibt es ein Zeugenschutzprogramm für Tanja Gräff, falls, wann wurde dies in die Wege geleitet. Hat der Generalbundesanwalt, 2. Schreiben 18.06.2009 und 10.08.2009 an die Oberamtsrätin Frau Schalk, dies nach dem 2. Schreiben erst in die Wege geleitet? Der Artikel des TV vom 04.06.2009 zeigt die Handschrift des leitenden Oberstaatsanwalts, Herrn Brauer. Dort fällt die vermisste Person einem Verbrechen zum Opfer. Test’s bzgl. des TV-Artikels vom 04.06.2009 haben eindeutig ergeben, dass z. B. ein Lehrer wörtlich sagt: die haben sie doch umgebracht! Das hiesse wiederum bei einem Zeugenschutzprogramm, dass der Artikel -und weitere- gezielt von der Staatsanwaltschaft Trier plaziert wurden. Die umfangreichen Ermittlungen des Bevollmächtigten in Sachen Prozessbetrug am Land- und Oberlandesgericht Koblenz sind abgeschlossen. Mit dem Ersuchen an den Bundesgerichtsgerichtshof in Karlsruhe bin ich erstmals in der Lage, die unglaublichen Vorgänge, vor, während und nach der mündlichen Verhandlung am Landgericht Koblenz 16 O 266/06 vom 01.02.2007 vollständig zu umschreiben. Für die anstehende Verleumdungsklage gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz, wird die Umschreibung Teil des Vorwurfs sein. Um nach mehr als 3 Jahren dies so vorbringen zu können, mußten sich erst ein halbes Dutzend Ordner füllen.
Liebe Leser, beachten Sie bitte dabei, dass der Bevollmächtigte sich gleichzeitig gegen Instanzen (3-4), Staatsanwaltschaften (4), das Justizministerium, fünf und mehr Anwaltskanzleien behaupten mußte.
Die im ersten Kommentar vom 09.02.2010 gezeigten Strafanzeigen, beinhalten neben Tatbeständen wie Unterschlagung, eine Fülle von Straftatbeständen die letztendlich aus den “noch” nicht abgeschlossenen Ermittlungen hinzukämen. Karlsruhe muß nun “Farbe bekennen.”
Sehr geehrter Herr Müller,
ich finde es eine bodenlose Frechhheit das sie das Schicksal der am 07.06.2007 verschwundenen Tanja Gräff, und das damit verbundene Leid der Angehörigen und Freunde für ihre Zwecke nutzen! Oder versuchen sie nur durch diese sehr zweifelhafte Art die Öffentlichkeit auf den rechtsstreit ihrer familie mit der Firma Gerolsteiner aufmerksam zu machen ? dann würden sie mir persönlich sehr leid tun. Sollte das alles was sie schreiben der Wahrheit entsprechen so warte ich auf einen Hieb und Stichfesten Beweis solange werde ich warten und dabei das ein oder andere leckere Glas Wasser aus der Vulkaneifel trinken !
Sehr geehrte Dame Mücke?, sehr geehrter Herr Mücke?,
ich finde es eine bodenlose Frechheit, dass sie den beiden Kommentaren, mit
nicht hilfreichen Motiven begegnen.
Was hat das mit Wassertrinken zu tun? Ich trinke sogar Bitburger Bier!
…und das anscheinend nicht zu knapp…
Jaqueline, Dein, was auch immer, ist zu knapp!
ich begegne ihren Kommentaren mit nicht hilfeichen motiven ????????
sie ziehen eine unschuldige und zu dem noch vermisste studentin in ihre angelegenheit mit hinein. Nutzen es schamlos aus das es menschen gibt die interesse an dem auffinden von tanja gräff haben und benutzen dann noch die frechheit mir zu sagen ich seie nicht hilfreich ??? ich sage es nocheinmal nennen sie einen Stichhaltigen beweis dafür das tanja irgendwas mit dem seltsamen fall des andreas müller zu tun hat ,fals sie was ich denke dazu nicht in der lage sind denke ich wäre es besser das sie ab jetzt ihre nicht hilfreichen beiträge sein lassen !!!! Und wie ich an dem Kommentar von Jaqueline lesen kann stehe ich mit meiner meinung wohl nicht alleine da!
Prost !
mücke, male or female? Was wollen Sie erreichen, warum nennen sie eigentlich
Namen die keinen Bezug auf das Verschwinden der Tanja Gräff haben können?
Haben Sie nicht bemerkt, dass Sie der Einzige bisher sind der versucht einen
Kommentar vorzubringen.
Tanja Gräff: “Ein Kreuzzeichen machen”, siehe 3. Kommentar vom 13.02.2010 bei
“wikio” Pos.14, Datum: 01/02/2010 Titel: Tanja Gräff: Eine Zeugin?
An mücke: Eine Eintagsfliege dem bereits ein Profil anhaftet, ein Psychologe? Logo! Die nächste Antwort steht bereit, geschrieben am 12. Februar, 2010
Eine Eintagsfliege dem bereits ein Profil anhaftet, ein Psychologe?
Herr Müller es tut mir sehr leid das ich diese von ihnen gemachte anspielung auf etwas nicht verstehe vieleicht wären sie ja so nett mir dies zu erklären ?
Sehr geehrte Mücke, Ihre moderate Anfrage bedeutet, dass Sie einen Ausweg suchen. Damit geben sie dem Profil Ihrerseit eine weitere Nuance. Sollte meine Wahrnehmung mit einer Irritation behaftet sein, dann schauen Sie sich weitere Kommentare wie Wikio an. Wenn Sie zum Thema Fragen haben, bleiben Sie bei netplosiv. Herr Christian Steffen an/von der FH Trier, ist umfangreicher informiert. Dass Herr Steffen bei J. B. Kerner war, erfuhr ich heute durch einen Zufall.
Sehr geehrter Herr Müller,
vielleicht könnten Sie einmal auf den Vorwurf von MÜCKE eingehen, dass Sie hier versuchen unter Zuhilfenahme des Verschwindens von TG, Aufmerksamkeit für ihre eigenen “Sorgen” erhalten zu wollen.
In welcher Verbindung soll den TG zu Gerolsteiner gestanden haben?
Zeugenschutz? In meinen Ohren klingt das ein wenig zu absurd aber vielleicht können Sie ja meine Gedanken beflügeln und Licht ins Dunkel bringen….. Es wäre wünschenswert
Sehr geehrter Herr Thorsten,
nochmals zur Erinnerung, seit 09.05.2006 Eingangsgespräch in einer Kanzlei, bin ich Bevollmächtigter für einen Zivilprozess am Land- Oberlandesgericht Koblenz. Der spätere Beklagte war an diesem Tag aus den USA angereist. Die Klage selbst von der Klägerin und Berufungsbeklagte vom 09.06.2006 beim Landgericht Trier, wurde zuständigkeitshalber an die 16. Kammer Landgericht Koblenz abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt, Anfang Juli 2006 -2 Versuche der Kanzlei an den Mandanten USA- kam von dort die Frage “Papa was hälst Du von der Presse?” meine Antwort:”kein Diskussion” der Anwalt wurde vom Mandanten USA entsprechend informiert. Nun kann ich nicht über ein halbes Dutzend Ordner Auskunft geben. Am 01.02.2007 fand am Landgericht Koblenz die mündliche Verhandlung statt. Mir, dem Bevollmächtigten, waren z.B. Begriffe wie Versäumnisurteil fremd, wie fast alles andere auch. Eine junge Dame in Begleitung des Anwalts wurde mir vor Betreten des Sitzungssaal vorgestellt. Diese Dame war neben dem Anwalt sitzend die einzige Zeugin neben dem Bevollmächtigten als Zeuge der Verhandlung. Die Dame ist in Kenntnis der Abrede Richterin und der Parteien. Auch kennt sie durch den Anwalt die Straftatbestände der Klägerin. Diese beginnen im Vorfeld mit Erpressung gegenüber dem Beklagten USA. Die Schriftsätze der Klägerin an das Landgericht Trier/Koblenz beinhalten Prozessbetrug und Einschüchterung. Die Sache und Rechtslage liess nur eine Klageabweisung zu. Eine Woche vor der Verhandlung 25./26.01.2007 hatte die Korruption gegriffen. 1 1/2 Jahre später, damit die Presse nicht mit manipulierten Kommentaren auftaucht, wurden die Printmedien Trier, Köln, Koblenz und dpa Mainz in zeitlichen Abständen informiert. Zeit: TV 11/08, Köln 05.06.09, usw. Thema: Suche nach einem rechtschaffenen Rechtsschutz Anwalt für den nachweislich betrogenen Beklagten und Berufungskläger in den USA. Stand der Dinge, mit Schriftsatz
(b 10.2) vom 27.01.2010 an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ist mit Datum
08.02.2010 der 1. Zivilsenat in der Sache tätig. Müller gegen Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG. Hiernach können Sie noch gezielt Fragen stellen.
Schauen sie Beiträge bei Wikio und Honigfrau nach, stern TV ist informiert.
Sehr geehrter Herr Thorsten “die Zweite”,
natürlich heisst es “hälts Du” kommt von halten und “keine Diskussion”.
Ich bin durch meine berufliche Tätigkeit, ab 10/1997 -Ruhestand-, geprägt.
Zur Sache, für den 06.06.2007 war ein Termin bei der Kripo Trier, mit Herrn B vereinbart. Der Termin wurde aus zwei Gründen nicht wahrgenommen. Ein Grund bestätigte sich am frühen Nachmittag des 06.06.2007 mit der Post der Staatsanwaltschaft Trier, Staatsanwältin Frau M. Das Schreiben der Klägerin -Erpressung- vom 24.04.2006, hatte am 23.04.2007 zu einer Strafanzeige gegen die Klägerin geführt. Justiz und Änwälte der Parteien hatten zuvor versucht, die Erpressung zu unterschlagen, in die Verjährung zu bringen. Ohne den Bevollmächtigten wäre das eine leichte Übung für das Monolgebilde gewesen. Am 08.06.2007 wurden allein 4 von 5 Vorhaben in Koblenz getätigt. Dazu gehörte der Auftrag an eine Kanzlei eine Feststellungsklage vorzubereiten, Ausgangspunkt das Schreiben der Staatsanwaltschaft Trier. Der 3. Anwalt des Mandanten, ebenfalls Koblenz, war um 10:00 Uhr nicht in der Kanzlei. Dabei wurde das Schreiben -Kopie- der Klägerin vom 15.02.2007 an den Beklagten, pers. abgegeben. Der Anwalt hatte dieses Schreiben mit der Handakte bereits während des Eingangsgesprächs am 05.04.2007 erhalten.
Dem 2. Anwalt aus Daun, 26.02.2007 bis 30.03.2007, haften tiefe Abgründe an.
Um die Zeit 08.06.2007 bis 15.06.2007 -5 Fahrten von Gerolstein nach Koblenz- zu umschreiben, wäre ein Buchtitel angebracht. Mit dem Ausspruch einer Anwältin in einer Kölner Kanzlei am 13.07.2007: “Gut für den Sohn zu wissen, der einen Vater hat der aufgepasst hat!”, war mir eine Kanzlei in
Koblenz “Tanja Risse” angetragen worden, wurde aber nicht kontaktiert. Am 16.07.2007 wurde eine 4. Kanzlei in Trier mit der Sache Rechtsschutz für den Berufungskläger in den USA beauftragt. Auf der Rückfahrt -B 51 nach Bitburg- sah ich erstmalig das Transparent mit dem Bild der “Tanja Gräff” an dem Überweg zu FH Trier. Ein Bild der Tanja Gräff aus Zeitung/Fernsehen ~07.06.2007 war mir bis zum besagten 16. Juli nicht “zu Augen” gekommen.
Noch nicht genug?
Sehr geehrter Herr Thorsten “die Zweite”,
natürlich heisst es “hälts Du” kommt von halten und “keine Diskussion”.
Ich bin durch meine berufliche Tätigkeit, ab 10/1997 -Ruhestand-, geprägt.
Zur Sache, für den 06.06.2007 war ein Termin bei der Kripo Trier, mit Herrn B vereinbart. Der Termin wurde aus zwei Gründen nicht wahrgenommen. Ein Grund bestätigte sich am frühen Nachmittag des 06.06.2007 mit der Post der Staatsanwaltschaft Trier, Staatsanwältin Frau M. Das Schreiben der Klägerin -Erpressung- vom 24.04.2006, hatte am 23.04.2007 zu einer Strafanzeige gegen die Klägerin geführt. Justiz und Änwälte der Parteien hatten zuvor versucht, die Erpressung zu unterschlagen, in die Verjährung zu bringen. Ohne den Bevollmächtigten wäre das eine leichte Übung für das Monolgebilde gewesen. Am 08.06.2007 wurden allein 4 von 5 Vorhaben in Koblenz getätigt. Dazu gehörte der Auftrag an eine Kanzlei eine Feststellungsklage vorzubereiten, Ausgangspunkt das Schreiben der Staatsanwaltschaft Trier. Der 3. Anwalt des Mandanten, ebenfalls Koblenz, war um 10:00 Uhr nicht in der Kanzlei. Dabei wurde das Schreiben -Kopie- der Klägerin vom 15.02.2007 an den Beklagten, pers. abgegeben. Der Anwalt hatte dieses Schreiben mit der Handakte bereits während des Eingangsgesprächs am 05.04.2007 erhalten.
Dem 2. Anwalt aus Daun, 26.02.2007 bis 30.03.2007, haften tiefe Abgründe an.
Um die Zeit 08.06.2007 bis 15.06.2007 -5 Fahrten von Gerolstein nach Koblenz- zu umschreiben, wäre ein Buchtitel angebracht. Mit dem Ausspruch einer Anwältin in einer Kölner Kanzlei am 13.07.2007: “Gut für den Sohn zu wissen, der einen Vater hat der aufgepasst hat!”, war mir eine Kanzlei in
Koblenz “Tanja Risse” angetragen worden, wurde aber nicht kontaktiert. Am 16.07.2007 wurde eine 4. Kanzlei in Trier mit der Sache Rechtsschutz für den Berufungskläger in den USA beauftragt. Auf der Rückfahrt -B 51 nach Bitburg- sah ich erstmalig das Transparent mit dem Bild der “Tanja Gräff” an dem Überweg zu FH Trier. Ein Bild der Tanja Gräff aus Zeitung/Fernsehen ~07.06.2007 war mir bis zum besagten 16. Juli nicht “zu Augen” gekommen.
Am 25.07.2007 fand nach dem Eingangsgespräch ein zweiter Termin in der 4. Kanzlei statt. Am 26.07.2007 wurde nach Erhalt der Handakte eine 5. Kanzlei in Trier mit der Aufgabe Berufungsverfahren beauftragt. Bevor die Kanzlei wie üblich die Gerichtsakte anforderte, liess diese, mit Hilfe eines Bezirksrevisors des Landgericht Koblenz, die bereits manipulierte Akte noch nachpolieren. Am Ende dieser Geschichte wurde der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Koblenz, als “Prozessbetrüger ein Wiederholungstäter” benannt. Dazu wurde dem Oberlandesgericht Koblenz am 15.06.2009 der Schriftsatz (b 09-Zertifikat) für Prozessbetrug vom 05.06.2009 vorgelegt.
verstehe ich das nun richtig, während dieser ganzen rechtstreitigkeiten sahen sie das suchplakat von tanja gräff und deswegen erlauben sie es sich sie in einem antemzug mit ihrem kram zu nennen ?
was halten sie denn davon es einfach mal ohne dieses ganze wirwar zu versuchen und in kurzen und kappen worten zu sagen wie sie zu ihrem entschluss kommen ?
mücke steckt in der Sackgasse, im 1. Kommentar -09. Februar 2010- ist am Ende bereits die Auflösung.
Der Termin 06.06.2007 ab 12:00 Uhr bei der Kripo Trier, war tagszuvor mit dem Beamten B vereinbart worden. Der Termin wurde aus zwei Gründen nicht wahrgenommen. Einer davon ist, aus Rücksicht auf die Zeugin die mir vorm Betreten des Sitzungssaals -mündl. Verhandlung am Landgericht Koblenz vom 01.02.2007- vorgestellt wurde. Während der Verhandlung saß diese Dame neben dem Anwalt des Mandanten, USA. Der Mandant war zu diesem Zeitpunkt der Beklagte. Am Ende der Verhandlung, noch vor Verlassen des Sitzungssaals, wurde die Vorsitzende Richterin vom Bevollmächtigen vakuumverpackt und tiefgefroren. Der Bevollmächtigte hat die Verhandlung, erste Stuhlreihe Mitte sitzend, wortlos ausgesessen. Dafür bekam er anschließend in der Cafeteria ~11:50 Uhr- des Landgericht Koblenz, vom Anwalt des Beklagten gesagt: “Kompliment Herr Müller”. Zuvor habe ich 3 Milchkaffee’s an der Ausgabe abgeholt. Mein Gedanke dabei, jetzt gebe ich dem Jxxxx noch einen Kaffee aus. Für wen war wohl die 3. Tasse Milchkaffee? haben übrigens je
1 Euro gekostet. Für mich, als Bevollmächtigter, ist dieser Anwalt aus Prüm der Beste aus 7 weiteren Kanzleien.
Sehr geehrter Herr Müller,
was hat das alles um Himmels Willen mit Tanja zu tun? Ihre ganzen Ausführungen von Prozessen, Anwaltskanzleien und Terminen führt nur zu Verwirrungen!
Sie antworten nicht auf die Fragen die Ihnen gestellt werden im Klartext! Klartext heißt für mich, sollte Tanja hier diese Zeugen gewesen sein und wenn ja, dann wüssten dies ja wohl die Eltern bzw. die engsten Freunde! Nun mit einem der Freunde habe ich Kontakt aufgenommen! Er konnte leider nichts mit Ihren Informationen anfangen! Die Kripo Trier wird wohl auch Kenntnis davon gehabt haben (wenn dies der Realität entspreche) ob Tanja als Zeugin hätte aussagen müssen!
Mal ganz ehrlich, Zeugenschutzprogramm….? Wäre da nicht der ganze Medienrummel im Keim erstickt worden? Hätte man hier öffentlich mit Hilfe der Bevölkerung wirklich nach Tanja gesucht? Hört sich für mich ziemlich weit her geholt an!
Stutzig macht mich, dass Sie nicht wirklich die Fragen betreffend Tanja beantworten! Ich finde es ebenfalls auch sehr verletztend der Familie Gräff gegenüber, Tanja hier ins Spiel zu bringen ohne irgendeinen hieb- und stichhaltigen Beweis zu liefern, dass es sich tatsächlich bei benannter Zeugin um Tanja Gräff handelte!
Wäre an dieser Geschichte etwas dran, wären Sie ja wohl, wie jeder anständige Mensch zu der Kripo gegangen mit entsprechendem Beweismaterial und würden nicht in diversen Internetblogs solche Geschichten verbreiten!
Sehr geehrte Tina, die Kripo Trier schweigt!
Ich habe einen Köhler voller Informationen, dass was ich in diesen 10 Tagen gezeigt habe ist nicht mehr als Anmachholz. Herr Christian Steffen, den ich nicht kenne, ist für mich die Person -FH Trier- die etwas mehr an Information -PDF Dateien- bekommen hat. Haben sie herausgefunden wer sich hinter mücke und jaqueline versteckt. Ist Ihnen entgangen, dass diese Sache mit Schriftsatz (b 10.2) vom 27.01.2010 seit 08.02.2010 beim 1. Zivilsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe anhängig ist. Müller gegen Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co KG. Begründung: Organisierte Kriminalität bei Justiz und Staatsanwaltschaften (Anwälten) in Rheinland-Pfalz. Anwälte in Klammern, der
Anwalt der Klägerin und Berufungsbeklagte kam aus Hamburg. Alles nur wegen einer “non existent domain”. Die Zentralorgane -Print Medien / Fernsehen- werden, bis zu einem gewissen Grad, die Werbung vor Informationen setzen.
danke tina danke danke
Ich verstehe immer noch nicht was das alles mit Tanja zu tun haben soll!!! Und wieder haben Sie meine Frage nicht beantwortet!!!
Jeden weiteren Kommentar erspare ich mir! Das macht keinen Sinn, es ist als würde man mit einer Wand sprechen! Keine haltbaren und nachweislichen Zusammenhänge in Verbindung mit Tanja Gräff!
Sie sollten sich schämen Tanjas Namen in den Schmutz zu ziehen!
An mücke und tina, gehen sie mal rüber zu honigfrau52 TV, nochmal:
Die Staatsanwaltschaft Trier, Staatsanwältin Frau M, hatte eine Anzeige wegen Erpressung, angezeigt bei der PI-Daun, KHK Frau B, zu bearbeiten. Das Datum Erpressung der 24.04.2006, Datum der Anzeige 23.04.2007. Zu diesem Zeitpunkt waren die Straftatbestände der Klägerin auf Einschüchterung, Prozessbetrug, Korruption und schwere Körperverletzung angewachsen. Ausserdem war die einzige Zeugin in Kenntnis der Abrede Instanz und den Parteien unmittelbar vor der mündl. Verhandlung. Die Instanz und wer auch immer an Anwälten waren bereits für Manipulationen der Gerichtsakte verantwortlich. Die Spuren Einschüchterung und Korruption mußten aus der Gerichtsakte verschwinden, was nur unzulänglich gelang. Die wichtige Zeugin der mündlichen Verhandlung vom 01.02.2007 am Landgericht Koblenz kennt durch den Anwalt K weitere Details der Straftatbestände der Klägerin aus Gerolstein. Hier sollten genügend Hirnzellen verknüpft sein um der Sache folgen zu können. Nochmal, die Staatsanwaltschaft Trier wie auch der Generalbundesanwalt in Karlsruhe wollen mich verhungern lassen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Oberstaatsanwalt Kn, hat nach dem Verschwinden der Tanja Gräff die Sache -Strafanzeige- von der Staatsanwalt-schaft Trier übernommen. Was so alles im Mai/Juni/Juli 2007 ablief ist, wie bereits beschrieben, ein Buchtitel wert. Damit verabschiede ich mich.
Für mücke, jaqueline und tina ist noch etwas bei honigfrau52 TV plaziert. Thorsten nicht zu vergessen. Semia konnte mir noch Daten und Fakten abringen.
Vermisste Studentin: Tanja Gräff eine Zeugin.
Die umfangreichen Infomationen gingen an eine S. Welke via Mails PDF-Dateien.
Ich hatte diese Email-Adresse unzutreffend Herrn Steffen von der FH Trier zugeordnet. Um glaubwürdig zu bleiben ist dieser Hinweis notwendig.
Auszug aus einem Kommentar vom 20.02.2010
…Natalia, wenn diese Sache, die bereits im Hintergrund analysiert wird, aufgeklärt ist, wirst Du sehen, was Korruption als Volkskrankheit bedeutet. Ich konnte als Bevollmächtigter in einem Zivilstreit gleich eine Palette dieses Krankheitsbildes in Erfahrung bringen. Zitat an den Anrufer Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Eingangs des Gesprächs vom 14.01.2008: Ich habe meinem Sohn in den USA gleich zu Anfang eine Mail gesandt und ihn darauf hingewiesen, dass Korruption Bestandteil unserer Gesellschaft ist. Der abschließende Satz an den Oberstaatsanwalt Kr lautet: “jetzt muß ich nur noch die Dame aus dem Kopf bekommen, die in Trier vermisst wird.” Als Herr Michels, Leiter der Soko Trier, anschließend eine Auszeit bekam, war damit klar, dass die Studentin sobald nicht auftauchen würde.
jetzt ziehen sie in ihre kr. spiele auch noch mehr unschuldige namen rein ?
s.welke & ch. Steffen wenn sie nicht mal in der lage sind diese namen auseinander zu halten lach
mücke, sie fallen schon wieder auf, woher wollen Sie wissen, dass der Oberstaatsanwalt Kr aus Koblenz, als Beispiel, unschuldig ist. Darin Sie, wovon ich ausgehe, in Kenntnis sind, werde ich die Frage für unwissende beantworten. Am 25.09.2007 hat die Staatsekretärin Frau B R vom Justizministerium Mainz die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz aufgesucht. Aus Oberstaatsanwalt Kn wurde Kr, nicht jeder Staatsanwalt steht für kriminelles Handeln bereit. Zuvor am 20.09.2007 hat der Anwalt des Beklagten und Berufungsklägers A J M nach dem 22.08.2007 im zweiten Schriftsatz abermals gezeigt, den Prozessbetrug des Land- am Oberlandesgericht weiterhin zu unterstützen. Als Bevollmächtigter mußte ich Anfangs diese Prozessbetrugsmaschinerie ertragen. Anfangs war für mich der/das Komplott Mainz-Koblenz nicht erkennbar. Im Schriftsatz (b 09-Zertifikat) für Prozessbetrug vom 05.06.2009, meinerseits, an den 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz, wird der Vorsitzende Richter Dr. I, “als Prozessbetrüger ein Wiederholungstäter benannt.” Die 8. kleine Kammer am Landgericht Koblenz nennt dies am 06.01.2010 eine ehrenrührige Behauptung. Dieser luftigen Art konnte ich mit Beweisen entgegentreten. Die Folge, dass Rechtshilfeersuchen an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Seit 08.02.2010 anhängig, sollten wir die Sache ruhig angehen. Möglicherweise gab es letzte Woche für Beck, Bamberger, Billen & Co. KG eine Leviten-Lesung. mücke, ist Dir das zu hoch?
Wo bleibt mücke? Keine Provokationen auf Lager. Morgen 01.03.2010 wird die Staatsanwaltschaft Trier aufgesucht. Die von dort unbeantworteten Fragen in Sachen Tanja Gräff sind dann Gegenstand der weiteren Schreiben. Die Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Trier wissen genau, dass sie sich meinen Wahrnehmungen -Rasterfahndung- nicht entziehen können. Dabei steht auch die Frage an, ob die Bitburger Brauerei beim spurlosen Verschwinden der Tanja Gräff in Hilfe war und fortan ist. Die weiteren sind die PI-Daun die Kripo und Staatsanwaltschaft Trier. Nach der Staatsanwältin Frau M -05.06.2007-, der Staaatsanwältin Frau S 30.03.2009 ist ein Staatsanwalt Herr St 24.02.2010- hinzugekommen. Herr Roos a. D. und der leitende Oberstaatsanwalt, Herr Brauer, gehören ebenfalls dazu. Nochmal auffallen mücke? Wenn Sie mehr wissen wollen fahren Sie nach Hamburg zu Tschibo. Dort ist (war?) der ehemalige Geschäftsführer der Bitburger Brauerei. Ob er Ihnen sein Wissen zu Tanja Gräff preisgibt, bezweifle ich allerdings.
Ich glaube Müller steigert sich in etwas rein, was nur in seinem Kopf in existiert. Mit realität und gesundem Menschenverstand hat das jendenfalls nichts mehr zu tun. machen leuten ist einfach nicht mehr zu helfen
Krause ein Nachfolger von Mücke?, wo bleibt Mücke. Glaube versetzt Berge, im Fall von Tanja Gräff ist Glaube nicht gefragt. Fakten zählen, die gab es am 01.03.2010 erst bei Staatsanwalt H.S und anschließend bei Staatsanwältin Frau S. Das Schreiben und Abschrift an die v. g. Personen geht heute in die Post. Leider kann ich hier nicht darüber berichten. Krause kann sich beruhigen. Die Schreiben -gleich- befassen sich mit Erpressung, Einschüchterung, Prozessbetrug, Korruption, Gerichtsaktenfälschung -Fälscher- Schwere Körperverletzung in 2 Fällen. In diesem Zusammenhang wird auch die Studentin Tanja Gräff genannt. Der Druck auf Justiz und Staatsanwaltschaften -Justizministerium in Mainz inbegriffen- erfasst auch 5 Anwltskanzleien und mehr. Aus dem Zentralorgan -Trier- der Bitburger Brauerei bzw. Gerolsteiner Brunnen werden Sie nichts über meine Aktivitäten erfahren, Erfahrenswerte. Sollten die Print Medien anfangen darüber zu berichten ist zu bezweifeln, dass dort etwas glaubhaftes zum Vorschein kommt. Denken Sie nur an die haarsträubenden Geschichten über Maxim Beck. Monopol ist Monopol.
Wer so weitgehende Behauptungen zum Fall Tanja Gräff aufstellt, der muss dafür Beweise liefern.
Der muss sich auch fragen lassen, was sein Prozess oder sein Amoklauf gegen die Justiz mit Tanja Gräff zu tun haben soll.
Eine Philologiestudentin passt in eine obskure Auseinandersetzung mit Getränkekonzernen wie die Faust aufs Auge.
Hier stimmt etwas ganz gewaltig nicht!!!
Barley, über Sie wurde natürlich ein Profil angelegt. Ein Vorab gab es bereits mit dem Wort von mir zum Sonntag. Für die, die nicht “auf dem Laufenden” sind, das “Wort zum Sonntag” ist bei blogigo.de ” -Tanja Gräff, spurlos verschwunden I Gedanken oder Fragen- plaziert.
Für “spurlos verschwunden” ist folgendes zu sagen: Die Verantwortlichen für diese wohl einmalige Kriminalgeschichte werden alles daran setzen, dass “Spurlos” aufrechterhalten bleibt. Dem steht der Bernardin Müller entgegen.
Und dieses wirre Zeug muten Sie dem Leser als Beweis im Fall Tanja Gräff zu?
Auf die Frage: “Was ist mit Tanja Gräff geschehen?” haben Sie jedenfalls keine Antwort.
Die junge Frau hat mit Ihrem Rundumschlag gegen alles, was nach Justiz aussieht, nichts, absolut nichts zu tun.
Es spricht sehr für die Qualität unseres Rechtstaates, dass er derartig haarsträubende Verfahrensexzesse so lange zulässt.
Barley, was beflügelt Sie, Ihrenm Kommentar bin ich gerade bei blogigo.de mit dem Wort am Sonntag begegnet. -Tanja Gräff, spurlos verschwunden I Gedanken oder Fragen-
Was will uns Herr Müller sagen?
So wird es gewesen sein:
Herr Müller hat im Streit um die Domain eine Ohrfeige bekommen und zeigt den Täter an. Tanja war Zeugin der Ohrfeige. Da der Täter für die Ohrfeige eine Strafe von mindestens 500€ zu erwarten hat, wurde die Zeugin ermordet.
Oder kam Tanja ins Zeugenschutzprogramm und lebt irgendwo mit einer anderen Identität?
Oder hat einfach nur jemand etwas zu tief ins Glas (Bitburger?) geschaut?
Da mir das Verschwinden der jungen Studentin, seit ich im Sommer 2007 das Vermisstenbanner über einer Straße in Trier sah, nicht mehr aus dem Kopf geht, schaue ich hin und wieder ins Internet – eben auf der Suche nach (vielleicht ja doch erfreulichen) Neuigkeiten.
Das, was ich hier alles lesen konnte, klingt leider komplett unverständlich und bizarr.
Offenbar hat Herr Müller etwas in diesem traurigen Fall mitzuteilen – nur leider blieb mir der Sinn komplett verschlossen.
Lieber Herr Müller, ganz ohne Häme: Worum geht es hier? Deuten Sie eventuell an, dass dieser traurige Fall womöglich gar nicht so traurig ist?
Sollten Sie sich die Mühe machen, den Sachverhalt nochmals darlegen zu wollen, dann bitte mit ganz einfachen Worten und knappen Sätzen (vielleicht so, dass ein 10-jähriges Kind es verstehen kann? Solche Ansätze sind oft hilfreich …)
Für Anita und Jürgen Neu, bei blogigo.de Tanja Gräff, spurlos verschwunden I Gedanken und Fragen, sind speziell für “sternenschein” Antworten plaziert.
Wenn Sie koordinierte Fragen haben werde ich diese ggf auch beantworten.
sternenschein weiss den Schreiber zu mehr zu (ver)führen.
Bla bla bla…. bei bloggio, honigfrau usw. steht überall der gleiche Käse. Nur dummes Rumgeschwafel um den heißen Brei!
Ich werde der Gerolsteiner Gmbh jetzt die Links zu diesen Seiten mailen. Dort gibt es sicher jemanden, dem es Freude macht, die Links auch an Richter und Staatsanwälte anonym weiterzuleiten.
Ob das für ihre Glaubwürdigkeit beim Prozess förderlich ist, wage ich allerdings zu bezweifeln
Für Anita ist die richtige Antwort bei Honigfraus Blog beim T.V
“Tanja Gräff aus Korlingen nun seit 25 Monaten vermisst” plaziert.
mücke, jaqueline, Thorsten, Tina, Krause, Barley, Jürgen Neu, gibt es noch etwas das Licht ins Dunkle bringen müßte? Ich bin schon zufrieden, wenns bei Ihnen dämmert. Orientieren Sie sich auch an “sternenschein”. Sie hat, wie jeder von Euch, das Privileg ein Profil (profile) zu erhalten. Zu den Monopolgebilden gehören, die Justiz -Instanzen-, die Staatsanwaltschaften die Kripo und im vorliegenden Fall zu 5 -plus- Kanzleien, weitere Kanzleien mit und ohne Auftrag. Ein/e “rechtschaffene/n” Rechtsschutz Anwalt/in für das Prozessbetrugs Opfer, USA, würde Ihren Fragen hier, in Sachen Tanja Gräff, gerecht werden.
Nochmals der Hinweis: bei Honigfraus Blog beim T.V -Tanja Gräff aus Korlingen nun seit 25 Monaten vermisst- und bei netplosiv -Vermisste Studentin: Tanja Gräff von Serienmörder ermordet- sind neben weiteren Kommentaren, diese als die Letzten anzusehen. Letzter Beitrag 10.03.2010
Google -search- “Tanja Gräff” Bernardin Müller
Herr Müller, mit einiger Mühe habe ich es geschafft, Ihr Geschwafel bis zum letzten Wort durchzulesen, aber Ihre wüsten Behauptungen sind einfach nur lächerlich. Ich glaube auch, daß Sie zu Hause auf Ihrer Couch Ihre Plautze selber vor Lachen nicht mehr halten können. Dennoch bleibt diesseits fraglich, welchen Nutzen Sie daraus ziehen. Weiterhin vermag ich aus eigener Kenntnis nicht beurteilen, was Frau Gräff in Ihrem Online-Rollen-Spiel zu suchen hat. Ich darf hoffen, daß Ihr langweiliger Rechtsstreit mit einem niederschmetterndem Urteil für Sie sein Ende findet.
Insofern, allzeit breit mit Gerolsteiner wünscht Ihnen der obige Nickname.
Für Obscureplasma wurde in Erwartung vorab am 13/03/2010 – 11:56 ein Kommentar
eingebracht.
Sehen Sie dazu “wikio.de” Tanja Gräff – Trier – Rheinland-Pfalz – Deutschland – Nachrichten, unter 16 “Tanja wird bald 2 Jahre vermisst, wo ist sie?
3. Kommentar, Tanja Gräff: Opfer der organisierten Kriminalität & Korruption
Ich denke der Mann versucht mit dem einstreuern sinnfreier Keywords in den google suchergebnissen zu “Trier” etc weit vorne zu landen um aufmerksamkeit auf irgendwas zu lenken was von Interesse ist, was das sein soll weiss ich nicht.
Zerbrecht euch also nicht den Kopf, das ist einfach wirres gefasel, vermutlich sogar automatisch generiert oder teilweise, um irgendwelche Suchmaschinenresultate für sich zu nutzen.
Verabscheuungswürdig.
Die einen werden mit Stricken erdrosselt oder ermordet, die anderen durch finsterstes Mobbing umgebacht, ausgedorrt, erschlagen, totgeschwiegen, durch Terror erstickt……….
Als Tochter eines obersten Strafrichters habe ich na nun wirklich viele tiefe Einblicke und dieses o.g. ist der einsame Lohn für mitgetragenes schweres Leid der fa<st 10jährigen Begleitung einer wunderbaren geliebten Mutter die auch einen schweren Lebensweg bewältigt hatte und zum Schluss noch von einem Radfahrer mit dem Hinterkopf auf die Bordsteinkante und damit ins Wachkoma- Coma Vigile – geschleudert wurde eben durch diese schwere lange Reise zwischen den Welten…….
hierfür , für diese Liebesarbeit, wird die sensible einzige Tochter wie o.g.durch finsterstes Mobbing, Trauermobbing,umgebracht,totgeschwiegen, ausgedorrt, verspottet, verhöhnt, durch Terror erschlagen……
die Waffe der eisigen seelischen Kàlte, der Demütigung, der seelischen Quàlerei, der finanziellen Auslaugung, des Totschweigens ist schärfer denn je, die Mörder sind überall………
wen es interessiert, Zu lesen alles HIER:
http://johnbaptistmission.org/engelsburg/
und
FÜHRUNG DURCH DAS MEER DER TRÄNEN
Eingabe bei Google…..
oder auch
TOTGESCHWIEGENER ENGEL………
die SOS-Anzeige im HEISETREFF……..
http://www.heisetreff.de/Deutschland-Ettlingen/Kontakte/Privat/Aktivitaeten-Hobbys/Suche-SOS-TOTGESCHWIEGENER-ENGEL-SUCHT-FREUNDE-UND-FOeRDERER-FUeR-DEN-BOeRSENGANG-DER-LIEBE-UND-DER-TREU~/rub-95/anz-8b3882ee3cedaceb9098954e31523844/
http://www.britishnewsflash.org/MenschenrechtsReporterChristianePhilipp.pdf
Theresa.
Tanja Gräff, ergänzender Beitrag Bernardin Müller vom 15. März, 2010 um 12:58 Uhr.
Tanja Gräff: Opfer der organisierten Kriminalität & Korruption
Wurde Tanja Gräff Opfer der organisierten Kriminalität bei Justiz, Staatsanwaltschaften (Anwälten) und Konzernen aus der Eifel. Ist Tanja Gräff Opfer eines sogenannten Zeugenschutzprogramms geworden. Hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach dem 2. Schreiben vom 10.08.2009 diesem Programm im Nachhinein den Segen erteilt. Hat der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Trier, Herr Brauer, die Studentin bewusst für die Bevölkerung für tot erklärt. Lesen Sie dazu den Beitrag -Tanja Gräff- Kein Licht im Dunkeln des Trierischen Volksfreund vom 04.06.2009. Hat Herr Michels -Soko Trier- die Aktion an der FH Trier dazu benutzt, um herauszufinden, ob jemand etwas weiss das ein Zeugenschutzprogramm gefährden könnte. Ein Programm, wenn, das von Erpressung, Einschüchterung, Prozessbetrug, Korruption, Gerichtsaktenfälschung -mehrere Fälscher- Datenmanipulation, schwerer Körperverletzung und weiterem behaftet ist. Zu erwähnen sind Unterschlagungen von Straftatbeständen der v. g. Konzerne durch die Staatsanwaltschaften in Trier, Koblenz und Karlsruhe. Danach ist die Bezeichnung Sumpfgebiet Eifel-Rhein-Mosel weiterhin gegeben. Hat das Justizministerium in Mainz wegen dieser Hintergründe die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am 25.09.2007 aufgesucht um die Justiz im Anliegen Prozessbetrug zu unterstützen. Dem 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz haftet nachweislich vorsätzlich fortgesetzter Prozessbetrug an. Aus niederen Beweggründen Konzerne vor einem Imageverlust zu bewahren. Der 1. Zivilsenat erhielt diesbezüglich am 15.06.2009 den Schriftsatz (b 09-Zertifikat) für Prozessbetrug vom 05.06.2009. Darin wird der Vorsitzende Richter, Herr Dr. I, als Prozessbetrüger ein Wiederholungstäter benannt. Die 8. kleine Strafkammer des Landgerichts Koblenz nennt dies am 6.1.10 eine ehrenrührige Behauptung. Diese Unterstellung -Verleumdung- führte am 22.02.2009 zu einer Anzeige gegen den Präsidenten, Herrn B, am Oberlandesgericht Koblenz. Wann eine Rückbesinnung zu Recht und Gesetz bei den v. g. sich einstellt, ist offen. Der Staatsanwaltschaft wurde am 30.03.2009 angetragen, dass die Sach- und Rechtslage der organisierten Kriminalität und Korruption vorzuziehen ist.
Korrektur, die Strafanzeige und Strafantrag -wegen Verleumdung- gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz, Herrn B, erfolgte am 22.02.2010
Also, ich bin absolut verblüfft! Herr “Bernardin Müller” ist ganz zweifelsohne verrückt. Verrückt! Wenn er nicht so viel Energie in sein bizarres Geschwurbel investieren würde, würde ich mich ja der Einschätzung anschließen, dass er selbst an seiner Quatschfabrikation das meiste Vergnügen hat und uns alle nur kräftig auf den Arm nehmen will… aber anscheinend meint er es ernst und ist ergo völlig VERRÜCKT!! Oder er versucht tatsächlich nur, mehr Google-Hits für seine irrsinnigen Verschwörungstheorien zu generieren…
DD Ich kann schon nicht mehr vor Lachen!!
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat schnell reagiert.
Die Kopfzeile des Schreibens der Oberstaatsanwältin H vom 18.03.2010 lautet;
Strafanzeige gegen den R.. M.. B.. wegen Verleumdung.
Eingang des Schreibens am 23.03.2010 wurde dies gleich beantwortet. Meine Kopfzeile lautet: Strafanzeige gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz, Herrn B.. und endet nach Nachweisen in der letzten Zeile: “Der Vorwurf Verleumdung ist, lt. vorliegendem Sachverhalt, gegeben.
Auch in diesem Schreiben ist die vermisste Studentin aus Trier allgegenwärtig.
Die Strafanzeige gegen die Richterin am Landgericht Koblenz vom 29.01.2010 wird der Staatsanwaltschaft Koblenz mehr abverlangen. Harren wir der Dinge.
Wann hört Ihr eigentlich mal mit dieser lächerlichen Diskussion auf ?
Wenn Sie, Bernardin das Bedürfnis haben, Ihre wirren Aussagen zu veröffentlichen, dann schreiben Sie ein Buch. Aber wieso müssen Sie die Kommentarfunktionen sämtlicher Portale mit Ihrem mist, den in dieser Form sowieso keiner verstehen kann, zumüllen ?
Bisher gab es keinen einzigen Beitrag von Ihnen, in dem klar und aussagekräftig hervorgeht, was Sie konkret überhaupt wollen.
ich halte Sie für einen verbitterten und psychisch kranken Spinner und wenn die Justiz das auch tut, kann man ihr das meiner Meinung nach nicht überl nehmen !
1. Nachdem die Amtsrichterin am Amtsgericht Daun am 11.09.2008 die Identität der vermissten Studentin, Tanja Gräff, mit der Zeugin vom 01.02.2007 Landgericht Koblenz bestätigt hat, werden die jeweiligen Staatsanwaltschaften diesbezüglich unter Druck gesetzt. Das erste Schreiben, bzgl. Tanja Gräff an die Staatsanwaltschaft Trier, wurde am 27.10.2008 persönlich zugestellt. Mit weiteren Schreiben u. a. das vom 30.03.2009 an die Staatsanwaltschaft Trier, nun Staatsanwältin Frau Sp, wurde das Schreiben pers. am 31.03.2009 zugestellt. Neben der Zeugin, wird am Ende des Schreibens die Staatsanwaltschaft Trier daran erinnert, dass die Sach- Rechtslage der organisierten Kriminalität und Korruption vorzuziehen ist. Das Profil der Staatsanwaltschaft Trier, insbesondere das des Leitenden Oberstaatsanwalts, Herrn Brauer, ist ausreichend gezeigt.
2. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Oberstaatsanwalt Herr Kr, besitzt bereits seit 27.05.2008 ein Profil. Der Oberstaatsanwalt Kr, der die Sachen von Oberstaatsanwalt Kn übernommen hat, bekam am 27.05.2008 “kalte Füsse”. Danach wurden die Sachen Prozessbetrug, Unterschlagung der Straftatbe-ständen der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG an die Staatsanwaltschaft Trier zurückgegeben. Die Sache -vermisste- Zeugin hat der Oberstaatsanwalt einfach in Frage gestellt, damit war das Profil für Herrn Kr erstellt.
Oberstaatsanwalt Herr Kn besitzt den Status: dem kriminellen Ansinnen des Justitzministeriums Mainz vom 25.09.2007 widerstanden zu haben. Das gleiche trifft für den 6. Zivilsenat am Oberlandesgericht Koblenz zu. Dieser hat dem Ansinnen aus Mainz, fortsetzen des bestehenden Prozessbetrug des Land- gericht Koblenz, ebenfalls widerstanden. Mit Übernahme -28.09.2007- des Verfahrens durch den 1. Zivilsenat besteht für diesen Senat die Bezeichnung:
Kriminelle Organisation 28. September 2007.
3. Nach dem zweiten Schreiben an den Generalbundesanwalt beim Bundes-gerichtshof in Karlsruhe, Frau Sch, vom 10.08.2009 besteht nach dort der dringende Verdacht der Begünstigung in Sachen Tanja Gräff. Möglicherweise hat der Generalbundesanwalt einem Zeugenschutzprogramm im Nachhinein den Segen erteilt.
4. Mit Schriftsatz (b 10.2) vom 27.01.2010 Begründung: Organisierte Kriminalität bei Justiz, Staatsanwaltschaften (Anwälten) in Rheinland-Pfalz, liegt dem Bundesgerichtshof -1. Zivilsenat- ein Rechtshilfeersuchen vor. Die vermisste Studentin Tanja Gräff ist Gegenstand des Schriftsatzes. Am 27.02.2010 wurde der Antrag, einer Entscheidung, an den 1. Zvilsenat des Bundesgerichtshofes gestellt.
5. Parallel dazu finden Sie Beiträge u. a. vom heutigen Tag bei “sternenschein” Tanja Gräff: Gedanken Fragen
kann es vielleicht sein das du * Bernardin Müller*
was mit dem verschwinden von Tanja Gräff zu tun hast ?????
Sehr geehrter Herr Bernadin Müller,
wenn ich überhaupt schreibe, dann nur um Sie zu fragen, wie Sie dazu kommen, einen solchen Blödsinn zu verzapfen.
Nicht nur hier, sondern auch unter ‘coComment’.
Als Märchenerzähler sind Sie wohl nicht schlecht.
Ein Spinner sind Sie, nichts weiter !!!!!!!!!!
Und Ihre Verbreitung halbseidenen Halbwissens gehört eigentlich bestraft.
Sie brauchen auch gar nicht zu antworten. Ich habe mich schon genug geärgert.
Es r e i c h t !!!!!!!!!!!!!!
Indirekt ja, wenn die Amtsrichterin am Amtsgericht Daun, Frau Dr. Janßen, am 11.09.2008, mit “is’se” nicht gelogen hat. Als Bevollmächtigter kann und darf ich nicht sagen, dass die Identität der Zeugin vom 01.02.2007 und der spurlos vermissten Studentin Tanja Gräff, als ein und die gleiche Person ist. Das Schreiben an die Staatsanwaltschaft Trier, Staatsanwalt Herrn St, vom 03.03.2010 wurde der in der Sache tätigen Staatsanwältin Frau Sp eine Abschrift ebenfalls zugestellt. Die Fragen bzgl. Tanja Gräff enden in Schweigen, werden nicht beantwortet. Als Bevollmächtigter unterliege ich jeglicher Willkür der Justiz, den Staatsanwaltschaften und der Kripo Trier. Der Staatsanwaltschaft Trier wurde diesbezüglich am 23.09.2009 angetragen, die Auszeit von Recht und Gesetz zu beenden! Von der 5. und letzten Kanzlei in Trier -ab 26.07.2007- bleiben Fragen zu Tanja Gräff ungeklärt.
Reicht das momo?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich denke dieses Thema ist aussreichend diskutiert worden. Es gibt in zahlreichen Foren Doppelposts zu diesem Thema. Ich bitte einen der Moderatoren diesen Thread zu schliessen. Falls dies nicht geschieht wünsche ich mir einen der ominösen Rechtsanwälte die eine Unterlassungsklage anstreben.
(Wer hier weiter ließt ist selber schuld)
Dies ist Volksverhätzung!!!!!
So ein Schwachsinn wie hier braucht die Menschheit nicht. In Afrika verhungern Kinder und ihr unterhaltet euch über irgend welche Verschwörungstheorien. Genauso könnte ich behaupten, das einige Staatsdiener in irgend welchen ominösen Bunkern Kinder für irgend welche kranken Versuche züchten. Dieses möchte ich jedoch nicht nur behaupten sondern feststellen und zur Prüfung bzw. Wiederlegung meiner Theorie vor das Europa Gericht vorlegen.
Hochachtungsvoll
xxx
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Davon macht hier jemand reichlich Gebrauch – zu reichlich.
Mark Twain
Dummheit ist einem gegeben, Zitate sind dazu da, diese zu beleben!
(Bernardin Müller)
hey bernadin müller hör auf hier so ne scheiße zu schreiben. du bist doch echt krank!!!!
Keiner wünscht sich wohl mehr,als das Tanja Gräff in einem Zeugenschutzprogramm und wohlauf ist. Oder das sie einfach nur jemand festgehalten hat ohne Ihr Böses zu tun. Aber niemals würde sie Ihren Lieben soviel Leid zufügen und sie nicht darüber informieren, das sie in so einem Programm ist. Also kann man das kaum annehmen. Das andere ebenso wenig. Sie ist jetzt fast 3 Jahre spurlos verschwunden und das hat wahrscheinlich sehr traurige Gründe. Alles andere ist pures Wunschdenken. Wenn jemand einen großen Komplott aufdecken kann, soll er es tun. Aber nicht nur Mutmaßungen darüber verbreiten. Wer dumm ist und wer nicht, ist nebensächlich. Hier zählt nur das Schicksal von Tanja.
Ob mücke der versuchte nicht erkannt zu werden oder billythekid der bei “honigfrau52″ der Ermittler heißt, für fast alle war schnell ein Profil erstellt. Damit verabschiede ich mich u. a. auch aus diesem Forum.
Die Webseite tanja-graeff.de.vu “Tanja Gräff – die Lüge von Trier!” heute erstmals gesehen und gelesen, um es vorsichtig auszudrücken, ist mir der Beitrag recht sonderbar. Das veranlasst mich auf den Kommentar von billythekid vom 02.04.2010 noch abschließend zu antworten.
Die Annahme Zeugenschutzprogramm entstammt aus dem Ergebnis des 2. Schreibens an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe vom 10.08.2009. Oberamtsrätin Frau S. hatte auf das 1. Schreiben im Juni 2009 gleich schnell reagiert. Spätestens beim 2. Schreiben mußte der Bundesanwalt auf den Beitrag -Vermisstenfall Tanja Gräff- reagieren und er/sie tat es. Da es offenbar nicht ein Zeugenschutz- eher ein Rehabilitationsprogrammm ist, sollte dies auch ein Ende finden. Das hiesse wiederum, dass Tanja Gräff
irgendwann irgendwo plötzlich auftauchen würde.
Auf die Geschichte der Staatsanwaltschaft Trier, Herrn Brauer, die in einer Vorschau bereits festgehalten ist, warte ich. Bislang konnte ich die Justiz, Staatsanwälte / Anwälte noch kontrollieren. Eine Erwartungshaltung meinerseits ist nicht vorhanden, damit bleibt genügend Raum für eine Überraschung.
In Gedanken an Tanja Gräff, setzte ich, Bernardin Müller, meine Arbeit in der Sache fort! Dazu gehört ein weiterer Rehabilitationsfall.
…oder billythekid der bei “sternenschein” der Ermittler heißt…
Im Forum “sternenschein” Tanja Gräff, spurlos verschwunden I Gedanken oder Fragen, habe ich mich bereits verabschiedet.
oh mann oh mann bernadine lasse dich ma untersuchen und wenn du wirklich gesund sein solltest , solltest du der polizei sagen was du mit tanja gemacht hast , ich glaube du kannst mit deiner schuld nicht mehr richtig leben , geh zur polizei und sag ihnen wo tanja ist denn das macht dich alles richtig kapputt. oder nicht, es war ein unfall nicht wahr , das was mit tanja passiert ist wolltest du nicht , oder –
Eigentlich wollte ich Freunden in Albuquerque USA-NM zeigen, was so in Germany ablaeft.
christian30319 hat zugeschlagen, ein Unfall waere wenn, der Kripo bzw. Staatsanwaltschaft Trier mit Sicherheit bekannt.
In jedem Fall sind der Kripo und Staatsanwaltschaft die Umstaende des Verschwindens der Studentin, Tanja Graeff in Kenntnis. Das hatte ich bereits im Okt. 2007 bei der Kripo Trier vor Ort ermittelt. Dafuer gibt es einen Zeugen.
Das zu dem groben Unfugs im 60. Beitrag.
Was Sie hier alles schreiben, was Sie ja “nicht sagen dürfen” …..Interessant!
Weil : ds liest ja hier keiner, alles streng geheim…hahahaha
Hoffentlich kriegt man Sie ran dafür was Sie hier verbreiten, “ausplaudern” wie auch immer….
Heute erinnere ich nochmal an den 1. Beitrag von Bernardin Müller am 9. Februar, 2010 um 10.22 Uhr:. Dazu wird auf den letzten, den 56. Beitrag bei blogigo.de/gedanken am 22.04.2010 um 17:25 an sternenschein verwiesen.
Während meiner dreiwöchigen Abwesenheit (USA) erreichten mich u. a. zwei gleichlautende Schreiben der Staatsanwaltschaft Koblenz. Die Schreiben sind die Antwort auf das Schreiben aus dem v. g. 56. Beitrag bei blogigo.de. Nicht Staatsanwalt, Herr Krxxx, sondern eine Vorgängerin, Oberstaats-anwältin, Frau Harxxxxxxxxxxx, hat auf das Schreiben reagiert. Der Text:
Sehr geehrter Herr Müller,
auf Ihr Schreiben vom 21.04.2010 teile ich mit, dass die beantragte Vernehmung der nicht näher benannten Zeugin nicht erfolgen wird.
Mit freundlichen Grüßen ect.
Unbeantwortet sind bisher 3. Anträge an das Amtsgericht Daun (2) und an das Amts- bzw. Landgericht Koblenz aus einem Berufungsverfahren. Daraus ergibt sich die Strafanzeige gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz, die von der v. g. Oberstaatsanwältin bearbeitet wurde.
Aus dem 1. Verfahren am Amtsgericht Daun wurde dem Antrag -08.08.2008-, Vernehmung der Zeugin, der Hinweis beigefügt: Gleichzeitig festzustellen, ob die Zeugin mit der vermissten Person, Tanja Gräff, indentisch ist. Mit dem fernmündl. Hinweis am 11.09.2008 “Is’se”, ja sie ist es, hat sich die Amtsrichterin, Frau Dr. Jaxxxx, der Verantwortung entzogen.
Die weiteren Anträge -28.10.2008- beziehen sich auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG und dem vor genannten Verfahren am Amts- bzw. Landgericht Koblenz vom 14.12.2009.
Wenn sie von alledem nichts erfahren, dann sind es neben Prozessbetrug und Korruption, das wahre Schicksal der vermissten Studentin Tanja Gräff. Die Infos der Staatsanwaltschaft Trier, bzgl. Tanja Gräff, werden vom TV 1 zu 1 abgedruckt. Der Leser im wahrsten Sinne des Wortes “hinters Licht geführt”.
Am 21.05.2010 wurde nicht der Oberstaatsanwältin sondern Staatsanwalt Herrn Krxxx geantwortet. Mit der beigefügten Anlage, Schreiben an das Amtsgericht Koblenz vom 14.12.2010, werden die notwendigen Hinweis für eine Vernehmung der Zeugin ausreichend gezeigt.
Damit ist bei gleichem Aktenzeichen -2080 Js 15122/10- die Oberstaatsanwältin ebenfalls informiert. Jetzt heisst es abwarten.
Mit der beigefügten Anlage, Schreiben an das Amtsgericht Koblenz vom … muß das Datum der 14.12.2009 heissen.
Auszug aus dem v. g. Schreiben vom 14.12.2009:
Demzufolge ist der Vorwurf “Beleidigung eines anderen” der Staatsanwaltschaft Koblenz, Herrn Koxx,
Verleumdung
gegenüber dem Angeklagten, Matthias Bernhardin Müller.
Beweis:
1. ect.
2. ect.
3. ect.
4. Um die wichtige Zeugin, lt. Amtsrichterin Frau Dr. Jaxxxx -11.09.2008- Tanja Gräff, zu finden, wurden der Staatsanwaltschaft Trier, Staatsanwältin Frau Spxxxxx, am 30.10.2009 sachdienliche Hinweise -Anlage liegt Ihnen vor- zugesandt.
Name und Anschrift der wichtigen Zeugin können u. a. bei der
a. Kanzlei, Kxxxx, Bxxxxxxx & Xxxxx in Prüm, bei der
b. Kripo- bzw. Staatsanwaltschaft in Trier 8003 Js 11540/07, bei der
c. Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Zs 605/07, Herrn Oberstaatsanwalt Kxxxx und bei dem Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz erfragt werden.
Ob der Generalbundesanwalt 1 AR 533/09 beim Bundesgerichtshof in Kenntnis des Aufenthaltsort der wichtigen Zeugin ist, liegt dem Angeklagten nicht vor.
Zu Herrn Schneider ist zu sagen: Was bewegt Ihn zu Seinem Beitrag.
Da Frau/Herr Schneider am 03. Mai 2010 offenbar kein Motiv für seinen Beitrag hat, hier noch ein Hinweis zu einem Beitrag im folgendem Blog.
Tanja Gräff ist vermisst… NeubibergBlog
Dem Beitrag (61.) vom 05.06.2010 folgt im 62. Beitrag ein Hinweis für den 07.06.2010.
Wenn sie so gute Akteneinsicht haben, was ich nicht bestreiten will, wieso wissen sie dann nicht den “neuen” Namen der vermissten Tanja Gräff ?
An anonym, Ihre sogenannte Frage, habe ich bevor ich diese las, weitestgehend beantwortet. In diesem Zusammenhang habe ich auf Sie, billythekid und auf die Sendung “Menschen der Woche” mit Frank Elstner auf einige Details gezeigt.
Da diese Details an einen Freund in Berg. Gladbach gerichtet sind, kann ich diese hier nicht wiedergeben. Ihre Frage bleibt somit im Raum stehen und bedarf keiner Wahrnehmung. Für den aufgeweckten Leser sind ohnehin eine Fülle von Informationen vorhanden.
Herr Müller,
bei aller Liebe, was ich hier sehe erinnert mich sehr stark an Schizophrenie. Bitten Sie doch jemanden um Hilfe.
Und: Nein, niemand versteht, was sie wollen. Die meisten Menschen schämen sich einfach nur für Sie. Zu recht, fürchte ich.
Holen Sie sich Hilfe. Wirklich.
Ich lese bei Spiegel über den Fall und erinnere mich wieder. Und werde betroffen.
Dann lese ich das hier und in jeder Zeile steht für mich ” Herr/Frau/Kind Müller ist ein Idiot”.
Wenn Sie irgendwas sagen möchten, dann machen Sie das auf eine einfache und klar verständliche Art- aber nicht in dieser schwachsinnigen Form. Dann wird man sehen können ob sie mit 99% Wahrscheinlichkeit ein perverses Arschloch ohne Freunde sind oder zu 1% tatsächlich etwas wichtiges zu sagen haben.
Ich habe mich jetzt 30 Minuten mit “findet-tanjagräff.de, tanjagräff.de.vu, honigfrau 52 und webshreck” beschäftigt und bin durch.
lg
Die Beiträge 68 und 69 sind für die Schreiber selbsterklärend.
Für den Leser mit etwas Weitblick, der Antrag an die Staatsanwaltschaft Koblenz 2080 vom 28.05.2010 wurde noch nicht beantwortet. Darin geht es um die vermisste Studentin Tanja Gräff. Da das Schreiben eine Antwort erfordert, werde ich ggf. hier darüber berichten. Ohne gleichmäßige Druckerhöhung ist bei dem Monopolgebilde kein Weiterkommen. Nochmals der Hinweis, das Gebilde besteht mittlerweile aus drei Instanzen, drei weitere in Prüm, Trier und Karlsruhe sind in Arbeit und zählen nicht zu dem Gebilde. Mit einem halben Dutzend Staatsanwälten in Koblenz zählen bereits 4 zu dem Gebilde. In Trier herrscht nach der 1. Staatsanwältin Schweigen. Ausnahme ein Staatsanwalt mit einem mißglückten Versuch die v. g. Staats-anwältin aus der Schusslinie zu bekommen. Da eine Reihe von Anwälten in die Sache verwickelt und 2 Konzerne für die Eskalation verantwortlich sind, liegt ein Motiv für ungewöhnliche Beiträge vor. Kurz, die Staatsanwaltschaft Koblenz steckt in der Sackgasse und die Kripo- bzw. Staatsanwaltschaft Trier in einer ausweglosen Situation.
Gibt es hier keinen Forumsadministrator, der so blödsinnige Beiträge wie die des Herrn Müller löschen kann?
Er stopft wohl ganze Foren mit unsinnigen Beiträgen und Vermutungen zu, gibt Beiträge von sich, die er als angeblich Bevollmächtigter nicht veröffentlichen darf und vergißt anscheinend dabei, dass man ihn ggf. durch die IP-Adresse seines PCs ausfindig machen kann.
Seiner Vermutung also wurde Tanja Gräff, weil sie Zeugin in einem Prozeß um eine Domain oder/und um Erpressung war, entweder umgebracht oder in ein Zeugenschutzprogramm genommen. Nachdem es nun aber soviele Bilder der jungen Frau gibt, dürfte sie es ohne kosmetische Veränderungen doch inzwischen recht schwer haben, in Deutschland unerkannt zu leben. Und wenn nun ausgerechnet die Staatsanwaltschaft hinter dem “organisierten Verbrechen” steckt, wäre ein Zeugenschutzprogramm der Staatsanwaltschaft doch recht sinnlos. Dann verweist Herr Müller auf irgendwelche Termine bei Gericht in Trier , er ist selber aber seit Oktober 1997 pensioniert – ergo um die 80 Jahre, sofern er kein Frühpensioniär ist.
Meiner Einschätzung nach wird er die Foren mit weiter unsinnigen Beiträgen beunglücken.
Tanja Gräff dagegen wird dies, falls noch möglich nach mittlerweile drei Jahren, kaum noch nützen.
Es ist aber immer wieder traurig zu sehen wie viele geistig Arme auf jeden möglichen “Zug” aufspringen, nur um sich selbst zu profilieren.
Auf auch “http://www.tanja-graeff.de.vu/” gehtes so zu. DA palavert einer über mögliche Sex- und Drogenorgien. Mag ja alles sein, aber wo ist der Zusammenhang zum Verschwinden der Studentin? Klingt eher nach einer Neuauflage von “Amanda Knox- Der Engel mit den Eisaugen” – vieleicht will sich da jemand auch nur als Reporter für BILD bewerben.
Jedenfalls nichts Neues ausser weiteren Vermutungen und Verschwörungstheorien. Solange man die Studentin nicht findet -hoffentlich lebendig und nicht tot – werden diese VTs weiter so sprießen, dass man einigen auch tatsächliche Zeugen die Wahrheit nicht mehr von gehörter oder erzählter Fiktion unterscheinden können.
Hei an alle,
ich habe seinerzeit auf meiner HP eine Seite für Vermisste aufgemacht und
Tanja mit aufgenommen.
Bei einer Überprüfung auf Aktualität stoße ich über google auf dieses Teil “Müller”.
Lieber Herr Müller, vielleicht sollten Sie in die USA auswandern, wo der CIA ja den 11. September verursacht hat.
Wer oder was sind sie ? Rechtsanwalt können Sie nicht sein, nach diesen Veröffentlichungen wären Sie ihren Job los.
Wenn aber nicht RA, woher dann dieses “fundierte Wissen”?
Was an der ganzen Kiste noch fehlt ist das Outing, wer der Staatsanwälte denn nun mit welcher Rechtsanwältin in der Kiste war und wer denn da nun homosexuell oder lesbisch ist.
Ihre ganzen Ausführungen hier sind so etwas von lächerlich, dass es schon weh tut.
Es ist keine Struktur, und vor allen Dingen keine Aussage vorhanden. Und ich frage
erst garnicht nach, denn Fragen beantworten Sie ja eh nur wieder mit rechtsanwaltlichem Geschwafel.
Wahrscheinlich haben Sie irgendwo die Packungsbeilage nicht richtig gelesen,
anders kann man diesen ganzen Krampf nicht erklären.
Ich hoffe nur, dass dieser ganze Krampf, den Sie hier und auch anderswo verzapfen nicht zum Schaden für Tanja wird, so sie denn noch lebt.
Und damit bin ich wieder bei den Anderen hier und bitte Euch, gebt die Hoffnung nicht auf, auch wenn es schwer fällt.
Lieben Gruß vom alten Wolf
Sehr geehrter Herr Vincent_Vega,
bevor Sie einen Beitrag mit einer Fülle von unzutreffenden Daten loslassen, schauen Sie sich die Daten bei Google search unter “Bernardin Müller” an.
Da einige Ihrer Daten nur Insider bekannt sind, ist das Motiv leicht durchschaubar. Damit ist Ihr Beitrag, wie einige mehr, als grober Unfug zu bezeichnen.
Ihren Phantasien zu folgen, was Ihre wahre Absicht ist, kann nur Ablenkung in der Sache bedeuten.
Der Reihe nach,
1. Mit den Schriftsätzen von Januar und März an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe steht von dort noch die Entscheidung aus. Darin wird auch die vermisste Studentin Tanja Gräff erwähnt. In diesem Zusammenhang geht es um Korruption der Klägerin und Berufungsbeklagte, die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG aus den Jahren 2006/2007. Parallel dazu liegt gegen die betroffene Richterin eine Strafanzeige wegen Prozessbetruges und Unterschlagung von Beweismitteln/Straftatbeständen vor. Die Straftatbestände beginnen beim Sprudel ab 24.04.2006 mit Erpressung. Danach folgen Prozessbetrug gepaart mit Korruption und Einschüchterung. Neben Körperletztung in zwei Fällen, steht womöglich noch ein Kapitaldelikt im Raum. Eine stolze Bilanz zu der sich auch die Kommanditistin in Bitburg dazu gesellte. All diese Dinge sind den Staatsanwaltschaften in Trier und Koblenz bekannt. Ab 25.09.2007 ist das Justizministerium in Ma8inz aktiv daran beteiligt und wird als kriminelles Ansinnen bezeichnet.
2. Wenn Sie meine Beiträge verfolgt haben, sollten Sie wissen, dass eine Antwort der Staatsanwaltschaft Koblenz 2080, bzgl. Tanja Gräff, noch aussteht.
3. Amtsgericht Prüm befasst sich mit der Handakte der 1. Kanzlei in Prüm.
4. Das Landgericht Trier befasst sich seit 28.05.2010 mit dem Mahnverfahren gegen die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG in Gerolstein Nord, ich selbst wohne in Gerolstein Süd.
Der alte Wolf, Ihr 73. Beitrag wurde erst sichtbar nachdem ich auf den 71. von Vincent_Vega geantwortet hatte.
Es ist müßig Ihnen ein Profil zu geben. Aus Ihrem Beitrag ist nur Verbales zu entnehmen. Eine Art von Desinformationen um den Leser in die Irre zu führen.
Ich muß davon ausgehen, dass Insider diese Beiträge einbringen. Ein Leser der mehr Informationen haben möchte, würde nie so schreiben.
Zumindest haben “sternenschein” und “honigfrau52″ Linie bewahrt. In diesen Foren sind umfangreiche Informationen vorhanden. Immer sachlich bleiben, keine Provokationen wie sie in Ihrem Beitrag zu lesen sind. Das hat auch der letzte Staatsanwalt aus Koblenz versucht, nach meinem 2. und 3. Schreiben steckt Herr Krxxx, in Sachen Tanja Gräff, nun in der Sachgasse.
Wird wohl nicht mehr lange dauern, dann ist Rheinland-Pfalz juristenfreie Zone – leergefegt vom Zorro aus Gerolstein.
Interessant die Müllerschen Impulse zur deutschen Sprache: “Aus Ihrem Beitrag ist nur Verbales zu entnehmen.” Ein Sinn erschließt sich zwar nicht … Klingt aber wichtig. *fg*
Barley, was bewegt Sie zu so Geistreichem, kein Zitat gefunden?
Schauen Sie bei “www.BriansDreams.com, http://www.BriansPrediction.com” nach.
M.f.G Bernardin Müller
Aha, die nächste Verschwörungstheorie. Da gibt es noch so jemanden, der einen noch unglaublicheren Schwachsinn unter der Lüge von Trier verbreitet, auch bekannt als Webschreck.Bei dem war Tanja gar nicht auf dem FH Fest und die Freunde und Bekannte haben sie alle nur gesehen, weil sie ein Alibi brauchten. Wenn man dann den richtigen Namen dieses Herrn kennt, wird einem beim googlen richtig schlecht, was der so alles getrieben hat. Gockelt mal nach unter Webschreck.
Oha, “ich” ich weiss nicht oder doch was d’ichs 77. Beitrag bezwecken soll?!
Am 01.06.2010 erstmalig, am 11.06.2010 und am 17.06.2010 war ich, Bernardin Müller aus Gerolstein, bzgl. eines Zivilverfahrens am Landgericht Trier. Waren es bei den ersten beiden Male Schriftsätze, so ergab das dritte Aufsuchen mehr ein kurzfristiger Gesprächstermin mit dem zuständigen Richter. Den Schriftsatz bzgl. eines § 78 der ZPO (Verfahrens) werde ich am Montag, den 21.06.2010 persönlich beim Landgericht Trier einbringen.
Anschließend, gegen 11:00 bis 11:45 Uhr, werde ich einen Abstecher zum Marktplatz nehmen. Vornehmlich in der Nähe des Prangers Eingangs der Brotstraße. Informieren Sie s’ich in Sachen vermisste Studentin Tanja Gräff.
M.f.G Bernardin Müller
Die 6. Kammer am Landgericht Trier erhielt am 21.06.2010 das Schreiben bzgl. Anwaltszwang nach § 78 d. ZPO.
Die 5. Kanzlei erhielt anschließend die Abschrift des v. g. Schreibens.
Anschließend wurde der einzige Zuhöhrer Nähe Pranger über Hintergründe zu der vermissten Studentin Tanja Gräff informiert. Der Mann aus der Nachbarschaft Luxemburg weiss nun mehr über das “Spurlos” in Sachen Tanja Gräff.
In Gerolstein zurück, Post von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mit neuem Aktenzeichen. Nachgerechnet müßte das neben der Staatsanwaltschaft Koblenz mittlerweile das fünfte Aktenzeichen aus Koblenz sein. Darin sind zwei Strafanzeigen gleichzeitig genannt, eine Zweite ist hinzugemogelt. Der Oberstaatsanwalt, Herr Krixx, ist ein sogenannter alter Bekannter. Dieser hat nun das Schreiben in Sachen Strafanzeige gegen die Vorsitzende Richterin am Landgericht Koblenz vom 29.01.2010 beantwortet. Beantwortet ist falsch, besser ausgedrückt, Herr Krixx hat es zusammengemogelt um sich und Staatsanwalt Herr Kroxx, in Sachen Tanja Gräff, aus der Schlinge zu ziehen. Zur Erinnerung, die Oberstaatsanwältin Frau Harxxxxxxxxxxx, der Name ist halt so lang, hatte bereits Ende April und Anfang Mai zwei solcher Versuche unternommen um den Kollegen Kroxx aus Klemme zu helfen. Zuvor hat man ihm wohl das Schreiben an den Bevollmächtigten diktiert. Dass Herr Kroxx dabei “ins offene Messer lief” wurde erst durch mein Antwortschreiben erkannt. Zur Erinnerung, die Kopfzeile lautet:
…, statt einer Beschwerde werde ich Ihnen ansatzweise Auslassungen beantworten.
Die Klemme für Herrn Kroxx ist nun mal, das Schicksal der Tanja Gräff zu klären. Oberstaatsanwalt Herr Krixx hatte sich bereits Ende Mai 2008 disqualifiziert, indem er die Zeugin vom 01.02.2007 in Frage stellte. Mit den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Koblenz – April 2008- glaubte Herr Oberstaatsanwalt Krixx dem kriminellen Ansinnen -25.09.2007- der Staatssekretärin des Justizministeriums in Mainz genüge getan zu haben.
Für den Leser hab ich nun ein einfaches Rätsel:
Wer von den beiden Herrn -verschiedene Aktenzeichen- bekommt nun die Antwort von hier?
Danke für die freundlichje Empfehlung.
Zitat:
# ich schrieb am 18. Juni, 2010 um 09:31 Uhr:
Aha, die nächste Verschwörungstheorie. Da gibt es noch so jemanden, der einen noch unglaublicheren Schwachsinn unter der Lüge von Trier verbreitet, auch bekannt als Webschreck.Bei dem war Tanja gar nicht auf dem FH Fest und die Freunde und Bekannte haben sie alle nur gesehen, weil sie ein Alibi brauchten. Wenn man dann den richtigen Namen dieses Herrn kennt, wird einem beim googlen richtig schlecht, was der so alles getrieben hat. Gockelt mal nach unter Webschreck.
Im 58. Beitrag vom 11. April, 2010 um 17:53 Uhr gibt es eine Stellungnahme zum 57. Beitrag von “billythekid” vom 02. April 2010. Der zweite Absatz im 58. Beitrag enthält eine ausreichende Antwort zum vorherigen 80. Beitrag von “webschreck”
Auflösung aus dem 79. Beitrag an den Leser:
Das Schreiben, bereits fertig, geht an die Staatsanwaltschaft Koblenz 2080.
Darin wird Staatsanwalt Herr Kroxx gebeten Herrn Oberstaatsanwalt Krixx über den Stand der Dinge zu informieren. Damit es keine Irritationen gibt, wird das Schreiben an das Landgericht Trier vom 16.06.2010 beigefügt. Falls es Ihnen an Phantasie mangelt, alles was von hier an Instanzen Staatsanwaltschaften und Anwälte geht, wird aktuell nach Koblenz gesandt.
Was heisst das: Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat bereits die Anlage vom Landgericht Trier erhalten, die heute mit in die Post nach Koblenz geht. Damit sind auch die betroffenen Instanzen in Koblenz aktuell informiert. Dies hatte Oberstaatsanwalt Herr Krixx bereits am 12.12.2007 erkennen lassen. Das Aktenzeichen damals: Zs 605/07 war erstmalig im Schreiben des Oberstaatsanwalts Herrn Knixxxxx vom 09.07.2007 zu sehen.
Zur Erinnerung: Am 25.09.2007 fand mit dem Besuch der Staatssekretärin Frau Bxxxx Rxxxx -Justizministerium Mainz- bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz der Wechsel zu Herrn Krixx statt. Herr Knixxxxx hat dem kriminellen Ansinnen aus Mainz somit widerstanden. Hintergrund des Besuchs aus Mainz vom 25.09.2007 ist das Schicksal der vermissten Studentin Tanja Gräff.
M.f.G. Bernardin Müller
Wo ist “Mücke”, jaqueline wie weit ist Krause gekommen? Was ist aus “Anita”s Phantasien übrig geblieben, ist Jürgen Neu schon bedient. Ist Barley den eigenen Provokationen aufgesessen. Die sogenannten Neuen ab “tine”, christian30319 usw. sind diese schon auf der Strecke geblieben? Einige sind sicherlich Wiederholungsschreiber deren wahre Absicht erkennbar durchschaubar sind. Der Beitrag “billythekid” ist für meine Ermittlungen
hilfreich. In Sachen Schicksal der Tanja Gräff warte ich auf eine Antwort der Saatsanwaltschaft Koblenz 2080. Die Staatsanwaltschaft Trier schweigt auch weiterhin zu dieser Sache.
Zur Erinnerung:
Am 27.11.2008 begann mit dem 1. Schreiben eine Offensive bzgl. Tanja Gräff. Zuvor, Anfang Juni 2008, hatte sich die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Oberstaatsanwalt Herr Krixx, der kalte Füsse bekommen hatte, die Sache an die Staatsanwaltschaft Trier zurückgegeben. Herr Krixx ist der Nachfolger von Oberstaatsanwalt, Herr Knixxxxx, der die Sache Erpressung von der Staatsanwaltschaft Trier 8003 unmittelbar nach dem “spurlosen” Verschwinden der Studentin Tanja Gräff im Juni 2007 übernommen hatte.
Das Mahnverfahren gegen die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, anhängig am Landgericht Trier, führt nun dazu, dass sich der Nachfolger mit den kalten Füssen, Oberstaatsanwalt Herr Krixx, erneut mit neuem Aktenzeichen meldet. Wenn Tanja Gräff lebt und auf australischen Cmpingplätzen im RV Wohnwagen lebt, dann ist das auch in Kenntnis der Kripo und Staatsanwaltschaft Trier.
Der Staatsanwaltschaft Trier wurden u. a. am 30.10.2009 sachdienliche Hinweise schriftlich zugesandt. Mir war dabei bewusst, dass die Kripo und Staatsanwaltschaft Trier in Kenntnis dieser Daten ist.
Im 78. Beitrag steht:
Am 01.06.2010 erstmalig… müßte heissen: Am 07.06.2010 erstmalig…
Am 01.06.2010 wurde die Staatsanwaltschaft 2080 in Koblenz aufgesucht.
Mit insgesamt 5 Fahrten im Juni nach Koblenz und Trier kommt am 30.06.2010 noch ein Termin am Amtsgericht Prüm hinzu. Gegenstand ist die Handakte der ersten Kanzlei von Fünfen. Darin sind die u. a. die bis heute nicht zugestellten Abschriften der beiden Schriftsätze vom 25. bzw. 26.01.2007 vorhanden. Die mündliche Verhandlung vom 01.02.2007 am Landgericht Koblenz, hat nach Stand der Dinge, Tanja Gräff miterlebt. Ein Erlebnis besonderer Art.
Zur Erinnerung:
Die beiden Schriftsätze waren als Abschluss für den Prozessbetrug der 16. Kammer des Landgerichts Koblenz vorgesehen. Darin waren bereits die Zuschüsse für die Kombination Einschüchterung gezahlt. Die Summe wurde von 50.000,00 € auf 250.000,00 € erhöht. Mein Erscheinen am 29.01.2007 in der Kanzlei in Prüm hat der Vorsitzenden Richterin, den beiden Anwälten, einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Strich hat in der Gerichtsakte 16 O 266/06 zur Folge, dass der Schriftsatz der Klägerin vom 26.01.2007, der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, in der Gerichtsakte -Teil- ausgetauscht wurde. Korruption gepaart mit Einschüchterung mußten wieder aus der Akte verschwinden.
Am 30.06.2010, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 118 l, 1. OG, Teichstraße 18, in Prüm werde ich zur Güteverhandlung erscheinen, zu der ich geladen bin. Ob ich zumindest die ausstehenden Abschriften für den Beklagten erhalte werde, wird sich zeigen. Auch hierüber werde ich ggf. berichten.
Mein Wort zum Sonntag, Bernardin Müller
Zusammenfassend:
Herr Müller scheint zu eben jener Spezies zu gehören, über die sich insbesondere Anwälte immer wieder ganz besonders freuen…..
Gähn.
Ähem… trotzdem muss ich sagen, ich bin gespannt:
Welche – ich nenne es mal “Geschichte” – wird wohl die “einzig wahre” sein?? Die des Herrn Müller oder gar die des Herrn Zips
Oder womöglich eine, die irgendwann mal die “offizielle” Version sein wird?????
Meine Aussage im vorherigen Beitrag muss im Übrigen nicht notwendigerweise bedeuten, dass ich das alles für Plumpaquatsch halte…………
An Cocteau, es geht hier nicht um Anwälte, sondern um Fakten!
Doch, es geht hier auch um Anwälte –
und Fakten?? Ich kann hier in Ihren Berichten keine Fakten erkennen. Jedenfalls, was den vermeintlichen Zusammenhang mit der vermissten Tanja G. betrifft. Alles, was hier zu erkennen ist, sind Blendereien, wildes Geschreibsel, bei dem jeder “echte” Jurist die Nase rümpft, wüstes Aneinanderreihen von Info-Fetzen, deren Wahrheitsgehalt hier von Ihnen in keinster Weise belegt wird.
Wenn ich etwas “glauben” will, dann kann ich mit u.a. auch mit der Bibel beschäftigen.
PS: Einige hier von Ihnen erwähnte Personen haben für Sie noch nicht mal mehr ein müdes Lächeln übrig. Von verlorenem Respekt ganz zu schweigen.
Cocteau, was wollen Sie erreichen? haben Sie übersehen, dass der Bevollmächtigte als Rechtsschutz-Vertretung für ein Prozessbetrugsopfer das Monopol von Justiz, Anwälten und Staatsanwaltschaften durchbrechen muß. Der Bundesrichter, Herr Dr. Koxx, beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, hat noch keine Entscheidung getroffen. Zur Erinnerung: Die Begründung heisst:
Organisierte Kriminalität bei Justiz, Staatsanwaltschaften und (Anwälten) in Rheinland-Pfalz. Die Anwälte in Klammer, da der Anwalt der Klägerin und Berufungsbeklagte, die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, aus Hamburg kam. Aktuell ist zurzeit die erste Anwaltschaft des Prozessbetrugsopfers in Prüm. Es wird gerade ein Schriftsatz an das Amtsgericht Prüm geschrieben, der einem Ansinnen eines Anwalts entgegen steht. Das Schreiben -Antrag- vom Amtsgericht Prüm erhielt ich nach dem 82. Beitrag meinerseits am 26.06.2010 Im Zertifikat für Prozessbetrug vom 05.06.2009, dass an die beiden Instanzen Land- und Oberlandesgericht Koblenz gerichtet ist, wird der erste Schriftsatz des ersten Anwalts unter die Lupe genommen. Demnach war der Schriftsatz ausreichend um die Klage des Sprudels gegen den Studenten in den USA abweisen zu können. Dass der Anwalt auch eine Option Prozessbetrug zum Nachteil des wehrlosen Mandanten anbot, gibt den Instanzen nicht das Recht diese Option zu wählen. Weil dem so ist, versuchten die Anwälte des Prozessbetrugsopfer 3 und 5 jeweils gegen die Nr. 1 vorzugehen. Die Absichten gleich, waren leicht durchschaubar und sollten von den eigenen Betrügereien, zusammen mit Justiz und Staatsanwaltschaften, ablenken. Die Bezeichnung “schwarze Schafe” für diese Anwaltskollegen stammt von der Strafverteidigervereinigung aus Worms vom 01.12.2009.
Die Klage gegen die 1. Kanzlei in Prüm ist sachbezogen und beinhaltet die Herausgabe der Handakte. Eine Klage personenbezogen wäre kontraproduktiv.
Nach Stand der Dinge ist die vermisste Studentin Tanja Gräff Teil der Maßnahme des Justitzministerium aus Mainz bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz vom 25.09.2007.
Mein Wort zum Sonntag,
m.f.Grüßen Bernardin Müller
Da fällt mir nur eine Sache ein:
blabalblubdideldiedeldingenskirchenbumisbumsschalala
Herr Müller, Sie schreiben: “haben Sie übersehen, dass der Bevollmächtigte als Rechtsschutz-Vertretung für ein Prozessbetrugsopfer das Monopol von Justiz, Anwälten und Staatsanwaltschaften durchbrechen muß.”
Dazu ich: Kopfschüttel – und der Rest ist heiße Luft (wenn sie auch ein wenig bitter schmeckt…).
Cocteau, Sie haben insofern recht, dass mit Kopfschütteln ein solches Vorhaben nicht zu bewältigen ist. Wenn man als Nichtanwalt trotzdem in der Lage ist, gegen alle Widerstände, u. a. ein Verfahren beim 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs einzubringen, dann sollte man geduldig auf ein Ergebnis warten. Wie in den voraufgegangen Beiträgen bemerkt, eine Erwartungshaltung wäre kontraproduktiv. Bei nachweislichem Prozessbetrug und Korruption, gepaart mit Einschüchterung, haften der Verursacherin, als Klägerin, weitere Straftatbestände an. Der Bundesrichter, Herr Dr. Koxx, sollte auftragsgemäß eine Entscheidung treffen. Wie das Bundesgericht, der Name Tanja Gräff ist im Schriftsatz vom 27.01.2010 eingefügt, sich dazu verhalten wird, bleibt abzuwarten.
Beim Termin 30.06.2010 09:30 Uhr, Sitzungssaal 118 beim Amtsgericht Prüm wird sich zeigen, ob der Kläger zu seinem Recht kommt. Der Richter am Amtsgericht hat die Aufgabe, die Handakte bzw. die darin zurückbehaltenen Abschriften dem Kläger nachträglich zukommen zu lassen. Der Kläger, als Beklagter, hat die ihm zustehenden Abschriften aus den Jahren 2006 und 2007 nicht erhalten. Die Gründe für das Verhalten der 1. Kanzlei sind bekannt. Ohne den Bevollmächtigten würden die Betrügereien (Abreden), bei Justiz, Anwälten und Staatsanwaltschaften nicht ans Tageslicht kommen. Schwarze Kassen der Konzerne sind ein Garant für Prozessbetrug und Korruption.
M. f. G. Bernardin Müller
Und wie lief’s??????????
Im Übrigen:
Um dem geneigten Leser auf die Sprünge zu helfen, inwieweit die Rolle der vermissten Tanja Gräff in dieser Angelegenheit zu bewerten/einzuordnen ist, wäre es sinnvoll, wenn Sie, sehr geehrter Herr Müller, kurz aber eindringlich verdeutlichen könnten, warum und in welcher Funktion Frau Gräff einst als Zeugin geladen war. Eine solche Erklärung würde vermutlich ausgesprochen viel Licht ins allgemeine Dunkel dieser Angelegenheit bringen. Als angeblicher Verfahrensbevollmächtigter hatten Sie ja damals Akteneinsicht und mit Sicherheit auch Kenntnis über die Rolle der Frau G.
War Cocteau am 30.06.2010 von 09:30 bis 09:36 Uhr nicht im Saal 1 des Amtsgericht Prüm? 6 Minuten, so lange oder kurz hat der Gütetermin gedauert. Den Anspruch auf Herausgabe der Handakte der 1. Kanzlei bzgl. des Zivilprozesses am Landgericht Koblenz 2006/2007 wurde aufrecht erhalten. Der Richter wurde lediglich auf die nicht zugesandten Schreiben und Abschriften der ersten Kanzlei an den Mandanten, den Bevollmächtigten, hingewiesen. Die beiden fast gleichen Schriftsätze der Kanzlei/Anwalts aus Prüm wurden am 26.06.2010 bzw. am Tag zuvor, am 29.06.2010 zugestellt. Sozusagen gleichlautent und nicht sachbezogen, erübrigt sich ein Kommentar. Das Amtsgericht Prüm erhält zu dem mündlichen Hinweis, ergänzend, einen entsprechenden Antrag nachgereicht.
Zu Tanja Gräff, die lt. Aussage der Amtsrichterin Fr. Dr. Jaxxxx, identisch mit der Zeugin am Landgericht Koblenz ist, war vor, während und nach der
mündlichen Verhandlung vom 01.02.2007 in Begleitung des 1. Anwalts aus Prüm.
Meine Aufgabe als Bevollmächtigter des Angeklagten in den USA war bis zu der Verhandlung passiv. Während der mehr als 20 minütigen Dauer war ich der einzige Zuschauer und Blitzableiter einer Vorsitzenden Richterin, wöfür ich anschließend in der Cafeteria vom Anwalt ein Kompliment erhielt. Psycho Terror ausgesetzt zu sein, ist nicht jedermanns Sache. Die Zeugin die während des Horrors neben dem Anwalt Herrn Klxxx aus Prüm saß, hatte mir 3 Minuten vor Beginn der mündl. Verhandlung, noch vor betreten des Saals eine Art Ergebnis vermittelt. Dass diese Zeugin, die die Abrede der beiden Parteien und der Richterin zuvor erfahren hatte, in Kenntnis des Vorhabens war, wurde erst später erkannt. Die Verhandlung ist miniziös im einseitigen Dialog der Richterin festgehalten. Mit dem ersten Schriftsatz der 1. Kanzlei vom 15.08.2006 zusammen, lässt sich der Prozessbetrug in ein Zertifikat führen. Am 05.06.2009 entstand das Zertifikat für Prozessbetrug, indem der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Koblenz ebenfalls als Prozessbetrüger ein Wiederholungstäter benannt wird.
Die Zeugin ist durch den Anwalt über viele Details informiert. Die Zeugin, wenn, verschwand während der 3. Anwaltschaft des Beklagten. Eine Woche vor der Einspruchsverhandlung
am Landgericht Koblenz vom 14.06.2007. Die Strafanzeige gegen die Richterin am Landgericht war für den 06.06.2007 bei der Kripo Trier terminlich vereinbart und fand letztlich am 29.01.2010 bei der Polizeiwache Gerolstein statt, Formsache. Auf das OLG Koblenz wartet nun die Entscheidung des 1. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Neben Prozessbetrug und Korruption hat der Richter Dr. Koxx ein weiteres und das heißt Tanja Gräff.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz 2080 schweigt dezeit zum Schicksal der Tanja Gräff. Mit zwei weiteren Schreiben, neue Aktenzeichen, ist die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz dabei, die Altlasten los zu werden. Beim ersten Schreiben hab ich das Vorhaben als Ablegen des schwarzen Peters in den Stock bezeichnet. Ist halt organisierte Kriminalität. Kleine Denkaufgabe: Warum ist der Anwalt mit der Zeugin und mir nach der mündl. Verhandlung in die Cafeteria gegangen? Kleine Hilfe, der Anwalt war gerade von einer Richterin zu einem Versäumnisurteil erpresst worden und saß fortan auf heissen Kohlen. Gefällt es Ihnen so Cocteau?
Mein Wort am Mittwoch,
mit freundlichen Grüssen Bernardin Müller.
Sagen wir’s mal so: Ihre Ausführungen sind zwar nach wie vor ausgesprochen stümperhaft und wirr, lassen jedoch das eine oder andere durchaus erkennen. Nach wie vor schleierhaft bleibt jedoch die WIRKLICHE Rolle der vermeintlichen Zeugin Tanja G. in dieser Angelegenheit. Da hilft es dem Versuch zu Verstehen kaum weiter, wenn Sie u.a. schreiben, die Zeugin “ist” durch den Anwalt über viele Details informiert…. Hilfreicher wäre es, wenn Sie mitteilen würden, um welche Angelegenheit es überhaupt geht. Ich denke, Sie verstehen ganz genau, was ich damit meine….
Allen einen “schweißreichen” Samstag – und natürlich einen erfolgreichen…
Hallo zusammen,
wenn man sich mal die Mühe macht, all diese Aussagen zu ordnen und Herrn Müller unvoreingenommen gegenüber tritt, ist es gar nicht so schwierig. Im Grunde geht es darum ,dass Herr Müller jemanden in einem Rechtsstreit hier in Deutschland vertritt, der sich in den USA aufhält (dem Namen Müller nach ist der Mann in den USA ein Verwandter).
In diesem Rechtsstreit kam es am 01.02.2007 am Landgericht Koblenz zu einer Gerichtsverhandlung, bei der eine Zeugin auftrat. Nach Herrn Müller ist diese Zeugin Tanja Gräff und er stützt sich dabei auf die Aussage der Oberamtsrätin Frau Sxxx.
Daraus lassen sich hauptsächlich 2 Schlussfolgerungen ableiten:
(1) Wenn die Aussage der Frau Sxxx stimmt, wissen Justiz, Polizei (Trier) und Anwälte (Plüm), wo sich Tanja Gräff aufhält.
Das kann dann bedeuten, dass (a) Tanja tot ist (was hoffentlich nicht der Fall ist), (b) Tanja in einem Schutzprogramm steckt, weil sie wichtige Details zum Rechtsstreit mit der Gerolsteiner kennt oder (c) Tanja in einem Schutzprogramm steckt, weil sie wichtige Details über die (von Herrn Müller dargestellte) Korruption in der Justiz weiß.
(2) Wenn die Aussage der Frau Sxxx nicht stimmt, handelt es sich bei der Zeugin NICHT um Tanja Gräff und die ganzen Ausführungen von Herrn Müller sind für Tanja’s Fall nicht relevant.
Ob da nun tatsächlich eine Korruption der Justiz läuft, kann ich auf keine Weise beurteilen, aber die von Herrn Müller vorgebrachten Zusammenhänge (wenn auch wirr formuliert, was vielleicht nach einigen Jahren in verbindung mit Behörden und Anwälten so eintritt …) entbehren ja nicht jeder Tatsache. Wenn man bedenkt, wieviele unschuldig Inhaftierte es gibt und wie sich die Oberstaatsanwält benehmen, wenn ein solcher Fall neu aufgerollt werden soll, kann ich mir auch vieles andere vorstellen. Und Absprachen zwischen Konzernen und Justiz sind auch vorstellbar. So weit hergeholt sind die Aussagen von Herrn Müller zu der von ihm behaupteten Korruption nicht.
Nur ob das alles mit Tanja zu tun hat, ist eine andere Sache.
Sehr nachdenklich stimmt die Tatsache, dass der Antrag, die Zeugin noch einmal zu vernehmen, abgelehnt wurde!!!
MfG MPO333
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Hallo zusammen,
wenn man sich mal die Mühe macht, all diese Aussagen zu ordnen und Herrn Müller unvoreingenommen gegenüber tritt, ist es gar nicht so schwierig. Im Grunde geht es darum ,dass Herr Müller jemanden in einem Rechtsstreit hier in Deutschland vertritt, der sich in den USA aufhält (dem Namen Müller nach ist der Mann in den USA ein Verwandter).
In diesem Rechtsstreit kam es am 01.02.2007 am Landgericht Koblenz zu einer Gerichtsverhandlung, bei der eine Zeugin auftrat. Nach Herrn Müller ist diese Zeugin Tanja Gräff und er stützt sich dabei auf die Aussage der Oberamtsrätin Frau Sxxx.
Daraus lassen sich hauptsächlich 2 Schlussfolgerungen ableiten:
(1) Wenn die Aussage der Frau Sxxx stimmt, wissen Justiz, Polizei (Trier) und Anwälte (Plüm), wo sich Tanja Gräff aufhält.
Das kann dann bedeuten, dass (a) Tanja tot ist (was hoffentlich nicht der Fall ist), (b) Tanja in einem Schutzprogramm steckt, weil sie wichtige Details zum Rechtsstreit mit der Gerolsteiner kennt oder (c) Tanja in einem Schutzprogramm steckt, weil sie wichtige Details über die (von Herrn Müller dargestellte) Korruption in der Justiz weiß.
(2) Wenn die Aussage der Frau Sxxx nicht stimmt, handelt es sich bei der Zeugin NICHT um Tanja Gräff und die ganzen Ausführungen von Herrn Müller sind für Tanja’s Fall nicht relevant.
Ob da nun tatsächlich eine Korruption der Justiz läuft, kann ich auf keine Weise beurteilen, aber die von Herrn Müller vorgebrachten Zusammenhänge (wenn auch wirr formuliert, was vielleicht nach einigen Jahren in verbindung mit Behörden und Anwälten so eintritt …) entbehren ja nicht jeder Tatsache. Wenn man bedenkt, wieviele unschuldig Inhaftierte es gibt und wie sich die Oberstaatsanwält benehmen, wenn ein solcher Fall neu aufgerollt werden soll, kann ich mir auch vieles andere vorstellen. Und Absprachen zwischen Konzernen und Justiz sind auch vorstellbar. So weit hergeholt sind die Aussagen von Herrn Müller zu der von ihm behaupteten Korruption nicht.
Nur ob das alles mit Tanja zu tun hat, ist eine andere Sache.
Sehr nachdenklich stimmt die Tatsache, dass der Antrag, die Zeugin noch einmal zu vernehmen, abgelehnt wurde!!!
MfG MPO333
@ MPO333
“Nur ob das alles mit Tanja zu tun hat, ist eine andere Sache”
Aber genau darum geht es ja nun hier….
Zudem sollte man sich vor Augen halten, welche Brisanz eigentlich in den Aussagen des Herrn Müller liegt. Glauben Sie nicht, man würde ihm Einhalt gebieten, wenn er hier – ich nenn es mal – “schlafende Hunde” wecken würde???
Ich denke, es steckt a) null Wahrheit in seinen Behauptungen btrf. Frau G. oder b) man nimmt ihn einfach und schlicht nicht ernst oder c) es steckt was dahinter und die beteiligten Personen hoffen, dass man ihn nicht ernst nimmt.
Hmm.
so wie herr müller hier schreibt, kann man ihn auch nicht ernst nehmen.
@MPO333: sie schreiben:
(2) Wenn die Aussage der Frau Sxxx nicht stimmt, handelt es sich bei der Zeugin NICHT um Tanja Gräff und die ganzen Ausführungen von Herrn Müller sind für Tanja’s Fall nicht relevant.
und wenn herrn müllers behauptung nicht stimmt und alles erfunden ist……
was dann?
@ cocteau
Genau! Letztlich interessiert hier mal Tanja. Sollte es allerdings stimmen, dass die ominöse Zeugin tatsächlich Tanja war (was die Amtsrichterin in Daun am 11.09.2008 ja bestätigt haben SOLL), ist die Möglichkeit eines Zusammenhanges ihres Verschwindens mit dem von Herrn Müller dargestellten Vorgängen im Rahmen des (behaupteten) Prozessbetruges durchaus denkbar und ein Fall für die Kripo in Trier. Wenn der Kripo in Trier aber tatsächlich durch die Staatsanwaltschaften Trier und Koblenz (genauer durch die Herren Staatsanwälte Kroxx und Brauer) die Hände gebunden sind (ich weiß allerdings nicht, wie weit deren Einfluss auf die Kripo ist), ist es ein Fall für die Presse, die schleunigst Licht in das Dunkel bringen sollte. Merkwürdig ist schon, dass in diesem brisanten Fall (wenn die Behauptungen von Herrn Müller stimmen, ist das ja wirklich ein hoch brisanter Krimi) so gut wie gar nichts in den Medien erscheint. Um so eine Story müsste sich doch jeder Journalist und auch jedes Politmagazin im TV reißen. Den Einfluss der Politik (die ja laut Herrn Müller über das Justizministerium Mainz ebenfalls in den Fall verwickelt sein soll; nun sogar noch MP Beck und JM Bamberger!) auf das öffentliche Fernsehen kennen wir allerdings ja nun auch…. Viele Fragen offen – würde MRR sagen. Bin gespannt, wie es weitergeht. INsgesamt wäre es gut, wenn sich die Kripo Trier mal öffentlich zu den Aussagen von Herrn Müller äußern würde. Das würde jeden Verdacht einer Beeinflussung der Kripo ausschließen und die Aussagen von Herrn Müller zugleich öffentlich machen – und damit überprüfbar. Solnage da aber keine Stellungnahme kommt, bleibt es merkwürdig. Übrigens, welche Augenfarbe hat Tanja denn nun wirklich – blaue oder braune?
mfg mpo333
@ anita
Dann gilt das gleiche, hat dann also auch keine Relevanz für Tanja.
gruß mpo333
Also, je mehr ich über die Geschichte lese um so verwirrender wird es für mich. Immerhin geht es hier doch in erster Linie um ein Schicksal und zwar um das Schicksal von Tanja Gräff. Was ich nach wie vor nicht verstehe: Wenn Tanja Gräff tatsächlich als Zeugin aufgetreten sein sollte, hätten das doch zumindest die Eltern oder aber auch Freunde von Tanja wissen müssen. Solch eine Zeugenbefragung bespricht man doch mit Eltern oder Freunden oder lieg ich da so falsch??. Ist hierüber denn irgendjemanden irgendetwas bekannt?? Wenn nein, dann ist es wirklich so, dass die ganzen -sagen wir es gelinde- recht wirren Ausführungen von Herrn Müller überall hingehören nur nicht hier her!
Hier mal eine Zusammenfassung aus dem NeubibergBlog:
Hallo Herr Müller,
alle die hier vielleicht mitlesen (und durch meine Aufstellung und Kommentare der Termine vielleicht etwas mehr Überblick bekommen …
), fragen sich immer noch, was das denn alles mit Tanja zu tun haben KÖNNTE, WENN sie tatsächlich die Zeugin am 01.02.2007 war? Warum sollte überhaupt gerade Tanja als Zeugin auftreten? Das macht nur Sinn, wenn Tanja vorher irgend etwas mit der Gerolsteiner oder mit der Domain „gerolsteiner.info“ zu tun hatte bzw irgend etwas über diese Streitigkeit (es geht wohl um die Rechte an der Domain) wusste. Die Tatsache, dass die Zeugin später den (behaupteten) Prozessbetrug durch den Anwalt aus Prüm mitbekommt, kann auf jede weibliche Person als Zeugin zutreffen (das ergibt also KEINEN schlüssigen Hinweis auf Tanja). Sollten die Anwälte aus Prüm (die ja den Beklagten A.J. Müller vertreten) tatsächlich zum Kläger (Gerolsteiner) „übergelaufen“ sein, würde die „Beseitigung“ des Faustpfandes = Zeugin Sinn machen (ich denke dass kann sich auch jeder ARD-Tatort-Gucker vorstellen …;-)).
Wie gesagt, es bleibt also die Frage, was hatte Tanja (aus Ihrer Sicht Herr Müller) VOR dem Verfahren am 01.02.2007 mit der ganzen Gerolsteiner-Sache zu tun??????????? Was sind denn da Ihre Erkenntnisse?????? Solange Sie dazu nichts nachvollziehbares aussagen können, bleibt der Verdacht auf Tanja nur ein laues Lüftchen.
mfg mpo333
*********************************
An Cocteau, MPO333, Arno usw.
Zu Frage Zeugin: Diese wurde, nach meiner Kenntnis, bislang nicht vernommen. Eine Zeugin wurde sie durch ihre Anwesenheit vor, während und nach der mündlichen Verhandlung Landgericht Koblenz am 01.02.2007.
Als Vertraute des 1. Anwalts kennt sie die Abrede der Richterin und den Anwälten der Parteien unmittelbar vor der mündl. Verhandlung. Mit der Strafanzeige vom 29.01.2010 gegen die Richterin, wird die Zeugin benannt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz, Herr Krotx, hat den Antrag die Zeugin zu vernehmen vorliegen. Um es kurz zu halten, mit billigen Tricks versucht man ein weiteres Mal, einem Antrag auszuweichen.
MfG Bernardin Müller
Es soll doch sicher „…die Abrede ZWISCHEN der Richterin und den Anwälten …“ heißen – oder? Deutsche Sprache …
Früher hatten Sie mal geschrieben, dass durch die Vernehmung der Zeugin geklärt werden soll, ob „die Zeugin Opfer eines Kapitaldeliktes geworden ist“. Worin soll denn das Kapitaldelikt bestehen (in der obigen Abrede zwischen Richterin und Anwälten?)?
Inwiefern ist die Zeugin dann auf einmal Opfer? Oder bezieht sich die Opferrolle auf die mögliche Beseitigung der Zeugin (was dann eventuell auch Bestandteil der Strafanzeige gegen die Richterin sein/werden könnte)?
ABER, Herr Müller, wann beantworten Sie die entscheidenden Fragen:
Was hatte Tanja Gräff (aus Ihrer Sicht Herr Müller) VOR dem Verfahren am 01.02.2007 (und vor den Abschriften vom 25. und 26.01.2007) ÜBERHAUPT mit der ganzen Gerolsteiner-Sache zu tun??????????? Was sind denn da Ihre Erkenntnisse?????? Solange Sie dazu nichts nachvollziehbares aussagen können, bleibt der Verdacht auf Tanja nur ein laues Lüftchen (daran ändert auch die Aussage der Frau xxx nichts, es würde sich um Tanja handeln, da diese Aussage nicht bestätigt ist; jedenfalls nicht offiziell). Was Sie sonst so zur Rolle der Zeugin schreiben, kann auf jeden x-beliebigen Menschen in diesem Land zutreffen und gibt daher keinen Hinweis auf Tanja.
mfg mpo333
Mir fällt da noch was zur Klärung Tanja Gräff als angebliche Zeugin ein. In Deutschland wird doch sicher bei jeder Gerichtsverhandlung ein Protokoll erstellt, in dem auch die Namen der Zeugen vermerkt sind. So auch bei der Verhandlung am 01.02.2007. Sie als Bevollmächtigter des Beklagten haben doch sicher Recht auf Einsicht in dieses Protokoll (sonst nehmen Sie sich einen Anwalt, der Einsicht bekommt). Sie könnten also ganz einfach in dieses Protokoll schauen (oder durch einen Anwalt schauen lassen) und uns sagen, ob da der Name Tanja Gräff steht. Dann bräuchten wir hier nicht weiter rumrätseln.
mfg mpo333
also auch wenn das hier alles schwer zu lesen ist,so ist es doch mit abstand der beste kriminalroman den ich je gelesen hab.danke dafür.schreiben sie doch ein buch.ich lese es ganz sicher versprochen.aber müllern äähhm müllen sie hier doch nicht alles voll
@ mpo333:
Herr Müller schrieb:
“”Eine Zeugin wurde sie durch ihre Anwesenheit vor, während und nach der mündlichen Verhandlung Landgericht Koblenz am 01.02.2007. Als Vertraute des 1. Anwalts kennt sie die Abrede der Richterin und den Anwälten der Parteien unmittelbar vor der mündl. Verhandlung.”"
Somit ist betreffende Dame scheinbar nie als Zeugin aufgetreten und somit auch in keinem Protokoll erfasst. Jedenfalls gibt es keine andere juristische Deutung.
Oder sieht das jemand anders??
Jetzt wird’s noch dubioser:
Frau G. soll also Vertraute des 1. Anwalts (wer auch immer das sein soll) gewesen sein??? Was bitte ist denn eine “Vertraute”????
Meine Fragezeichen in dieser Angelegenheit potenzieren sich. Mein Interesse lässt allerdings nach, zumal Herr Müller an einer Klärung nicht wírklich interessiert zu sein scheint.
@ romanleser
ja was denn nun – interessanter Krimi oder Müll? Nun entscheiden Sie sich aber mal …
mfg mpo333
@ Cocteau
Cocteau schreibt:
Somit ist betreffende Dame scheinbar nie als Zeugin aufgetreten und somit auch in keinem Protokoll erfasst. Jedenfalls gibt es keine andere juristische Deutung.
Oder sieht das jemand anders??
Da bin ich mir nicht ganz sicher, denn Herr Müller hatte auch mal erwähnt, dass die Zeugin während der Verhandlung “von der Richterin massiv belastet und unter Druck gesetzt” (Zitat Müller) wurde.
Dann müsste sie auch als Zeugin aufgerufen wurden sein und im Protokoll stehen.
Cocteau schreibt:
Jetzt wird’s noch dubioser: Frau G. soll also Vertraute des 1. Anwalts (wer auch immer das sein soll) gewesen sein??? Was bitte ist denn eine “Vertraute”????
Die “Vertraute” würde ich nicht auf die Goldwaage legen, das sind so Formulierungen von Herrn Müller. Herr Müller schrieb: “…ist die Zeugin der mündlichen Verhandlung vom 01.02.2007, Landgericht Koblenz, durch den 1. Anwalt aus Prüm in Kenntnis von Prozessbetrug und Korruption”. Der Begriff “Vertraute” ändert am sachlichen Inhalt nichts.
Cocteau schreibt:
Meine Fragezeichen in dieser Angelegenheit potenzieren sich. Mein Interesse lässt allerdings nach, zumal Herr Müller an einer Klärung nicht wírklich interessiert zu sein scheint.
Ich finde, dass sich die Fragezeichen tatsächlich potenzieren, es wird immer interessanter. Vor allem, weil der 07.06.2007, an dem Tanja verschwand, tatsächlich in die Abläufe dieses Prozessbetruges passt. Und wenn sie wirklich die Zeugin gewesen sein sollte… wäre es doch wohl erste Pflicht der Kripo Trier dem nachzugehen.
Allerdings trägt Herr Müller zur Frage Tanja Gräff wenig bei, denn er beantwortet meine Frage nicht, was denn Tanja ggf ÜBERHAUPT mit dem Gerolsteiner-Domain-Rechtsstreit zu tun hatte? Es müsste ja einen Grund geben, dass gerade sie dort als Zeugin auftaucht. Diesen ominösen Grund will uns Herr Müller aber nicht verraten.
mfg mpo333
Herr Müller,
das ist alles Wischi-Waschi. All diese Aussagen von Ihnen kennen wir schon, aber Sie bringen ABSOLUT NICHTS zu meinen Fragen bezüglich des Zusammenhanges zwischen Tanja und Gerolsteiner und Sie sagen auch nichts zu der Möglichkeit, einfach in das Protokoll der Gerichtsverhandlung vom 01.02.2007 zu schauen, welcher Name der Zeugin da steht.
Ehrlich, SIE haben nichts in der Hand, was wirklich auf Tanja Gräff hinweist. Wenn doch, dann sagen Sie’s endlich und eiern Sie hier nicht mit Ihren ständigen Recht-und-Gesetz-Schaffen-Zeug herum.
Übrigens – netplosiv will Ihrer Meinung nach keine Aufklärung über Tanja. Tja laut WHOIS gehört netplosiv.org:
Status:CLIENT TRANSFER PROHIBITED
Registrant ID:5a21b716481ad0dd
Registrant Name:Ronald B. Fleishman
Registrant Organization:Attack2net Inc.
Registrant Street1:Development – Websolutions
Registrant Street2:
Registrant Street3:
Registrant City:Chicago
Registrant State/Province:IL
Registrant Postal Code:60654
Registrant Country:US
Was soll der hier verhindern wollen?
mfg mpo333
danke mpo333!
tolle idee, jetzt muss eine antwort her!
aus der nummer kommt herr müller jetzt nicht mehr raus.
außer einer der korrupten staatsanwälte hat das protokoll vernichten lassen. einbruch in die anwaltskanzlei usw. usw. …irgendwas wird sich herr müller schon einfallen lassen…lol
@ Anita
Protokoll vernichten??? Na ja laut Herrn Müller gab es da ja folgendes:
Am 27.07. 2007 ändert jemand etwas in den Akten (innitiert aus der 5. Anwaltschaft mit dem Landgericht Koblenz und dem Bezirksrevisor H. Boxx, -27.07.2007- der die Gerichtsakte Landgericht Koblenz nachschliff) damit der Prozessbetrug vom 01.02.2007 nicht auffliegt.
In diesem Zusammenhang könnte natürlich auch der Name der Zeugin geändert worden sein, denn die wusste ja von der Absprache zwischen der Richterin und den Parteien. Wäre zumindest nicht ganz unmöglich.
mfg mpo333
Wenn Ihnen wirklich an der Aufklärung des Schicksals von Tanja Gräff gelegen,
dann schauen sie am 21.07.2010 ab 09:00 Uhr Saal 1 beim Amtsgericht Prüm vorbei. Anhand von Unterlagen können sie Rückschlüsse für das Verschwinden der Zeugin erfahren. Heute wurde bei Wikio “Rheinland-Pfalz Deutschland” ein Auszug aus dem Schreiben an das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln eingebracht.
Von Bernardin Müller
Befinde mich im Urlaub an der schönen Cote d’Azur und werde leider nicht am 21.07. in Prüm sein können, obwohl: Neugierig genug wäre ich inzwischen….
Ihr Schreiben an den Verfassungsschutz, dessen angedachte Rolle mich brennend interessieren würde, wurde auch auszugsweise nicht in oben genanntem Blog veröffentlicht.
Trotzdem noch ein paar Einwürfe:
1. Es ist in Deutschland nicht möglich (sondern sogar strafbar), dass Anwälte in einem Verfahren “die Seiten wechseln” bzw. “überlaufen”. Insofern bitte ich um Aufklärung, was Sie, Herr Müller, in Ihren Posts im Zusammenhang mit dem “1. Anwalt” also meinen.
2. Eine Besucherin (oder wie auch immer man das nennen mag) einer Verhandlung vor Gericht kann nicht automatisch “mal ben so” zur Zeugin gemacht werden. Es sei denn: Eine der Beteiligten regt dies an, was aber nicht möglich wäre, wenn die spätere vermeintliche Zeugin bereits vorher anwesend war. Da sollte man weniger Richter Holt und so gucken….
Das Wort “Zeugin” muss von Ihnen, Herr Müller, genauer definiert werden, um Hand und Fuß daran zu bekommen. Wäre nett, allein schon wg. des besseren Verständnisses!
mpo333 schrieb: “”Dann müsste sie auch als Zeugin aufgerufen worden sein und im Protokoll stehen.”"
Geht eben nicht, wenn sie bereits im Gerichtssal anwesend war. Dann darf sie nicht als Zeugin aufgerufen werden.
3. Ich sehe mich nicht als “Insider” und komme schon gar nicht aus Prüm, sondern aus dem schönen Bergischen Land – aber das nur nebenbei
.
4. Und nun mal Butter bei die Fisch’: Haben Sie konkretes Wissen, was das Schicksal der Frau G. betrifft? Ich meine damit nicht, dass Sie dieses Wissen hier posten sollen. Also nicht falsch verstehen!!
Im Prinzip würde es schon reichen, wenn endlich mal dargelegt würde, was genau Frau G. in der Sache Gerolsteiner, etc. an Wissen hatte. Wenn es dabei u.a. bei der oben genannten Verhandlung geht, wäre ich für eine entsprechende Berichterstattung hier dankbar.
15.08.2006, nachweislich hat der 1. Anwalt im 1. Schriftsatz an das Landgericht, sowohl die Voraussetzung für eine Klageabweisung als auch für einen Prozessbetrug eingebracht. Nachweislich hat sich die Richterin, statt Klageabweisung für Prozessbetrug entschieden und damit Korruption hervorgerufen. Damit liegt das Verfahren in der Verantwortung der Richterin.
Nach Schriftsatz 2 -14.09.2006 = Prozessbetrug- und 3 der Gegenseite, hat Anwalt Nr. 1 eine Woche vor der mündl. Verhandlung am 25.01.2007 den 2. Schriftsatz (Fax) eingebracht. Diesen und den folgenden Schriftsatz der Gegenseite (Fax) vom 26.01.2006 erhielt der Mandant, Bernardin Müller als Bevollmächtigter, nicht mehr. Die Richterin eine 100%tige Prozessbetrügerin.
Den Anwalt Nr. 1 zu einem Versäumnisurteil erpresst, hatte dieser Sie doch ungewollt, sie die Richterin, in die Falle gelockt. Mit Pschycho Terror und am Ende massiver Einschüchterung, hat die Richterin alles daran gesetzt, den Bevollmächtigten zu einem Vergleich zu bringen. Der Ablauf wurde am 20. August 2007 im Schreiben an den 5. Anwalt beschrieben. Dieses Schreiben hat eine Fülle an Aktivitäten ausgelöst, in der auch die Kommanditistin bei der Tochter in Gerolstein versuchte reinen Tisch zu machen. Einer der Geschäftsführer des Brunnens hat aus diesem Grund bereits im Herbst in Hamburg seinen 2. Flugschein erhalten. Zurück zu Korruption gepaart mit Einschüchterung. Die Summe 50.000 € auf 250.000 € erhöht, den/die Vorschüsse bezahlt, sollte der Sack am 01.02.2007 zugemacht werden. Der 1. Anwalt, als Judas, den Mandanten so gut wie verkauft. Am 29.01.2007 taucht der Bevollmächtigte in der Kanzlei in Prüm auf, Grund, der Anwalt hatte auch das Terminblatt der mündlichen Verhandlung nicht an Bernardin Müller gesandt. Mein Erscheinen in Prüm, die Gegenseite wurde informiert, hat die Kanzlei der Klägerin einen Austausch-Schriftsatz nach Prüm und Koblenz gesandt, Faxdatum vom 29.01.2007. Den Austausch-Schriftsatz erhielt ich beim Aufsuchen der Kanzlei. In der Gerichtsakte Bl. 77, 78 und 79 f. d. Akte. Warum man in der Akte nur Bl. 77 und 79 austauschte, würde hier zu weit führen. Wer könnte verstehen, dass Anwalt Nr. 1 den Vorschuss der Klägerin, selbst einzahlte, an das Landgericht sandte. Das “V” Gebührenstempler ist auf dem Schriftsatz vom 25.01.2007 (Fax) in Bl.73 f. d. Akte zu sehen.
Bevor der 5. Anwalt (Berufungsverfahren) am 26.07.2007 die Gerichtsakte
anforderte, erhielt der Bezirksrevisor Landgericht Koblenz, auf Initiative des 5. Anwalts, vorab die Akte am 27.07.2007. Das Faxdatum 26. Bl. 78 ganz, blieb von Bl. 77 und 79 vom 29. noch die 9 übrig. Der Bezirksrevisor ein “Zupfer”, Tatort ein Geschäftszimmer mit Kennung “Änderungsschneiderei”.
Eine von mehreren Änderungen, wie Austauschen und unleserlich einbringen.
Die junge Dame in Begleitung des 1. Anwalts hat auch Kenntnis von dessen Aktivitäten im Geschäftszimmer der 16. Kammer Landgericht Koblenz. Und wenn es weitere Geheimnisse um die Korruptionsanteile der Klägerin gibt, dann ist die junge Dame, durch den Anwalt, in Kenntnis der Anteile. Bedenken Sie, der 3. Anwalt hat alles versucht damit die Aktionen des 2. Anwalts, zum Nachteil des Mandanten, nicht offen zu Tage treten. Der Rasterfahndung meinerseits ist so gut wie nichts entgangen. Mit der einwandfreien Sach- und Rechtslage des Beklagten, fehlen der Klägerin die Argumente, der Justiz und Staatsanwaltschaft bleiben nur Paragraphen. Die Verursacherin, Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, am Ende mitverantwortlch für das Schicksal der Tanja Gräff. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nun, mit Schreiben vom 12.07.2010, diese unglaublichen Rechtsbrüche/Kapitaldelikte vorliegen. Dem Prozessbetrugsopfer, in den USA, von der Justiz Grundrechte vorenthalten.
Cocteau, reicht das für heute?
Oh je, wenn Sie doch nur in der Lage wären, “klar” zu schreiben – das ist alles so ermüdend.
Meine Fragen wurden dennoch nicht beantwortet. Sie weichen gezielt aus und verlieren sich in Satzgebilden, die ohne Hand und Fuß sind. Schade…
In welcher Beziehung soll Frau G. Ihrer Meinung nach zum 1. Anwalt gestanden haben?? Hat sie für ihne gearbeitet, war sie mit ihm befreundet oder oder oder?? Kann mir beides und auch die Oders nicht vorstellen, da ansonsten mit Sicherheit zumindest die Familie Kenntnis hätte. Hat sie aber nicht. Keine Ahnung, weshalb sich Frau G. in Begleitung des Anwalts befunden haben soll. Niemand, wirklich niemand aus dem engeren Umfeld kann da eine Verbindung herstellen.
Über welche Kenntnisse genau soll sie verfügt haben und warum könnte das ihr Schicksal besiegelt haben?? Es geht hier doch nicht wirklich um Geld, das sind Peanuts (zumindest die Summen, die Sie hier nennen) – und Korruption bis zu einem bestimmten Punkt sind es keineswegs wert, jemanden (bei Seite zu schaffen”.
Und wenn es immer wieder mal um Zeugenschutzprogramm u.ä. ging: Wovor musste die Zeugin geschützt werden?? Ich erkenne bislang keinen akzeptablen Ansatz.
Auch meine Recherchen in andere Richtungen ergeben ein äußerst diffuses Bild, dessen Fragmente in sich nur wenig bis gar keinen Sinn ergeben.
Solange Sie nicht auf den Punkt kommen… aber das hatten wir ja schon.
Ich gehe nach Stand der Dinge davon aus, dass das Eine mit dem Anderen nichts zu tun hat. Deshalb interessieren sich auch die Stellen, die sich interessieren müssten, nicht.
Aber ich bitte Sie zu bedenken, was Sie mit dieser wirren Geschichte hier u.a. den Eltern der Vermissten antun. Ich gehe absolut davon aus, dass Sie das bereits längst getan haben. Um so unverständlicher erscheint mir jedoch Ihr Vorgehen.
Ein kleiner Zusatz:
Inzwischen habe ich ein paar Antworten von befreundeten Journalisten bekommen, die sich für mich mal bei div. Redaktionen (TV, Presse) informiert haben, was Ihren “Fall” betrifft. Angesichts der mögl. Brisanz, die Ihr “Fall” in sich trägt, war ich erstaunt, dass noch niemand darauf angesprungen ist.
Also, man kennt Ihren “Fall” sehr wohl, nimmt die Geschichte aber nicht ernst. Was auch damit zu tun hat, dass das engste Umfeld der Vermissten mit großem Unverständnis auf Ihren “Fall” reagiert hat und nichts von all dem bestätigen kann (oder will…).
Cocteau, Sie verwirren den Leser, Sie sind Ihren Absichten treu geblieben.
TV und Presse haben beim Bevollmächtigten und Rechtsschutz-Vertreter bislang nicht angefragt.
Die erste und einzige Journalistin, Frau Dr. K. Z. vom SWR>> Büro Gerolstein, hat vor dem 06.06.2007 mit dem Beklagten, Andreas J. Mueller USA, fernmündl. Kontakt aufgenommen. A. J. M. hat am 06.06.2007 (USA 05.06.2007) eine umfangreiche Mail (3-Seiten) an den SWR>> Büro Gerolstein gemailt. Geben Sie mir Ihre Mailadresse und ich sende Ihnen die Mail vom 06.06.2007. Die Bitburger Brauerei Th. Simon GmbH wurde offenbar von Frau Z. aktuell informiert. Die weiteren Details, die der Staatsanwaltschaft in Trier bekannt sind, wurden als Nachweis am 30.10.2009 schriftlich festgehalten und der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Der Kommentar eines Insiders: Das Schreiben ließt sich wie ein Krimi, weil es einer ist. Tanja Gräff ist die Reisebegleiterin im Krimi. Herr L. SWR>> Büro Gerolstein, hat am 14.07.2010 die Schreiben vom 12.07.2010 an das Bundesamt für Verfassungsschutz und das an den 1. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof erhalten.
Ergänzend zu dem Beitrag vom 15.07.2010: Ein weiterer Geschäftsführer der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, der ohnehin das Ruhealter erreicht hatte, wurde am 22.08.2007 bei der IHK-Trier abgemeldet. Der zweifache Flugscheininhaber mußte gemeinsam mit dem v. g. Geschäftsführer am 22.08.2007 ihren Rücktritt bekannt geben. Insider nennen dies: Sie wurden Zurück getreten. Der “Zweite” Rück-Tritt wurde möglicherweise von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer veranlaßt, diese kennt die Abläufe um das Schicksal der Tanja Gräff. Gelegentlich schaue ich ins Internet, ob der ehemalige Geschäftsführer, der Bitburger Brauerei, noch bei Tschibo in Hamburg ist.
Cocteau, bitte nich den Leser verwirren,
mit freundlichen Grüßen, Bernardin Müller
Auf welchem Wege soll ich Ihnen meine eMail-Addy zukommen lassen?
Ach so, und bitte, Herr Müller, nicht SIE sollten mir vorwerfen, ich würde die Leser hier verwirren…
Bin gespannt, ob in den versürochenen Schreiben dann Antworten auf meine Fragen stehen….
Cocteau, wenn sich das Schreiben vom 30.10.2009 an die Staatsanwaltschaft Trier wie ein Krimi liest, dann sind dies Erkenntnisse die unmittelbar mit dem “Spurlos” der Tanja Gräff zusammen hängen. Das Justizministerium in Mainz und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz kontrollieren die Sache Tanja Gräff. Die Staatsanwaltschaft Trier hat erstmals am 29.05.2007, Posteingang 06.06.2007, nach hier Gerolstein geschrieben. Das Schreiben, als Teil einer konzertierten Aktion gegenüber dem Bevollmächtigten, ist nachweislich Beihilfe im Prozessbetrug des Landgerichts Koblenz. Die Beschwerde an die Staatsanwaltschaft erfolgte am 18.06.2007. Der weitere Ablauf wurde bereits umschrieben. Der letzte Absatz 5 an das Bundesamt in Köln lautet:
Oberstaatsanwalt Herr Kricx, von der Generlstaatsanwaltschaft Koblenz Zs 605/07 hat sich auf besondere Art und Weise zurückgemeldet. Herr Kricx der am 12.12.2007 kenntlich wurde, hat am 27.05.2008 “kalte Füsse” bekommen und versucht die Organisation -Komplott- 28. September 2007 zu verlassen. Die Maßnahme am Landgericht Trier vom 17.06.2010, das Gespräch mit Richter Herrn Pollxx, haben Herrn Kricx zu neuem Leben erwacht. Mit neuem Aktenzeichen: 4 Zs 555/10 und Schreiben vom 11.06.2010, ist der Posteingang vom 21.06.2010 bezeichnend für den Oberstaatsanwalt, Herrn Kricx. Das Schreiben, siehe Anlage, läßt wie die Schreiben aus 2007/2008 nichts Rechtes erkennen.
***Ohne die Anlage und Antwort besagt der Absatz nicht viel.***
Herr Kricx der am 14.01.2008 ein fernmündl. Gespräch führte, bekam als erstes zu höhren: “Hat man ihnen den schwarzen Peter zugeschoben?” Nein nein usw. war die Antwort. Die nächste Antwort lautete: Ich habe meinem Sohn unmittelbar nach der mündl. Verhandlung (01.02.2007) eine Mail gesandt, in der ich ihm schrieb: “Korruption ist Bestandteil unserer Gesellschaft”. Cocteau, bedenken Sie, ein Rechtsschutz für den Mandanten, den Beklagten und Berufungskläger fand bei den 5 aktiven Anwälten nicht, bzw. vorsätzlich unzureichend statt.
Über das Thema TV und Presse habe ich mir von Anfang an keine Illusionen gemacht. Der erste ausführliche Test ging am 4.06.2009 an den Kölner Stadt Anzeiger an einen Herrn Wiermer. Am 12.06.2009 konnte ich das Ergebnis in einem Lokalblatt lesen. Der Gerolsteiner Brunnen weist in einem Artikel darauf hin: Von nun an verstärkt in den Print-Medien für das gute Wasser werben zu wollen. Ich hab das etwa so gelesen: Herr Beck wir werden alles tun damit die Presse nicht über die Sache berichtet.
Cocteau, schreiben sie dem Leser etwas mehr für deren Phantasie.
Cocteau, rufen sie einfach an, meine Daten sind für jedermann sichtbar. Meine Mailadresse wird von Spam’s ferngehalten. Sobald ich eine Mail sende, z. B. an Sie, wird ihre Mail nicht mehr verifiziert.
Einfach Googl search “Bernardin Müller” eingeben und sie finden alles nötige. Bitte angeben: ob Sie OpenOffice Dokumente bzw. PDF-Dateien öffnen können.
OK, ich lasse mal das Geschehen in 2010 außen vor und beziehe mich auf die (möglicher Weise) für Tanja relevanten Teile in 2006-2009:
(1)
In der Verhandlung in Prüm geht es laut Herrn Müller folgendes: “…im Juli 2010 wartet Herr Müller immer noch darauf, ob der Bevollmächtigte die bis dato nicht zugesandten Abschriften vom 25.01.2007 bzw. 26.01.2007 erhält, was das Amtsgericht Prüm (am 21.07.2010) entscheiden muss.”
(2)
Herr Müller, in einem früheren Beitrag schreiben Sie: “… und die Zeugin (Tanja?) wird von der Richterin massiv belastet und unter Druck gesetzt.” Jetzt heitß es: “… mit Pschycho Terror und am Ende massiver Einschüchterung, hat die Richterin alles daran gesetzt, den Bevollmächtigten zu einem Vergleich zu bringen (der Ablauf wurde am 20. August 2007 im Schreiben an den 5. Anwalt beschrieben).”
>>> Was denn nun: Terror und Einschüchterung der Zeugin ODER des Bevollmächtigten ??? Haben Sie das, was die Richterin an Sie gerichtet hat, einfach auf die Zeugin übertragen (angedichtet), um den Fall Tanja G. hier ins Spiel zu bringen???
(3)
26.07.2007: der 5. Anwalt (Berufungsverfahren) fordert die Gerichtsakte an; VORHER jedoch erhielt der Bezirksrevisor Landgericht Koblenz, auf Initiative des 5. Anwalts, die Akte; Akte wird vom Bezirksrevisor manipuliert: “Das Faxdatum 26 (26.01.???), (auf) Bl. 78 ganz (???), blieb von Bl. 77 und 79 vom 29. noch die 9 übrig. Der Bezirksrevisor ein “Zupfer”, Tatort ein Geschäfts-zimmer mit Kennung “Änderungsschneiderei”; eine von mehreren Änderungen, wie Austauschen und unleserlich einbringen. Die junge Dame in Begleitung des 1. Anwalts hat auch Kenntnis von dessen Aktivitäten im Geschäftszimmer der 16. Kammer Landgericht Koblenz.”
>>> Herr Müller, auf welche Daten bezieht sich 26. und 29. ??? Geht es um das Datum 25./26.01. der beiden Schriftsätze, die Sie noch nicht haben? Geht es um das Datum 26.07. der Anforderung der Schriftsätze oder was genau??? Mensch lernen Sie blos mal, sich in Zusammenhängen auszudrücken!!!
>>> Allerings muss man auch sagen – wenn die Zeugin wirklich Kenntniss von diesen Manipulationen im Geschäftszimmer der 16. Kammer Landgericht Koblenz hat, könnte ein Verschwinden der Zeugin (sofern wirklich Tanja G.) tatsächlich mit diesem Prozessbetrug zusammen hängen.
(4)
06.06.2007: die erste und einzige Journalistin, Frau Dr. K. Z. vom SWR>> Büro Gerolstein, hat vor dem 06.06.2007 mit dem Beklagten, Andreas J. Mueller USA, fernmündl. Kontakt aufgenommen; A. J. M. hat am 06.06.2007 (USA 05.06.2007) eine umfangreiche Mail (3-Seiten) an den SWR>> Büro Gerolstein gemailt; Geben Sie mir Ihre Mailadresse und ich sende Ihnen die Mail vom 06.06.2007; die Bitburger Brauerei Th. Simon GmbH wurde offenbar von der Journalistin, Frau Dr. K. Z., aktuell informiert.
*** Die weiteren Details, die der Staatsanwaltschaft in Trier bekannt sind, wurden als Nachweis schriftlich festgehalten (am 30.10.2009 ) und der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Der Kommentar eines Insiders: Das Schreiben ließt sich wie ein Krimi, weil es einer ist. Tanja Gräff ist die Reisebegleiterin im Krimi. Herr L. SWR>> Büro Gerolstein, hat am 14.07.2010 die Schreiben vom 12.07.2010 an das Bundesamt für Verfassungsschutz und das an den 1. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof erhalten.
>>> Herr Müller: Was bedeutet “SWR>>Büro Gerolstein” ??? Warum sollte eine Journalistin des SWR sofort die Kommandististin des Gerolsteiner, die Bitburger Brauerei, informieren? Schon mal was von Quellenschutz (bzgl. A.J.M.) gehört?
>>> Allerdings – sollte das wirklich so gelaufen sein, wäre der SWR in der Klemme (Quelle verraten) und wir wüssten, warum an von dort nichts über den Fall zu hören bekommt. Und – das ganze ist genau EIN Tag vor Tanjas Verschwinden. Das macht schon nachdenklich.
(5)
22.08.2007: ein weiterer Geschäftsführer der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG (der ohnehin das Ruhealter erreicht hatte) wurde am 22.08.2007 bei der IHK-Trier abgemeldet; der zweifache Flugscheininhaber mußte gemeinsam mit dem v. g. Geschäftsführer am 22.08.2007 ihren Rücktritt bekannt geben; der “Zweite” Rück-Tritt wurde möglicherweise von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer veranlaßt, diese kennt die Abläufe um das Schicksal der Tanja Gräff.
>>> Herr Müller, was hat denn die Hanseatischen Rechtsanwaltskammer mit dem ganzen Fall zu tun?
(6)
Herr Müller schreibt: … wenn sich das Schreiben vom 30.10.2009 an die Staatsanwaltschaft Trier wie ein Krimi liest, dann sind dies Erkenntnisse die unmittelbar mit dem “Spurlos” der Tanja Gräff zusammen hängen. Das Justizministerium in Mainz und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz kontrollieren die Sache Tanja Gräff; die Staatsanwaltschaft Trier hat erstmals am 29.05.2007, Posteingang 06.06.2007, nach (hier) Gerolstein geschrieben.
>>> Dann hätte man bei Gerolsteiner EINEN Tag vor dem Verschwinden von Tanja also nicht nur durch die Journalistin Bescheid gewusst (oder gar nicht durch sie?!), sondern durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Trier. Oh man , da tun sich ja wahrlich MÖGLICHE Verstrickungen der Staatsanwaltschaften und des Justizministeriums in den Fall Tanja G. auf.
mfg mpo333
Nun MPO333 haben Sie zusammen mit Herrn Richter eine Art Ende gefunden.
Nachdem Sie im NeubiberBlog noch für etwas Verwirrung gesorgt haben, laß ich auch hier den Leser, mit den gewonnen Erkenntnissen, allein. Tanja Gräff, wenn, war zu der mündl. Verhandlung nicht als Zeugin geladen. In Begleitung des 1. Anwalts sind ihre Kenntnisse, in Sachen Prozessbetrug, recht umfangreich. Die junge Dame saß während der Verhandlung neben dem 1. Anwalt -Logenplatz-, während der Bevollmächtigte, als einziger Zuschauer, mittig in der ersten Reihe saß. Für das Aussitzen der fast 20 minütigen Terrordusche mit anschließender Einschüchterung, bekam der Bevollmächtigte in der Cafeteria, ein Kompliment vom 1. Anwalt. Zuvor bekam der Anwalt, die junge Dame, die gewünschten Milchkaffees. Der Dialog mit dem Anwalt wurde ebenfalls dokumentiert.
Der Form halber an Cocteau, das erste Schreiben der Staatsanwaltschaft Trier trägt das Datum 30.05.2007
@ B. Müller
Genau diese Art von Ausrede habe ich von Ihnen erwartet. Weil ich ausversehen im neubibergBlog doch noch was gepostet habe, wollen Sie hier nichts mehr schreiben. Das ist mehr als lächerlich und zeigt mir nur, dass Sie über Tanja G. gar nichts wissen.
Auf einmal (woher auch immer) wissen Sie, das Tanja G. NICHT als Zeugin geladen war. Trotzdem ist eine “junge Dame” in Begleitung des Anwaltes (als was denn, wenn nicht als Zeugin??? was hätte Tanja G. denn bei diesem Anwalt verloren???) auf einem Logenplatz, während Sie (tun mir deshalb ja auch sehr leid…) leider mittig sitzen müssen.
Dann schwafeln Sie noch etwas über Cafeteria und Milchkaffees. Sind DAS Ihre Beweise / Hinweise auf Tanja G.? Also wenn das letztlich alles ist und Sie sich hier so lächerlich der weiteren Berichterstattung entziehen, kann man das Ganze nur als durchgeknallt bezeichnen.
Übrigens – noch was zum neubibergBlog. Der Herr Richter merkt offenbar selber nichts mehr – hatte ich Ihn doch darauf hingewiesen, dass es keinen logischen Sinn macht, sich als Besitzer des Blogs nach fast 3 Jahren Veröffentlichung von Beiträgen zum Fall Tanja G. darüber zu beschweren, dass diese Beiträge nichts mit dem ursprünglich angedachten Inhalt seines Blogs zu tun haben. DAS hätte er auch eher merken können. Für wie doof halten einen manche Leute eigentlich …
mfg mpo333
Auszug aus dem Schreiben an die Redaktion: Eduard Zimmermann, Ismaning
Sehr geehrte Frau Angela Nxxxxxxxxx,
die gleichmäßige Druckerhöhung gegen Justiz und Staatsanwaltschaften hat nach dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln erreicht.
Die begleitenden Ermittlungen, im Fall der vermissten Studentin Tanja Gräff, erfassen auch die Redakteurin, Frau Dr. Zxxxxxxxxxx, des SWR>> Büro Gerolstein. Die Redakteurin, die umfangreiche Informationen besitzt, ging kurz nach dem Verschwinden der Tanja Gräff nach Australien.
Wie bereits im Schreiben vom 22.02.2010 angedeutet, sind Kripo und Staatsanwaltschaften an Verdunklung nicht an Aufklärung bemüht. Die Anwälte, die um ihr labiles Images bemüht sind, besteht für die Vorgenannten und die Justiz eine ausweglose Situation.
Makaber wirkt, dass Bundesrichter/innen, parallel zu Terroristen, dem Verfassungschutz angezeigt werden. Wie vorsätzlicher Prozessbetrug in der Realität aussieht, konnten Sie aus den Anlagen, dem Schreiben vom 22.02.2010, ersehen.
Als Bevollmächtigter und Nichtanwalt bin ich zwar jeglicher Willkür ausgesetzt, kann aber mit den Argumenten die Verfahren offensiv bestreiten. Wie bewiesen, haben in diesem Verfahren fünf Anwaltskanzleien den Mandanten als Prozessbetrugsopfer vorsätzlich in die Verurteilung geführt bzw. belassen.
Die Trockenlegung des Sumpfgebietes, Eifel-Rhein-Mosel, wird fortgesetzt.
Mit sonnigen Grüßen aus der Eifel usw.
Cocteau, gegen 09:00 Uhr habe ich das Amtsgericht Prüm aufgesucht. Nachdem Richter Dr. Lenz die ersten 2 Termine hinter sich hatte, war mein Warten auf die Entscheidung “Handakte 1. Kanzlei” erstmal zu Ende. Je nach Eregebnis werde ich das Amtsgericht Prüm dem Verfassungsschutz in Köln Nachnominieren. Das Land- und Oberlandesgericht Koblenz mit dem Amtsgericht Daun wurden bereits am 10.08.2009 dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe angezeigt. Es geht hier um nichts weniger als Grundrechtsverletzungen.
usw… und viel Spass beim Lesen, verbleibt
Bernardin Müller
Hallo Herr Müller,
welche “ersten 2 Termine” hatte Richter Lenz hinter sich ? Fand die Verhandlung überhaupt statt? Wieso war das Warten zu Ende? Bitte Herr Müller, KLARE Aussagen! Sonst müsste man SIE SELBST bald wegen “Vernebelung” beim Verfassungsschutz “nachnominieren” …
mfg ivp333
ivp333 oder Herr K
Bei den vielen Terminen 9:00 Uhr “Saal 1″ stand der Termin “Handakte” A. J. M. ./. Kanzlei Kxxx” an x-ter Stelle. Es wäre wohl Mittag geworden bevor die Sache “Handakte” an die Reihe gekommen wäre. Meine Anwesenheit war ohnehin nicht erforderlich. Die Fahrt war nicht unnütz, da ich für den Richter Dr. Lenz etwas aufschlußreiches, auch in Sachen Tanja Gräff, hinterlassen habe. Ausserdem konnte ich die Vorgehensweise eines Richters analysieren. Wenn Sie hier erwarten, dass ich Gerichtsreporter spiele, Fehlanzeige. Als Insider aus Prüm, dem Amtsgericht, haben Sie womöglich schon Kenntnis von den beiden Schreiben an die Redaktion Eduard Zimmermann und an eine, von Ihnen geliebte Anwaltskanzlei!?, in Koblenz. Tanja Gräff ist auch in diesen Schreiben direkt bzw. indirekt präsent. Für die Kanzlei in Koblenz ist Tanja Gräff ein besonderes Präsent.
Reicht das ivp333?
Mit freundlichen Grüßen, Bernardin Müller
verstehe auch nur Bahnhof…
Hallo ivp333,
da haben Sie aber eine merkwürdige Nähe zu meinem Pseudonym gewählt. Warum das denn?
mfg mpo333
Wer ist denn “Herr K” ? Und wieso ist der Insider? Herr Müller, erzählen Sie doch mal. Es interessiert ja schon, was das ganze am Ende bringt. Wenn Sie mit Ihrem Prozessbetrug recht haben, dürfte da noch mal eine bundesweite journalistische “Justiz-Bombe” hoch gehen.
Ach so, kann ich die Mail von A.J.M. aus USA an die Journalistin Frau Dr. Z. auch haben, wenn ich Ihnen eine Mail-Adresse gebe?
mfg mpo333
ivp333 wenn Sie nicht mpo333 sind, halten Sie sich an mpo333.
mpo333, als Insider, kennt das Schicksal um Tanja Gräff. Wenn Sie Fragen haben lesen Sie dessen Beiträge. Sie sollten in der Lage sein, die wahren
Interessen von mpo333 zu erkennen.
Kurz, das Amtsgericht Prüm hat darüber eine Entscheidung zu treffen, ob der Bevollmächtigte die Handakte der 1. Kanzlei zusteht. Darin sind Abschriften der Parteien die der Anwalt dem Mandanten, dem Bevollmächtigten zustehen, vorenthalten wurden. Diese Schriftstücke möchte der Bevollmächtigte, jetzt als Rechtsschutz-Vertreter, zur Vollständigkeit der Handakte erhalten. Es würde direkt die Korruption der Berufungsbeklagten Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG zeigen. Man nennt das auch Korruptionsanteile, darüber ist zum Beispiel die Vertraute von Anwalt Nr 1 aus Prüm auch in Kenntnis. Lesen Sie den ersten Beitrag vom 09. Februar 2010. Wenn die Vertraute von Anwalt K
Tanja Gräff ist, dann wüßte Tanja ob die Richterin am Landgericht Koblenz korrupt wäre, weil sie in Kenntnis der Korruptionsanteile ist. Wie Prozessbetrug abläuft weiss sie natürlich auch. Auch kennt sie die Personen beim Gerolsteiner Sprudel und weitere Täter. Möglicherweise haben Sie auch nicht mitbekommen, dass es hier um eine nicht existierende Domainadresse “gerolsteiner.info” ging. Möglicherweise haben sie auch nicht mitbekommen, dass der 1. Anwalt aus Prüm die Rechtsposition des Mandanten zur Disposition stellte und die Richterin sich als 100%tige Betrügerin entpuppte und damit erst die Korruption hervorgerufen hat, möglich machte.
Der 1. Anwalt, dem ich schnell auf die Schliche gekommen bin, hat dabei ans Füllen der Taschen gedacht. Ohne den Bevollmächtigten wäre der Mandant mit hohen Kosten jetzt ein anonymes Prozessbetrugsopfer gewesen. Gewesen weil er sich ohne meine Hilfe im Mai 2007 das Leben genommen hätte.
mpo333, Ihr 130. Beitrag habe ich nach meinem 131. Beitrag eingesehen.
Ihnen ist bekannt, dass meiner Rasterfahndung so gut wie nichts entgeht.
Von daher kann ich Ihren Wissensdrang nicht weiter befriedigen. Die Mail wurde Anwalt Nr.4, der die Gerichtsakte angeblich nicht anforderte, am 16. Juli 2007 mit der Handakte übergeben. Während des Abschlussgesprächs am 25. Juli 2007 habe ich die Mail an mich genommen. Danach wurde die Mail nicht mehr weitergegeben. Während der Terminabsprache am 23.07.2007 wurde klar, dass sich der Mandant in den USA nun selbst verteidigen muß.
Am 26. Juli 2007 habe ich die Handakte in der 4. Kanzlei in Trier abgeholt.
Die angeforderte Einspruchsbegründung (b 9) vom 23.07.2007 erhielt ich am Morgen des 26.07.2007 via Email aus den USA. Nachdem ich die Handakte in der 4. Kanzlei an mich genommen hatte, gings wieder “vom Regen in die Traufe” zur 5. Kanzlei. Selbst noch nicht richtig gelesen, wurde die Einspruchsbegründung, des anstehenden Berufungsklägers A. J. M, von Anwalt N
als Erstes eingelesen. Herr N, ein guter Schauspieler, konnte anfänglich noch die wahren Absichten verbergen. Der erste Test verlief bereits positiv. Jetzt könnten sie sich fragen: warum ist der Bevollmächtigte nicht zur übernächsten Kanzlei gegangen? Die Fülle an Prozessbetrügereien, mit einem Beschwerdeverfahren als Zugabe, hätte ich so wohl nicht in Erfahrung bringen können. Die nächste Kanzlei hätte zu 99% die Schwachstelle Mandant,
dem Konflikt Justiz, Kripo, Staatsanwaltschaften und Kollegen, vorgezogen.
Nach diesem 1 Prozent suche ich noch. Die Rechtsanwaltskammer Koblenz kennt offenbar dieses 1 Prozent nicht. Der “Hemmschuh”, Tanja Gräff.
Hallo Herr Müller,
Sie schrieben mal (hier zusammengefasst):
A. J. M. hat am 06.06.2007 (USA 05.06.2007) eine umfangreiche Mail (3-Seiten) an den SWR>> Büro Gerolstein gemailt; Geben Sie mir Ihre Mailadresse und ich sende Ihnen die Mail vom 06.06.2007; die Bitburger Brauerei Th. Simon GmbH wurde offenbar von der Journalistin, Frau Dr. K. Z., aktuell informiert; die Redakteurin, die umfangreiche Informationen besitzt, ging kurz nach dem Verschwinden der Tanja Gräff nach Australien.
Jetzt ergänzen Sie:
Der 1. Anwalt, dem ich schnell auf die Schliche gekommen bin, hat dabei ans Füllen der Taschen gedacht. Ohne den Bevollmächtigten wäre der Mandant mit hohen Kosten jetzt ein anonymes Prozessbetrugsopfer gewesen. Gewesen, weil er sich ohne meine Hilfe im Mai 2007 das Leben genommen hätte.
Meine Idee / Frage:
Kann es sein, dass in der Mail von A.J.M. die ganze Geschichte zur Domain steht und eine Bemerkung, deshalb (wegen der hohen Prozessschulden) nicht mehr leben zu wollen? Könnte es sein, dass die Journalistin, Frau Dr. K. Z., DESHALB Gerolsteiner und Bitburger informierte, um schlimmes zu verhindern? Ein Selbstmord im Zusammenhang mit einer Domain gerolsteiner.info macht sich einfach nicht gut. Dann ginge es dabei gar nicht um Tanja G.!
Bitte sagen Sie uns doch auch mal, warum Sie immer SWR >> Büro Gerolsteiner schreiben. Gibt es beim SWR ein extra Büro /eine Redaktion nur für die Firma Gerolsteiner? Oder was soll das bedeuten?
Übrigens: DANKE der Ehre, aber ich bin kein Insider, sondern nur an Ihrer interessanten Geschichte und dem EVENTUELLEN Zusammenhang zu Tanja G. interessiert. DAS sind meine wahren Interessen und keine von Ihnen vermuteten Verschwörungen oder Insiderwissen.
mfg mpo333
mpo333, gehen Sie mal rüber mitten ins Forum “sternenschein” Gedanken oder Fragen
Der 38. Beitrag vom 09.03.2010 gibt Ihnen eine etwas andere Darstellung des Zustands des Prozessbetrugsopfers. Als Vater und Bevollmächtigter waren meine Wahrnehmungen nach dem Eingangsgesprächs 1. Kanzlei vom 09.05.2006 allgegenwärtig. Mir fällt gerade auf, dass meine Bemühungen letztlich genau 1 Jahr später zum Erfolg führten. Eine Woche nach Rückkehr aus den USA am 21.05.2007 begann meine erste Offensive gegen Justiz und Anwälte, die Staatsanwaltschaft Trier kam erst mit Schreiben vom 30.05.2010 Post 5. 6.07 hinzu. Als Beihilfe zum Prozessbetrug, war das Schreiben Teil einer konzertierten Aktion gegen den Bevollmächtigten. Sie suchen sicherlich nach einer weiteren Geschichte vom 21.05.2007, keine Sorge, wie alles habe ich das große Kuvert aus Prüm noch in Besitz.
Die Aktivitäten sind fast ausnahmslos in Mails festgehalten. So steht in einer Mail vom 30.05.2007 an Anwalt Nr. 3, dass ich die Redakteurin Frau Dr. Zxxxxxxxxxx im hiesigen Büro des SWR>> aufgesucht habe. Hintergrund: Damit ich bei der Einspruchsverhandlung am 14. Juni 2007 nicht wieder einziger Zuschauer bin. Natürlich habe ich, im Gegensatz zur mündlichen Verhandlung vom 01.02.2007, bei dieser Verhandlung neben dem Anwalt gesessen. Für den Anwalt war die Verhandlung ein Desaster. Tanja Gräff war zu diesem Zeitpunkt bereits eine Woche spurlos vermisst. TV/Zeitungen waren für mich Tabu. So sah ich erstmals am 16.07.2007 ein Bild von Tanja Gräff. Auf der Rückfahrt von Anwalt Nr. 4 aus Trier, war das Foto an der Hochbrücke, über der B 51 zur FH-Trier, nicht zu übersehen. Am 13.07.2007,
fand in einer Kölner Anwaltskanzlei ein Beratungsgespräch statt. Am Ende des Gesprächs bemerkte die mitanwesende Anwältin: “Gut für den Sohn zu wissen, der einen Vater hat der aufgepasst hat.”
Es ist einfach nicht möglich alle Abläufe, auch nur ansatzweise hier zu zeigen. Da wäre zum Beispiel der 08., der 11., der 12. der 14. und 15.06.2007, alles Tage wo ich in Koblenz war. Die Zusammenhänge bzgl. Bitburger Brauerei, Justizministerium-Generalstaatsanwaltschaft Koblenz usw.
mußten erst ermittelt werden. Unzählige Test’s, teilweise aus dem Zufall entstanden, haben mein Wissen ergänzt und bestätigt. Wenn ich mich recht erinnere ging die Antwort, meine Daten sind für jedermann ersichtlich, an Cocteau. Sie können einfach telefonieren, denken Sie daran, dass meine Rufnummer seit 3 Jahren zu 99% abgehört wird. Es gibt spezifische Kenntnisse bzgl. Tanja Gräff, die am Telefon nicht genannt werden.
Pause, mit freundlichen Grüßen Bernardin Müller
Ich finde kein sternenschein-Forum! Den Link bitte.
mfg mpo333
Hallo Herr Müller,
(1)
Die Journalistin Frau Dr. Z. wusste also vor der Einspruchsverhandlung (14.06.2007) Bescheid, telefoniert mit A.J.M. in den USA, bekommt von ihm eine lange Mail und – reist kurz nach dem Verschwinden von Tanja G. nach Australien. OK, schon merkwürdig. Nur – was hat diese Frau mit Gerolsteiner zu tun? Warum informiert sie die Bitburger Brauerei? Was ist das Motiv?
Früher schrieben Sie mal: “…ließt sich wie ein Krimi, weil es einer ist. Tanja Gräff ist die Reisebegleiterin im Krimi.” Soll das heißen, Tanja begleitet die Jounalistin nach Australien oder ist “Reisebegleiter” nur so eine Wortschöpfung von Ihnen, genaus so wie “Flugschein” (steht bei Ihnen für Kündigung)?
(2)
Sie schreiben: ” …08., der 11., der 12. der 14. und 15.06.2007: Müller: “…alles Tage wo ich in Koblenz war.” DAS sind doch nun aber sehr entscheidende Tage, die wollen Sie uns hier vorenthalten? Fassen Sie das Geschehen dieser Tage doch einfach zusammen und sagen Sie uns, was diese Tage bezüglich Tanja G. an Neuigkeiten bringen!
(3)
Sie schreiben: “.Wenn ich mich recht erinnere ging die Antwort, meine Daten sind für jedermann ersichtlich, an Cocteau. Sie können einfach telefonieren, denken Sie daran, dass meine Rufnummer seit 3 Jahren zu 99% abgehört wird. Es gibt spezifische Kenntnisse bzgl. Tanja Gräff, die am Telefon nicht genannt werden.”
Wozu telefonieren, wo Sie doch in den für jedermann zugänglichen Daten sicher auch eine e-Mail-Adresse haben, die sicher nicht so einfach “abgehört” wird…?
mfg mpo333
Beim Honigfrau-Blog des Trierer Volksfreundes MUSS man die Kommentare jetzt erst freischalten lassen … Na was ist denn da der Grund??????
mfg mpo333
mpo333, auch hier einfach “blogigo Bernardin” bei google search eingeben.
Als erstes wird Ihr gesuchtes Forum angezeigt, Sie brauchen nicht
zu stolpern.
Die Webadresse lautet: blogigo de/gedanken…
Der 39. Beitrag vom 10.03.2010 zeigt, dass die junge Dame im Protokoll des Versäumnisurteils vom 01.02.2007 nicht verzeichnet ist. Die junge Dame wurde mir vor der mündl. Verhandlung namentlich als Praktikantin o. ä. vorgestellt. Nochmals der Hinweis:
Ich kann und darf nicht sagen, dass die junge Dame die vermisste Studentin Tanja Gräff ist. Geben Sie bei google search “Bernardin Müller” ein, Sie werden feststellen, dass diese Kombination nur einmal vorhanden ist. Die Vorwahl für Gerolstein ist 06591. Jetzt könnten Sie mir mitteilen was Ihnen noch am Glauben, in Sachen Tanja Gräff, fehlt.
Mit freundlichen Grüßen, Bernardin Müller
mpo333, Vorwort: Am 01.02.207 während der mündl. Verhandlung massiv, war ich in der Folge Attacken verschiedenster Art ausgesetzt. Anwalt Nr. 1 wirkte darin noch human. Eine Folgenreiche entstand dadurch, dass der Mandant A. J. M anhand meiner (Bevollmächtigten) fast hilflosen Aktivitäten, am 09.Feb 2007, 7:02 AM eine Mail an Anwalt Nr. 1 in Prüm sandte. In NM-USA (minus 8 Stunden) = 08.Feb 2007, 11:02 PM. Die Fragen von A. J. M. waren für Anwalt Nr. 1 gleich einem GaU.
Kurz: Am 10.02.2007 12:00 Uhr entstand daraus ein Polizeieinsatz. Um diesen zu umschreiben würde einfach zu weit, in einem Buch zu mehreren Kapitel führen. Anwalt Nr. 1 konnte den Druck, der auf ihm lastet, nicht verbergen. Mir war bewusst, dass ich den Druck, der bis heute weitergeht, ständig erhöhen mußte.
Mit dem Rapport der PI-Daun vom 10.02.2007, war der 2.Ausdruck am 13.02.2007 vollständig. Nach einem Intermezzo bei der PI-Daun am 28.03.2007 war der nächste Termin dort, eine Strafanzeige am 23.04.2007, am Tag vor der Verjährung.
Zu 1., Am 29.05.2007 wurde die Redakteurin des SWR>> ertmals kontaktiert.
Anwalt Nr. 3 mußte ich natürlich darüber in Kenntnis setzen.
Am 01.06.2007 erhielt die Redakteurin alle nötigen Daten und Hinweise um mit dem Beklagten A. J. M. fermündlichen Kontakt aufzunehmen.
Zu 2., Um den 11.06.2007 zu umschreiben, müßte ich den 10.06.2007 mit einbeziehen. Am 10.06.2007 habe ich um 13:00 Uhr die PI-Daun augesucht.
Nach einer Wartezeit ~ 1/2 h konnte ich mein Anliegen vorbringen. Der Polizeibeamte Satxxxx im Vernehmungsraum bekam immer größere Augen. Das Schreiben, ein Entwurf einer Dienstaufsichtsbeschwerde, hatte u. a. falsche
Monatsdaten. Das Ergebnis bei der PI-Daun, Erlebnis pur. Verlangen Sie nicht, das ich hier ein Buch schreibe. Ausserdem können Sie zum Telefon greifen.
Zu 3., wenn z. B. Cocteau hier anrufen würde, dürfte ich das nicht mal erwähnen. Würden Sie mpo333 hier anrufen, könnten Sie sich nur selbst zeigen. Ihre Neugier, insbesondere in Sachen Tanja Gräff, kann ich nur bedingt zufrieden stellen. Wenn Sie nicht Nr. 1 sind, wer dann?
Honigfrau52 im TV Blog hat sich selbst entlarvt.
Mein Wort zum Sonntag, mit freundlichen Grüßen Bernardin Müller.
mpo333, mit dem Rapport vom 10.02.2007 12:00 Uhr der PI-Daun vom 13.02.2007 war der der 2. Ausdruck immer noch unvollständig, aber ausreichend. Hier der unvollständige Nachtrag der PI-Daun, PK D. T., vom 13.02.2007.
“Herr Müller erklärte, am gestrigen Morgen gegen 09:00 Uhr von einem Anschluss des Gerolsteiner Brunnens (06591/14150) angerufen worden zu sein. Er zeigte uns den entsprechenden Eintrag in der Anruferliste seines Telefons.”
Von dem Eintrag wurden zwei Digi-Fotos gemacht. (09.02.07 09:05) und der Telefon Nr. (0659114150). Am 14.02.2007 wurde Anwalt Nr. 1, der Innitiator dieser Aktion, fernm. über den Polizeieinsatz vom 10.02.2007 unterrichtet.
Hinweis: Nicht anwesend, habe ich am gleichen Tag gegen 09:40 den Rückruf getätigt. Die Telefon Nr. unbekannt, war mir der Anrufer ebenso unbekannt. Der Name selbst, Schwarz, in der Sache bekannt. Der Dialog zog sich ca. 20 Minuten hin und war von Herrn Schwarz vom Gerolsteiner Brunnen dadurch geprägt, dass er ständig den Versuch unternahm in ein Vergleichsgespräch zu kommen. Mit dem Versäumnisurteil vom 01.02.2007 ist Anwalt Nr. 1 entlarvt.
Inwieweit das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln die Sache Tanja Gräff beschleunigt, muß sich erst zeigen. Auch hier besteht keine Erwartungshaltung. Mit freundlichen Grüßen Bernardin Müller
Hallo Herr Müller,
ich habe Ihnen eine Mail an Ihre Adresse xxx@muelli.net gesendet, damit Sie mir die Mail von A.J.M. an die Journalisten vom SWR schicken können – bisher aber keine Antwort von Ihnen!
mfg mpo333
Hallo Herr Müller,
es bleiben einige Fragen offen:
— 09.02.2007: Mandant A. J. M sendet anhand Müller’s (Bevollmächtigter) fast hilflosen Aktivitäten, 7:02 AM eine Mail an Anwalt Nr. 1 in Prüm sandte (NM-USA (minus 8 Stunden) = 08.Feb 2007, 11:02 PM); die Fragen von A. J. M. waren für Anwalt Nr. 1 gleich einem GaU.
>>> Ach ja, wieso denn?
— 10.02.2007: 12:00 Uhr, Polizeieinsatz
>>> Wo denn? In der Kanzlei in Prüm? Sie können doch kurz schildern, worum es ging (ohne ganze Romane zu verfassen). Beginnen Sie den Satz einfach mit “Die Polizei wollte prüfen, ob …”. Da sollte Ihnen eine Zusammenfassung nicht schwre fallen. Es sei denn, Sie wollen uns hier weiter hinhalten (diesen Eindruck bekomme ich so langsam).
— Mit dem Rapport der PI-Daun vom 10.02.2007, war der 2.Ausdruck am 13.02.2007 vollständig.
>>> Verstehe nur Bahnhof. Ist es wirklich soooooooo schwer, verständlich zu schreiben??????
— 01.06.2007: erhielt die Redakteurin alle nötigen Daten und Hinweise um mit dem Beklagten A. J. M. fermündlichen Kontakt aufzunehmen.
>>> Belangloses BlaBla. Beantworten Sie doch die Fragen! Was hat diese Journalisten / Redakteurin mit Gerolsteiner zu tun? Warum informiert sie die Bitburger Brauerei? Was ist das Motiv?
— 10.06.2007: 13:00 Uhr die PI-Daun aufgesucht; Nach einer Wartezeit ~ 1/2 h konnte ich mein Anliegen vorbringen. Der Polizeibeamte Satxxxx im Vernehmungsraum bekam immer größere Augen. Das Schreiben, ein Entwurf einer Dienstaufsichtsbeschwerde, hatte u. a. falsche
Monatsdaten. Das Ergebnis bei der PI-Daun, Erlebnis pur.
>>> Was hat das alles mit Tanja Gräff zu tun????????? Dienstaufsichtsbeschwerde – wogegen?????? Auch Erlebnisse kann man in kurzen Worten schildern.
— Zu 3., wenn z. B. Cocteau hier anrufen würde, dürfte ich das nicht mal erwähnen. Würden Sie mpo333 hier anrufen, könnten Sie sich nur selbst zeigen. Ihre Neugier, insbesondere in Sachen Tanja Gräff, kann ich nur bedingt zufrieden stellen. Wenn Sie nicht Nr. 1 sind, wer dann?
>>> Wirklich Herr Müller, das ist wirrer Kram. Was soll “könnten Sie sich nur selbst zeigen” heißen??? Verstehe nur Bahnhof. Inwiefern bin ich denn “Nr.1″ ???????? Ich lese Ihren Fall gerne, aber Ihre immer wieder verwirrenden Darstellungen nerven wirklich.
— 01.02.2007: Um ca. 11:10 Uhr stellt die anwaltl. Vertretung des Beklagten dem Bevollmächtigten die Junge Dame vor.
>>> UNd da wurde kein Name der Dame genannt???? Das glaub ich nicht!!!!!
— 01.02.2007: Der weitere Ablauf der Verhandlung, ca. 18 Min., wurde vom Bevollmächtigten wortlos ausgesessen. Die Richterin hatte das Vorhaben, in Abrede, Versäumnisurteil in die Tat umgesetzt. Sowas nennt man vorsätzlichen Prozessbetrug.
>>> Was denn für eine Versäumnis? Was ist denn da “versäumt” wurden?
— Ich kann und darf nur die Amtsrichterin Frau Dr. Janxxx zitieren, die am 11.09.2008 die Identität Tanja Gräff und Zeugin als ein und die gleiche Person bestätigt hat (Amtsgericht Daun 3 C 324/08).
>>> Hat sie das schriftlich bestätigt oder nur mit einem mündlichen “Knurren” im Vorbeigehen???
— Wäre der Termin 06.06.2007 einer Strafanzeige bei der Kripo Trier wahrgenommen worden, wäre die Zeugin benannt worden.
>>> Warum wurde der Termin nicht wahrgenommen????
— Im Protokoll des VU vom 01.02.2007 war der Name der Zeugin -Anwaltsbereich- nicht vermerkt worden.
>>> WARUM war der Name der Zeugin nicht vermerkt? Das ist doch unüblich – oder?
mfg mpo333
Hallo Herr Müller,
ich habe Ihnen am 24.07. eine Mail an Ihre Adresse bernie@muelli.net (USA) gesendet, damit Sie mir die Mail von A.J.M. an die Journalisten vom SWR schicken können – bisher aber keine Antwort von Ihnen!
Stattdessen am 27.07. die Meldung, die Mail sei nicht zustellbar – nach 3 Tagen diese Meldung. Das gabs noch nie.
Kann es sein, dass der Inhaber (in USA) von netplosiv.org ein Bekannter von A.J.M. (ebenfalls USA) ist?
mfg mpo333
Sorry, es muss berni@muelli.net heißen, also berni OHNE “ie”. Hier nochmal der ganze Eintrag:
Hallo Herr Müller,
ich habe Ihnen am 24.07. eine Mail an Ihre Adresse berni@muelli.net (USA) gesendet, damit Sie mir die Mail von A.J.M. an die Journalisten vom SWR schicken können – bisher aber keine Antwort von Ihnen!
Stattdessen am 27.07. die Meldung, die Mail sei nicht zustellbar – nach 3 Tagen diese Meldung. Das gabs noch nie.
Kann es sein, dass der Inhaber (in USA) von netplosiv.org ein Bekannter von A.J.M. (ebenfalls USA) ist?
mfg mpo333
mpo333, wenn sie so offen mit einer Mailadresse umgehen, sollten sie die Ihrige Mailadresse gleich mit angeben. Ohne mir die Ihrige mitzuteilen, verliert sich die Mail von Ihnen im Spamfilter. Ich bekomme nur verifizierte Mails. Mit anderen Worten, Telefon abheben anrufen Ihre Mailadresse angeben und schon öffnet sich der Spamfilter. Der Server steht in Deutschland, der Server für die Web-Adresse in den USA.
Der Polizeinsatz war in meiner Wohnung, Gerolstein Süd, der Anrufer des Sprudels aus Gerolstein Nord. Das 2 bis 3 mal anklingeln um 09:05 Uhr wurde von Anwalt Nr. 1 aus Prüm an Herrn S vom Sprudel angetragen. Das anklingeln geschah während meiner Abwesenheit und wurde von meiner Gattin so berichtet.
Um dem Ungereimten von Anwalt Nr.1 auf die Spur zu kommen, hatte ich an diesem Morgen -09.02.2007- 2 Anwaltskanzleien im Ort aufgesucht.
Mit dem Polizeieinsatz vom 10.02.2007 war ein weiteres Vorhaben von Anwalt Nr.1 gegen den Mandanten, den Bevollmächtigten, gescheitert.
A. J. M. befasst sich nicht mit Dingen wie sie im hiesigen Forum ablaufen.
Erpressung, Prozessbetrug und Korruption gepaart mit massiver Einschüchterung haben beim Prozessbetrugsopfer tiefe Narben hervorgerufen.
Fünf Anwaltskanzleien haben A. J. M. in die Verurteilung geführt bzw. dort belassen. mpo333 wenn Sie nicht Anwalt Nr. 1 sind, dann sollten Sie anrufen. Die Anruferliste hält Sie notfalls für einen Rückruf fest.
Anwalt Nr.1 und die junge Dame standen 3 Minuten vor Verhandlungsbeginn plötzlich vor mir. Heute weiss ich, dass beide aus dem Geschäftszimmer der 16. Kammer Landgericht Koblenz kamen. Herr K. aus Prüm hat mir die Dame namentlich vorgestellt. Nicht hier, am Telefon würde ich Ihnen Details, wenn, zu Tanja Gräff mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen Bernardin Müller
Hallo Herr Müller,
kurze Antwort zur Entlastung. IHRE Mail-Adresse ist FÜR JEDEN öffentlich!!! Siehe WHOIS-Eintrag für Ihre xxx-syndrom.info Adresse.
Registrant ID:SPAG-38951426
Registrant Name:Berni Mueller
Registrant Organization:
Registrant Street1:Am Broennchen 13
Registrant Street2:
Registrant Street3:
Registrant City:Gerolstein
Registrant State/Province:
Registrant Postal Code:54568
Registrant Country:DE
Registrant Phone:+49(0)6591985043
Registrant Phone Ext.:
Registrant FAX:
Registrant FAX Ext.:
Registrant Email:berni@muelli.net
Ich habe also nichts veröffentlicht, was nicht eh jeder herausfinden kann!
Inhaltliches später.
mfg mpo333
mpo333, mpo@gmx.org, Ihre Mail wurde, ohne Adresse, am 27.07.2010 abgewiesen.
Damit ist der Mailer anonym und bleibt, sichtbar, im Spamfilter hängen. Die Versuche von gmx wurden nach 3 Tagen beendet. Sie haben sich nicht an die Vereinbarung gehalten. Die wäre: ein Anruf vorab, damit ich Ihnen eine Mail senden kann. Ich hatte Sie vorher über die Prozedur ausreichend informiert.
Hallo Herr Müller,
obwohl es mich nicht sonderlich stört, wenn Sie meine e-Mail-Adresse hier angeben, möchte ich doch darauf hinweisen, dass IHRE Mail-Adresse für jeden frei zugänglich ist (über WHOIS Ihrer Website). Meine Adresse hingegen ist nicht frei zugänglich und ich habe sie ausschliesslich an Sie geschickt. Sie benehmen sich daher wie die Organe, die Sie hier wegen Betruges, etc anklagen!!! Nicht die feine englische Art!!!
Da Sie ja nun meine Mail-Adresse haben, können Sie mir ja die Mail von A.J.M. an die Journalistin Frau Z. beim SWR schicken, ohne dass ich Sie dafür noch mal anrufen muss. Ich warte!!!
mfg mpo333
Hallo Herr Müller,
obwohl es mich nicht sonderlich stört, wenn Sie meine e-Mail-Adresse hier angeben (wird eh nur für den Blog genutzt), möchte ich doch darauf hinweisen, dass IHRE Mail-Adresse für jeden frei zugänglich ist (über WHOIS Ihrer Website). Meine Adresse hingegen ist nicht frei zugänglich und ich habe sie ausschliesslich an Sie geschickt. Sie benehmen sich daher wie die Organe, die Sie hier wegen Betruges, etc anklagen!!! Nicht die feine englische Art!!!
Da Sie ja nun meine Mail-Adresse haben, können Sie mir ja die Mail von A.J.M. an die Journalistin Frau Z. beim SWR schicken, ohne dass ich Sie dafür noch mal anrufen muss. Ich warte!!!
mfg mpo333
mpo333, meine Daten, nicht die Emailadresse, sind für jedermann ersichtlich.
Sie haben Ihre Kenntnis -Whois Datenbak- dazu benutzt um eine Emailadresse im Forum anzuzeigen. Betrachten Sie die Anzeige der gmx Mailadresse als “Retourkutsche”. Die Domain kollegialiter-syndrom.info -WordPress- ist im stand-by und für jedermann ersichtlich. Es dürfte mittlerweile auch bei Ihnen ein Licht aufgegangen sein, dass ohne eine Adress/Telefon Angabe Informationen nicht weitergegeben werden. Selbstverständlich behandle ich, unabhängig der Person, die Adress Daten vertraulich.
In der Phase -12.07.2010- Rechtshilfeersuchen beim Bundesamt für Verfassungsschutz, wird dem europäischen Gerichtshof in Kürze eine Frage zum § 78 d. ZPO -Anwaltszwang- vorgelegt. Thema Monopolbildung; ob dies nach europäischem Recht vereinbar ist. Die oben genannte Domain ist dem Thema: Organisierte Kriminalität bei Justiz, Staatsanwaltschaften und Anwälten in Rheinland-Pfalz, vorbehalten. Der § 78 d. ZPO ist ein Blockademittel, wie im Mahnverfahren gegen die Berufungsbeklagte Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG. Die Unterschlagung der Strafanzeige bei der PI-Daun gegen die Berufungsbeklagte vom 14.02.2008 ist Teil der organisierten Kriminalität. Unterschlagen von der Staatsanwaltschaft Trier 8003, auf Geheiss von Oben. Das Justizministerium in Mainz läßt grüßen. Auch hier ist ursächlich, Prozessbetrug und Korruption gepaart mit massiven Einschüchterungen. Zu den Tatbeständen kommt am 07.06.2007 das Kapitaldelikt an Tanja Gräff hinzu.
Mit freundlichen Grüßen Bernardin Müller
Hallo Herr Müller,
da versuchen Sie sich aber schön rauszureden, was Ihr Verhalten bei der Veröffentlichung meiner Mail-Adresse betrifft. IHRE Mail-Adresse ist sehr wohl für jedermann ersichtlich!!!
Um es noch mal ganz klar für jeden zu zeigen: Wenn man bei Google “Bernardin Müller” eingibt, erscheint als 7-ter Eintrag yasni und dort (auf yasni) im bereich Sonstiges zu Ihrer Person auch Ihre Website “www.kollegialiter-syndrom.de” (mit dem Hinweis Betrug bei Staatsanwaltschaften, etc). Nun kann jedes Kind die WHOIS-Funktion nutzen und findet dort unter anderem:
Registrant Name:Berni Mueller
Registrant Organization:
usw. und auch:
Registrant Email:berni@muelli.net
Also behaupten Sie bitte nicht, ich hätte irgend etwas “ausgenutzt”. Jeder Mensch, der Ihre Mail-Adresse haben will, findet sie auch, zumal Sie ja ständig auffordern bei Google nach Ihnen zu suchen. Dann müssen Sie sich auch nicht beschweren, wen man Sie findet – und Ihre Mail-Adresse.
Meine Mail-Adresse war im Gegensatz dazu nicht öffentlich, sondern ausschließlich mit einer Mail an Sie gerichtet.
Normalerweise würde ich hier auch nicht so einen Spamfilter-Aufstand erwarten oder dass ohne eine Adress/Telefon-Angabe keine Informationen weitergegeben werden, denn es geht um Inhalte, die Sie hier im Blog schon dargestellt haben. Die Mail von A.J.M. an die Journalistin / Redakteurin dient für mich nur dazu, das nachzuvollziehen, was Sie hier im Blog schreiben. Genauer gesagt, ob sich darin irgend etwas finden lässt, was auf Tanja Gräff im Zusammenhang mit Ihren Prozessen hinweist, denn einzig darum geht es hier. Wenn sich da also was findet, schicken Sie mir die Mail, ansonsten brauche ich sie nicht lesen.
Ihre “Retourkutsche” lässt erkennen, wie weit es mit Ihrer Urteilsfähigkeit steht, unterschiedliche Sachverhalte auseinander zu halten und bestärkt mich in der Annahme, dass Ihr Prozessbetrug NICHTS mit Tanja zu tun hat.
Ansonsten ist das Thema Mail-Adresse dann für mich auch beendet.
Weiter zum Inhalt.
(1) Sie schreiben:
Die Unterschlagung der Strafanzeige bei der PI-Daun gegen die Berufungsbeklagte vom 14.02.2008 ist Teil der organisierten Kriminalität. Unterschlagen von der Staatsanwaltschaft Trier 8003, auf Geheiss von Oben. Das Justizministerium in Mainz läßt grüßen.
>>> Frage: Hat die Polizeiinspektion Daun Ihre Strafanzeige unterschlagen? Wie genau wurde die denn unterschlagen: nicht aufgenommen, vernichtet, nicht weiterbearbeitet… oder wie? Nach Ihrer darstellung liest es sich so, als hätte die Polizei das an die StA Trier weitergegeben und das JM in Mainz hat dann die Weiterbearbeitung irgendwie “untersagt”. Meinen Sie das so?
(2) Sie schreiben:
Der § 78 d. ZPO ist ein Blockademittel, wie im Mahnverfahren gegen die Berufungsbeklagte Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG.
>>> Frage: Wie kann man denn mit diesem § ein Mahnverfahren blockieren?
(3) Sie schreiben:
Zu den Tatbeständen kommt am 07.06.2007 das Kapitaldelikt an Tanja Gräff hinzu.
>>> Frage: WELCHES Kapitaldelikt denn? Zeugenschutz- oder Reha-Programm (wie Sie immer sagen) wären ja nun kein Kapitaldelikt. Oder meinen Sie Entführung (oder schlimmeres) durch die “Obrigkeit”?
mfg mpo333
mpo333:
lass gut sein! wir sehen jetzt alle, dass herr müller gar keine nützlichen infos herausrücken kann. sonst müsste er sich hier nicht mit blöden ausreden rauswinden.
@ anita
Stimmt, aber SOLLTE es wirklich was mit Tanja zu tun haben, müsste das natürlich beachtet werden. Nur sagt Herr Müller bis heute nichts dazu, was Tanja ÜBERHAUPT mit Gerolsteiner zu tun gehabt haben könnte. Daher interessiert mich die Mail von A.J.M. an die Journalistin / Redakteurin Frau Dr. Z. des SWR.
Leider sagt Herr Müller bis heute auch nicht, warum er immer “SWR >>> Büro Gerolsteiner” schreibt. Wenn man den was fragt, kommt immer nur Gelaber über Gerichtstermine und Anwälte, NIE was inhaltliches.
mfg mpo333
Nochmal @ anita:
Man sollte das ganze noch nicht völlig bei Seite legen, denn ich gebe hier noch mal die wichtigen Passagen aus den bisherigen Äußerungen von Herrn Müller zum Prozess am 01.02.2007 bezüglich der Zeugin wieder:
*** Anwalt Nr.1 und die junge Dame standen 3 Minuten vor Verhandlungsbeginn plötzlich vor mir. Heute weiss ich, dass beide aus dem Geschäftszimmer der 16. Kammer Landgericht Koblenz kamen. Herr K. aus Prüm hat mir die Dame namentlich (als Praktikantin o. ä.) vorgestellt. Nicht hier, am Telefon würde ich Ihnen Details, wenn, zu Tanja Gräff mitteilen.
*** (Blog, 2010-07-27) schreibt Müller: … dass die junge Dame im Protokoll des Versäumnisurteils (Name der Zeugin -Anwaltsbereich-) vom 01.02.2007 nicht verzeichnet ist.
>>> Warum nicht???????
*** Ich kann und darf nur die Amtsrichterin Frau Dr. J zitieren, die am 11.09.2008 die Identität Tanja Gräff und Zeugin als ein und die gleiche Person bestätigt hat.
*** Wenn die Vertraute von Anwalt K. Tanja Gräff ist, dann wüßte Tanja ob die Richterin am Landgericht Koblenz korrupt wäre, weil sie in Kenntnis der Korruptionsanteile ist. In dem Zusammenhang ist die junge Dame auch in Kenntnis der Straftatbestände der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG. (Auch kennt sie die Personen beim Gerolsteiner Sprudel und weitere Täter). Das ist eine Sache, die Andere, sind die Manipulationen innerhalb der Gerichtsakte und weiteren Straftaten.
DAS wäre der (für mich) einzig mögliche Grund, warum die Zeugin “verschwinden” könnte. Und wenn es denn tatsächlich Tanja wäre … (was auch immer sie mit Gerolsteiner zu tun hatte; eigentlich müssten das ihre Eltern dann ja auch wissen, ob sie bei Gerolsteiner ein Praktikum oder ähnliches gemacht hat).
mfg mpo333
mpo333, Sie haben immer den ein oder anderen Bolzen im Text, ich nehme nur den letzten Bolzen. Ursachenforschung wird hier nicht betrieben. Wenn der Anwalt aus Prüm Herr K mir 3 Minuten vor Verhandlungsbeginn die Dame als Praktikantin vorstellt, kann diese Dame allenfalls ein Praktikum in einer Prümer Anwaltskanzlei absolviert haben. Der Anwalt sagte, nachdem er die Dame vorgestellt hatte: “Ich bin noch guter Dinge, aber meine Praktikantin, ..die dann auftragsgemäß den Kopf verneinend bewegte, war damit der Dialog bereits beendet. Meinen Wahrnehmungen, die nur Sekundenbruchteile benötigen, konnte sich danach die Richterin ebenfalls nicht entziehen. Die beiden Beisitzer (intern als Lorbeerbäume bezeichnet) wurden nur einmal für Sekundenbruchteile auf Frostschäden (Aug in Aug) fixiert.
Nach meiner Rückkehr in Gerolstein wurde sofort ein Abhandlung von der mündl. Verhandlung an den Beklagten in den USA gemailt. Darin sind die Wahrnehmungen bereits perfekt, im Pokerspiel Jargon, festgehalten.
Die Mail beginnt folgendermaßen:
Subject: Lindhorst kam zu spät. (Linhorst ist der Anwalt vom Brunnen, die Zeugin kennt die Abrede zwischen den Anwälten und der Richterin)
Text: Bevor die Richterin den Mund auftat wußte ich wo der Hase hinlief. …
Im weiteren Text steht u. a. als Überleitung … KFA-Sache dann 560… usw.
Heute weiss ich, dass “K” für Kläger und “A” für Angeklagten steht, folglich wäre die Schreibweise K.f.A. Was ein Versäumnisurteil ist und wie es zustande kommt wurde mir am 10.04.2007 von einem Schwager (Revisor) erklärt. Was der Unterschied zwischen einer Domain, einer Domainadresse und einer Root-Zone ist, hat sich inzwischen ebenfalls bei mir etabliert. Um den Mandanten mit Hilfe der Instanz und der Gegenseite (Prozessbetrug) in die Verurteilung zu führen, mußte erstmal eine Domainadresse, hier “gerolsteiner.info” herhalten. Eine nicht registrierte -non existent domain- http://www.gerolsteiner.info wurde vom Anwalt des Beklagten am 12.05.2006 dem Sprudel quasi angeboten. Drei Tage nach dem Eingangsgespräch ist der Anwalt bereits auf Abwegen. Mit “Behaupteter Unterlassungsanspruch” in der nächsten Kopfzeile an Herrn Schwarz beim Sprudel, gibt der Anwalt der Gegenerschaft “einen Wink mit dem Zaunpfahl”, dass “Herausgabe per Gericht zu erzwingen”, Erpressung bedeutet. Mit der nicht existierenden Domain haben sich, nach dem Landgericht Koblenz, auch das Oberlandesgericht Koblenz bedient. Der 6. Zivilsenat den fortgesetzten Prozessbetrug nicht, hat der 1. Zivilsenat am 28.09.2007 das Verfahren übernommen, um den Prozessbetrug der 1. Instanz fortzusetzen. Zuvor hatte der 5. Anwalt in Trier Herr N, nach dem 27.07.2007/22.08.2007, am 20.09.2007 die Zusage für Prozessbetrug an den 6. Zivilsenat, OLG-Koblenz, gegeben. Um den Mandanten A. J. M. in der Verurteilung zu belassen, vermeidet Anwalt Nr. 5 die Bezeichnung “Domainadresse”. Das der Prozess überhaupt nicht hätte stattfinden dürfen, stand von Anfang an fest. Hier kann man sagen: Herr K aus Prüm hat es geschafft, den Mandanten in die Verurteilung zu bringen.
Ergebnis: Anwalt Nr. 1 aus Prüm hat den Mandanten vorsätzlich in die Verurteilung geführt, verantworlich die 16. Kammer am Landgericht Koblenz
Anwalt Nr. 2 hat die Gerichtsakte angefordert um Spuren von Korruption und massiver Einschüchterung aus der Gerichtsakte zu entfernen. Ausserdem den Tatbestand der Klägerin (Brunnen) Erpressung in die Verjährung zu bringen. Ein besonderes Exemplar, der Anwalt Dr. S aus Daun. Der 3. Anwalt… ein Buch voll … im Bestreben, dass Anwalt Nr. 2 nicht auffliegt. Den Versuch von Anwalt Nr. 3 einen Einspruch gegen das VU vom 01.02.2007 zu entgehen, wurde von der Vorsitzenden Richterin vereitelt. Mit dem Termin 14.06.2007, einer Einspruchsverhandlung, mußte Anwalt Nr. 3 eine Einspruchsbegründung der 16. Kammer am Landgericht Koblenz vorlegen. Die zwangsverordnete Begründung wurde von der KHK Frau B, PI-Daun, am 23.04.2007, Stunden vor der Verjährung (Erpressung), eingelesen. Während er Aufnahme der Strafanzeige bemerkte Sie: Herr L (Anwalt Nr. 3) hat 1:1 von ihrem Sohn abgeschrieben. Das Schreiben K 6 vom 25.04.2006 ist die Antwort auf die Erpressung (K 5) des Gerolsteiner Brunnens gegen A. J. M. vom 24.04.2006.
Mein Wort zum Samstag, mpo333 reicht das fürs Erste?
Hinweis: Am 02.08.2010 wird Amtsrichter Dr. L, vom Amtsgericht Prüm, dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln nachnominiert. Das Ansinnen am 30.06.2010 während des Gütetermins bemerkt, hat Herr Dr. L am 21.07.2010 dies Ansinnen, in einem Urteil, in die Tat umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen Bernardin Müller
@mpo:
zuerst soll sie zeugin gewesen sein und als du ihn drauf aufmerksam gemacht hast, dass sie dann im protokoll stehen muss, war sie plötzlich praktikantin.
und wenn du rauskriegen solltest, dass sie niemals in der anwaltskanzlei praktikantin war, dann war sie wohl praktikantin in der cafeteria
@ anita
Ok, aber seine etwas verwirrende Ausdruckweise ist uns ja bekannt, da könnte es schon zu solchen Abfolgen von Darstellungen kommen.
gruß mpo333
Hallo herr Müller,
meine Kommentare beginnen mit >>>
mpo333, Sie haben immer den ein oder anderen Bolzen im Text, ich nehme nur den letzten Bolzen. Ursachenforschung wird hier nicht betrieben.
Wenn der Anwalt aus Prüm Herr K mir 3 Minuten vor Verhandlungsbeginn die Dame als Praktikantin vorstellt, kann diese Dame allenfalls ein Praktikum in einer Prümer Anwaltskanzlei absolviert haben.
>>> Wo ist da der sachliche Zusammenhang? Ich glaube SIE haben nicht alle Bolzen an der richtigen Stelle.
Der Anwalt sagte, nachdem er die Dame vorgestellt hatte: “Ich bin noch guter Dinge, aber meine Praktikantin, ..die dann auftragsgemäß den Kopf verneinend bewegte, war damit der Dialog bereits beendet.
>>> Ja klar, die Meinung einer Praktikantin ist ja auch sooooooooo wichtig …
Meinen Wahrnehmungen, die nur Sekundenbruchteile benötigen, konnte sich danach die Richterin ebenfalls nicht entziehen. Die beiden Beisitzer (intern als Lorbeerbäume bezeichnet) wurden nur einmal für Sekundenbruchteile auf Frostschäden (Aug in Aug) fixiert.
>>> Haben Sie was geraucht…??????
Was ein Versäumnisurteil ist und wie es zustande kommt wurde mir am 10.04.2007 von einem Schwager (Revisor) erklärt.
>>> Schön für Ihren Schwager, aber was ist denn nun ein Versäumnisurteil?
Was der Unterschied zwischen einer Domain, einer Domainadresse und einer Root-Zone ist, hat sich inzwischen ebenfalls bei mir etabliert. Um den Mandanten mit Hilfe der Instanz und der Gegenseite (Prozessbetrug) in die Verurteilung zu führen, mußte erstmal eine Domainadresse, hier “gerolsteiner.info” herhalten. Eine nicht registrierte -non existent domain- http://www.gerolsteiner.info wurde vom Anwalt des Beklagten am 12.05.2006 dem Sprudel quasi angeboten.
>>> Wie kann man eine nicht registrierte Domain jemandem anderes anbieten? Wenn der andere sie haben will, kann er sie jederzeit im INternet registrieren (bis auf gesperrte Begriffe wie Firmennamen, etc.).
Drei Tage nach dem Eingangsgespräch ist der Anwalt bereits auf Abwegen. Mit “Behaupteter Unterlassungsanspruch” in der nächsten Kopfzeile an Herrn Schwarz beim Sprudel, gibt der Anwalt der Gegenerschaft “einen Wink mit dem Zaunpfahl”, dass “Herausgabe per Gericht zu erzwingen”, Erpressung bedeutet.
>>> Noch mal – haben Sie was geraucht? Der Hinweis des Anwalts ist doch völlig ok! Er macht Gerolsteiner darauf aufmerksam, dass das Erzwingen der Herausgabe den Tatbestand der Erpressung erfüllt. Wieso ist der Anwalt damit auf Abwegen?
Mit der nicht existierenden Domain haben sich, nach dem Landgericht Koblenz, auch das Oberlandesgericht Koblenz bedient. Der 6. Zivilsenat den fortgesetzten Prozessbetrug nicht, hat der 1. Zivilsenat am 28.09.2007 das Verfahren übernommen, um den Prozessbetrug der 1. Instanz fortzusetzen. Zuvor hatte der 5. Anwalt in Trier Herr N, nach dem 27.07.2007/22.08.2007, am 20.09.2007 die Zusage für Prozessbetrug an den 6. Zivilsenat, OLG-Koblenz, gegeben. Um den Mandanten A. J. M. in der Verurteilung zu belassen, vermeidet Anwalt Nr. 5 die Bezeichnung “Domainadresse”. Das der Prozess überhaupt nicht hätte stattfinden dürfen, stand von Anfang an fest. Hier kann man sagen: Herr K aus Prüm hat es geschafft, den Mandanten in die Verurteilung zu bringen.
>>> Ist DAS die Basis Ihres ganzen Prozessbetruges – diese pimpelige Domain? Wegen den 1 Euro monatlicher Domaingebühr sollen massenweise Anwälte, Staatsanwälte und Gerichte Prozessbetrug betreiben / unterstützen? Wozu? Was wäre das Motiv? Herr Müller das ist unglaubwürdig.
Schicken Sie mir endlich die Mail von A.J.M. an die Journalistin Frau Dr. Z., damit ich sehen kann, ob Ihre Behauptungen noch irgendetwas wirklich tragfähiges beinhalten.
Den Versuch von Anwalt Nr. 3 einen Einspruch gegen das VU vom 01.02.2007 zu entgehen, wurde von der Vorsitzenden Richterin vereitelt. Mit dem Termin 14.06.2007, einer Einspruchsverhandlung, mußte Anwalt Nr. 3 eine Einspruchsbegründung der 16. Kammer am Landgericht Koblenz vorlegen. Die zwangsverordnete Begründung wurde von der KHK Frau B, PI-Daun, am 23.04.2007, Stunden vor der Verjährung (der Erpressung), eingelesen. Während der Aufnahme der Strafanzeige bemerkte Sie: Herr L (Anwalt Nr. 3) hat 1:1 von ihrem Sohn abgeschrieben.
>>> Was soll daran falsch sein? Die Richterin verhindert dass der Anwalt dem Einspruch entgeht, die KHK liefert die Begründung und der Anwalt Nr. 3 schreibt etwas von seinem Mandanten ab. Herr Müller, wo ist hier das Problem???
Mein Wort zum Samstag, mpo333 reicht das fürs Erste?
>>> Ja das ist wirklich das Wort zum Sonntag, geschrieben ach einer kräftigen Portion Gras, anders kann man Ihre Äußerungen nicht begreifen.
Hinweis: Am 02.08.2010 wird Amtsrichter Dr. L, vom Amtsgericht Prüm, dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln nachnominiert. Das Ansinnen am 30.06.2010 während des Gütetermins bemerkt, hat Herr Dr. L am 21.07.2010 dies Ansinnen, in einem Urteil, in die Tat umgesetzt.
>>> Reines kauderwelsch, dass niemand versteht.
Ehrlich Herr Müller, Sie haben überhaupt nichts und schon gar nichts im Zusammenhang mit Tanja Gräff.
mfg mpo333
mpo333, mit Schreiben vom 02.08.2010 an das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln wird das Urteil des Amtsgericht Prüm 6 C 213/10 vom 21.07.2010, (Postzustellung 27.07.2010) und der Einspruch, Anlage: 10b vom 27.07.2010, an das Amtsgericht, gezeigt.
Text an das Bundesamt in Köln, 3 Absätze:
————————————-Text—————————–
Mit dem Urteil des Amtsgericht Prüm vom 21.07.2010 wird versucht, dem Kläger, Andreas J. Mueller, die ihm rechtmäßig zustehenden Schreiben (Schriftsätze) vorzuenthalten.
Die Willkür der Justiz des Amtsgerichts Prüm zwingt den Rechtsschutz-Vertreter Einspruch gegen das Urteil des Amtsgerichts Prüm vom 21.07.2010 einzulegen.
Andere Möglichkeiten als hier, diese Art von Rechtssprechung vorzutragen, sehe ich derzeit nicht. Justiz und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus, stehen in den Sachen, Andreas J. Mueller ./. Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, in Absprache. Eine Rehabilitation des Prozessbetrugsopfers, Andreas J. Mueller, wird so behindert. Grundrechte dem Kläger vorenthalten. Tatbestände wie Prozessbetrug, Korruption, Einschüchterungen, schwere Körperverletzung und weitere Delikte werden in der Aufklärung ebenso behindert.
———————————Text Ende——————————–
Zu der v. g. Anlage 10b gehört 10c (Urteil), Anlage 10 = K 9 (erstes Schreiben vom 12.07.2010) ist 10a = K 4 ein Schreiben an die Kanzlei K.B.A. in Prüm, Datum 01.04.2010.
Anlage 9a ist ein Schreiben an das Landgericht Trier vom 21.07.2010 und die Vorbereitung für den europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Warum sollten man denen eine Prozessbetrugsorgie aus Rheinland-Pfalz vorenthalten. Das Landgericht Trier 6 O 132/10 zwingt den Rechtsschutz-Vertreter diesen Weg zu wählen. Der Anwalt der sich melden wollte, um dem Anwaltszwang gerecht zu werden, meldet sich nicht. Ich kenne natürlich die Ursache und Gründe.
mpo333, damit Ihr Drucker etwas Bewegung bekommt, sende ich Ihnen die Anlagen K 1, K 2, bis K 10, anschließend eine Mail vom Kläger A. J. M an den Sprudel vom 25.04.2006. Sollten Sie mit Anwalt K aus Prüm identisch sein, dann sind Ihnen die Anlagen und die Mail bereits in Kenntnis.
mpo333, Sie haben vergessen, dass Sie erst Ihre Telefon Nr. (Anruf) und damit Ihre Adresse preisgeben, Diskretion ist Ehrensache. Der zwangsläufige Schlagabtausch mit dem Amtsgericht Prüm ist allenfalls eine Episode im Ganzen und für jedermann zugänglich. honigfrau/TV Blog hat sich an mich gewandt, siehe “sternenschein” Gedanken oder Fragen und tschüss.
Ist nicht jedem hier klar, dass der Herr Müller – wohnhaft in Gerolstein, Im Brönnchen xx – über das Schicksal der Tanja Gräff NULL AHNUNG HAT ?
Sein eigenes Problemchen mit der Justiz will er hier äußern. Als sein Forum bedient er sich der Menschen, die an dem Schicksal der Tanja Gräff interessiert sind.
Ich werde dieses Gebahren weiter verfolgen….
SE, ein “Seiten-Einsteiger”, Sie müssen eine Menge Ahnung haben um das Schicksal der Tanja Gräff an einen Lufthaken hängen zu können.
Was wissen Sie, vorausgesetzt Sie sind nicht ein Forumscamelion bzw. Herr K aus Prüm, über fünf Bundesrichter/innen und dem Gründungsmitglied einer kriminellen Organisation 28. September 2007. Falls Sie wirklich ein Seiteneinsteiger sind, das g. Gründungsmitglied ist ein Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mit Namen Krixx. Der Oberstaatsanwalt hat sich nach über 2 Jahren auf besondere Art und Weise zurückgemeldet. Die Abmeldung im Mai 2008 war ebenso sonderbar. Grund der jetzigen Rückmeldung ist die Absprache mit fünf Bundesrichtern. Die v. g. Organisation, ein Komplott, hat mehrere Gründungsmitglieder u. a. den Vorsitzenden Richter des 1. Zivilsenats am Oberlandesgericht Koblenz. Warten wir ab was mpo333 als nächstes anzubieten hat. Cocteau hat offenbar verstanden warum es geht.
Tanja Gräff ist auch hier allgegenwärtig.
Mit freundlichen Grüßen Bernardin Müller
Was ist ein Lufthaken ?
Was habe ich mit dem Schicksal der Tanja zu tun, obwohl ich mich freuen würde, wenn sie wieder bei ihren Eltern wäre?
Wenn DU etwas über das Schicksal der Tanja Gräff weißt, dann schreibe es hier und jetzt oder höre auf mit dem Scheiss.
Dein Schicksal oder das deines Sohnes in Amerika ist in diesem Forum mehr als unwichtig. Ihr werdet ja nicht vermisst.
Wenn deine stupide Theorie einer Verschwörung wirklich zutreffen sollte, warum bist DU als Prozessbevollmächtigter dann noch am Leben und eine “Zeugin” wird seit 3 Jahren vermisst…….
mpo333 hat “WAS ?” anzubieten und Cocteau hat “WAS ?” verstanden.
Wenn DU was weisst und von mir ernst genommen willst, dann schreibe es in einfachen, nachzuvollziehenden Sätzen.
Ansonsten ist dies der letzte Post an Dich.
Tja bisher ist keine Mail bei mir angekommen!
mfg mpo333
Hallo Herr Müller,
hier wieder meine Kommetare und Fragen, aber Sie werden wieder nicht darauf eingehen – fürchte ich.
>>>Bin mal gespannt, was das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu sagt … wahrscheinlich gar nichts, denn es klingt sehr abwegig, dass man sich wegen einer lumpigen 16 Euro Jahresgebühr-Domain derartig strafwürdig verhält. Sollte es diesen prozessbetrug allerdings wirklich geben … na dann mal los liebes Bundesamt für VS.
>>> Ihr Problem ist, dass Sie einfach nicht in der Lage sind, Fragen zu beantworten, sondern immer wieder nur den gleichen Sch… von Akten und Vorgängen aufzählen.
mpo333, damit Ihr Drucker etwas Bewegung bekommt, sende ich Ihnen die Anlagen K 1, K 2, bis K 10, anschließend eine Mail vom Kläger A. J. M an den Sprudel vom 25.04.2006.
>>> Die Anlagen Kx scheinen alles Vorgänge in 2010 zu sein (wenn man Ihre Äußerungen halbwegs versteht). Wirklich interessant ist die Mail von A.J.M. an den Sprudel aus 2006, denn NUD DIE kann irgendetwas enthalten, was hier zum Fall Tanja Gräff beiträgt. Bitte erinnern Sie sich Herr Müller, dies ist ein Blog zu Tanja nicht zu A.J.M.! Bin SEHR gespannt, was in der Mail steht … habe aber Ihre Mail noch nicht erhalten.
mpo333, Sie haben vergessen, dass Sie erst Ihre Telefon Nr. (Anruf) und damit Ihre Adresse preisgeben, Diskretion ist Ehrensache.
>>> Mich interessiert, ob Ihr Fall irgend etwas mit Tanja zu tun hat. Die Mail von A.J.M. an die Journalistin Frau Dr. Z. haben Sie im Blog schon erwähnt. Wozu brauchen Sie dann meine Telefonnummer und Adresse. Wer weiß, vielleicht hängen Sie in der ganzen Sache mit drin und spielen hier nur den Unschuldigen … (wohl eher nicht). Zur Zeit sehe ich keine Veranlassung Ihnen meine Daten mitzuteilen. Sobald Sie mir irgend etwas handfestes zu Tanja in Bezug zu Ihrem Fall liefern können, gebe ich Ihnen meine Daten gerne.
mfg mpo333
mpo333, Ihre Ausführungen sind eines Anwalts K aus Prüm deckungsgleich. Dieser Anwalt, war nach allen Abwägungen, am 01.02.2007 mit einer jungen
Dame Tanja Gräff am Landgericht Koblenz. Die Aussage der Amtsrichterin am Amtsgericht Daun, Frau Dr. Janxxx, am 11.09.2008 bestätigt dies so. Als Bevollmächtigter kann und darf ich dies nicht sagen. Fragen Sie Anwalt K wenn Sie nicht selbst Anwalt K sind oder die Amtsrichterin in Daun.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz 2080 Js 15122/10 bekommt eine Erinnerung die Zeugin vom 01.02.2007 zu vernehmen. Ausserdem die Handakte der Kanzlei aus Prüm mit heranzuziehen. Damit versuche ich dem betrügerischen Ansinnen eines Amtsrichters aus Prüm und nachfolgend dem Präsidenten des Landgerichts Trier entgegen zu wirken. Den Betrug von dort zu umgehen.
Die Gründungsmitglieder der “Kriminellen Organisation 28. September 2007″ von der Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht Koblenz werden im Schreiben als solche namentlich genannt. Zu den Mitgliedern gehören der Ministerpräsident, der Justizminister mit Staatsekretärin Frau B. R. des Landes-Rheinland Pfalz.
Neben Prozessbetrug und Korruption ist Tanja Gräffs spurlosen Verschwindens hier der Hauptgrund für die organisierte Kriminalität bei Justiz und Staatsanwaltschaften (Anwälten) in Rheinland-Pfalz.
mpo333 versucht es immer wieder. Die Domainadresse “gerolsteiner.info” war zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG vom 09. Juni 2006 nicht registriert. Der erste Schriftsatz der Kanzlei aus Prüm an die 16. Kammer des Landgerichts Koblenz weist darauf hin. Trotzdem hat der Anwalt, mit dem Prozessbetrug der Klägerin vom 14.09.2006, zusammen mit der Vorsitzenden Richterin, Frau Dr. Kurxxxxxx, den Mandanten in die Verurteilung geführt. Am 25./26.01.2007, eine Woche vor der mündlichen Verhandlung, kommt von Seiten der Klägerin die erwartete Korruption und massive Einschüchterung hinzu. Die Richterin bedient sich am Ende der mündlichen Verhandlung der massiven Einschüchterung. Diese Einschüchterung wurde der 5. Kanzlei in Trier, im Schreiben vom 20. August 2007 wortgetreu vorgetragen. Am 21. August 2007 erreichte das Schreiben die Kommanditistin in Bitburg. Am 22. August 2007 mußten zwei Geschäftsführer der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG ihren Rücktritt bekannt geben. Einer der beiden Geschäftsführer, im Ruhealter, wurde noch am gleichen Tag am 22.08.2007 bei der IHK-Trier abgemeldet.
Der andere Geschäftsführer mußte sich kurzfristig einen neuen Job suchen.
Die Ereignisse des Jahres 2007 haben den Geschätsführer im Jahr 2009 eingeholt. Wenn nochmal die Frage aufkommt: Was hat die hanseatische Rechtsanwaltskammer mit diesem Fall zu tun? Der Bevollmächtigte hat die Kammer über die Vorgehensweise der Kanzlei C’M'S Hasche Sigle in Hamburg informiert. Von dort kam der Anwalt der Klägerin. Kurz nach den Beschlüssen des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz, reinster Betrug, war dieser Anwalt in der Hamburger Kanzlei nicht mehr gelistet. Die Beschlüsse wurden ebenfalls aus dem Internet entfernt. Der Druck des Bevollmächtigten auf Justiz und Staatsanwaltschaften wird seitdem ständig erhöht. Es gibt keine Erwartungshaltung. Für diese Art und Ausdehnung an Kriminalität in Rheinland-Pfalz muß das Bundesamt für Verfassungsschutz eine neue Abteilung schaffen.
Mit freundlichen Grüßen Bernardin Müller
Wie nicht anders zu erwarten auch heute noch keine Mail von Herrn Müller.
mfg mpo333
mpo333, Ihre Ausführungen sind eines Anwalts K aus Prüm deckungsgleich.
>>>>> Herr Müller, extra für SIE noch einmal: ICH bin NICHT Anwalt K und wenn der sich “deckungsgleich” äußert, muss das ja nichts schlechtes bedeuten, bei dem was Sie hier so ablassen.
mpo333 versucht es immer wieder. Die Domainadresse “gerolsteiner.info” war zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG vom 09. Juni 2006 nicht registriert.
>>>>> Ja das zeigt doch Ihren Unsinn. Warum soll Gerolsteiner Klage erheben gegen eine Domain, die gar nicht registriert ist? Warum dann Klage gegen A.J.M., wenn die Domain nicht auf ihn regsitriert ist? Können Sie das mal ALLGEMEINVERSTÄNDLICH erläutern!
>>>>> Ansonsten leider wieder nur das übliche Aneinanderreihen von Terminen und Vorgängen – keinerlei Antworten (von der Hanseatischen RA-Kammer mal abgesehen).
Ehrlich Herr Müller, Sie scheinen mir in dieser Sache inzwischen verwirrt zu sein und einfache Fragen nicht mehr zu verstehen und schon gar nicht beantworten zu können. Das ist schade, denn vielleicht hat Ihre Sache ja doch mit Tanja zu tun, nur mit Ihrer verschwommenen Darstellung bekommt man leider kein Licht in die Sache.
Zum Schluss noch etwas Größenwahn Ihrerseits: “… Bundesamt für Verfassungsschutz eine neue Abteilung schaffen.” Sonst gehts aber noch? Wie wäre es denn gleich mit einer schnellen Eingreiftruppe …
mfg mpo333
mpo333, Sie kennen die Vorgaben und wollen diese nicht akzeptieren.
Am 09.08.2010 geht ein 3-seitiges Schreiben an die Staatsanwaltschaft Koblenz 2080 Js 15122/10. Staatsanwalt Herrn Kroth werden insgesamt 5 Punkte vorgetragen.
Die Sache: Strafanzeige vom 29.01.2010 gegen die Vorsitzende Richterin der 16. Kammer am Landgericht Koblenz.
Unter Punkt 3. ist unter 3 a) ein Zusatz wie folgt eingebracht: -Text-
Beachten Sie, dass die Kanzlei des Beklagten, Kxxx, Bxxxxxxx & Exxxx, in Prüm gemeinsam mit der Instanz, den Mandanten Andreas J. Mueller, in die Verurteilung führten. Die Vorsitzende Richterin ist hier eine 100-prozentige Prozessbetrügerin. Die massive Einschüchterung durch die Richterin am Ende der mündlichen Verhandlung -01.02.2007- gegenüber dem Bevollmächtigten (200.000 €) kann Ihnen die zu vernehmende Zeugin schildern. Voraussetzung, die Zeugin wurde wegen ihrer Kenntnisse der v. g. Tatbestände nicht elemeniert. ———Absatz 3 a) Ende——
Neben den Tatbeständen Erpressung, Prozessbetrug, Korruption gepaart mit massiver Einschüchterung, kennt die Zeugin Absprachen zwischen Richterin und Anwälten. Der Anwalt des Sprudels, RA Dr. Lindhorst wartent, betrat verabredungsgemäß den Sitzungssaal mit den Worten: “Bin ich zu spät?”, die Richterin antwortete, nein nein… das was folgte ist, im Ergebnis, ein Versäumnisurteil. Wie bereits erwähnt, wurde am Ende der Verhandlung die Zugabe, massive Einschüchterung durch die Richterin, im Schreiben vom 20.08.2007 an die 5. Kanzlei in Trier festgehalten. Die Klärung des Schicksals der Studentin Tanja Gräff lieg seit Mitte Juli 2010 dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor.
Rheinland-Pfalz eine Oase “Anarchie” in der Republik?
Mein Wort zum Sonntag, mit freundlichen Grüßen Bernardin Müller
Gerade finde ich bei blogigo.de folgendes von Herrn Müller:
Fragen wie sie mpo333 zuweilen stellt werden nicht beantwortet.
>>>>> Weil Sie sie nicht beantworten können…
Warum dieser z. B. “SWR>>> Büro Gerosteiner” schreibt, ist für den Leser mit Weitblick leicht zu interpretieren. Meine Schreibweise ist: SWR>> Büro Gerolstein. mpo333 ein Camelion in den Foren?
>>>>> Herr Müller, wenn Sie aus einem einzelnen, zusätzlichen “>” auf eine Art Camelion schließen, muss man Ihnen wirklich geistige Verwirrtheit attestieren. Sie scheinen unter Verfolgungswahn zu leiden und bei solchen Äußerungen wird Ihnen auch kein Bundesmat für VS zuhören.
mfg mpo333
Oh, gerade gesehen. Da habe ich ja hinten noch ein “-er” drangehängt – also SWR>>> Büro Gerolsteiner, statt wie von Herrn Müller Gerolstein (ohne -er).
Tja, sorry. Aber dieser Zusatz hat auch keine Bedeutung. Im übrigen habe ich Sie ja schon des öfteren gefragt, warum Sie “SWR>> Büro Gerolstein (-er) schreiben. Wenn Sie mal vernünftig antworten würden, hätten Sie die zusätzlichen Buchstaben schon längst richtig stallen können. Wollen Sie aber anscheinend nicht beantworten. Gehe ichjetzt richtig in der Annahme, dass Sie ein Büro des SWR in der Stadt Gerolstein meinen?
mfg mpo333
Herr Müller, bei diesen Äußerungen wird die Staatsanwaltschaft in Koblenz aber nun gaaaaaaaaanz sicher tätig werden…
mfg mpo333
mpo333, wenn Sie nicht Anwalt K aus Prüm sind, der den Mandanten A. J. M. an den Sprudel veräußert hat, dann hab ich etwas für Sie.
Hinweis: Eine Richterin als 100%tige Prozessbetrügerin, versuchte während der mündl. Verhandlung den Betrug in die Tat umzusetzen. Um ein Versäumnisurteil zu erreichen mußte die Richterin den Anwalt der Klägerin, wie verabredet, zum Schweigen bringen. Der Vortrag der Richterin wurde vom Bevollmächtigten wortlos ausgesessen. Und Anwalt K aus Prüm? rufen Sie an und ich erzähle Ihnen wie in diesem Fall das VU zustande kam. Lesen Sie selbst wie weit es der Anwalt aus Prüm zuließ/brachte, dass für eine nicht registrierte Domain-Adresse -non existent domain- ein Urteil entstand.
Schwarze Kassen und Korruption sind ein Garant für Prozessbetrug. Die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG läßt grüßen. Jetzt müßte der Brunnen sich aüßern. Dann käme der Vorschuss eine Woche vor der mündl. Verhandlung an das Gericht zur Sprache. Ein weiterer Tatbestand massive Einschüchterung würde erkennbar, der ohnehin an anderer Stelle vorhanden ist.
Auszug aus dem VU des Landgerichts Koblenz vom 01.02.2007
für R e c h t erkannt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EUR; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, die Domaina-Adresse “gerolsteiner.info” zu verwenden und/oder verwenden zu lassen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Registrierungstelle Afilias Ltd. in die Löschung der vorgenannten Domain-Adresse einzuwilligen.
Zu Punkt 2. ist zu sagen:
Anwalt Nr. 3 in Koblenz hat dem Bevollmächtigten am 13. April 2007 den Auftrag gegeben, dem Beklagten die Löschung der Domain anzutragen. Heute weiss ich warum dieser Anwalt alles vermieden hat um mit dem Mandanten in Kontakt zu treten. Selbst wenn die Domain-Adresse regitriert gewesen wäre, eine Verfügungsgewalt hätte auch dann nicht bestanden. Die Antwort des Registrars Afilias Ltd. vom 16. April 2007 ist dem entsprechend.
Resueme: Der 1. Anwalt hat den Mandanten in die Verurteilung geführt. Der 2. Anwalt Spuren von Erpressung, Prozessbetrug und Einschüchterung entfernt und am Ende versucht den Bevollmächtigten zu eleminieren. Der 3. Anwalt hat alles versucht den Mandanten in der Verurteilung zu belassen. Absprachen mit der Gegenseite sind unübersehbar. Der 4. Anwalt hat angeblich die Gerichtsakte nicht angefordert und dies mit der nicht registrierten Domain-Adresse begründet. Der 5. Anwalt, darüber zu berichten, ist einfach zuviel.
Mein Wort zum Sonntagabend, Bernardin Müller
mpo333, welche (General) Staatsanwaltschaft im Sumpfgebiet Eifel-Rhein-Mosel sollte tätig werden. In Koblenz ist der Kern der organisierten Kriminalität bei Justiz und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz. Ich spreche nur für die Sachen, bei der meine Ermittlungen mit Daten und Fakten zu belegen sind. Heute wurde der PI-Daun ein Schreiben Bestätigung einer Strafanzeige vom 14.02.2008 gegen die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG vorgelegt. Die Antwort prompt: Demnach wurde die Strafanzeige ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Trier weitergeleitet. Zu diesem Zeitpunkt, seit Juni 2007, war die Sache Strafanzeige vom 23.04.2007 aus Trier, im Juni 2007 an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Zs 605/07 weitergeleitet worden. Die erweiterte Strafanzeige von Februar 2008 wurde automatisch an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet? Das heutige Ergebnis zeigt etwas anderes. Oberstaatsanwalt Herr Krixx, bereits bekannt für Helfer im Prozessbetrug, hat mit 99%tiger Sicherheit hier die Weiterleitung von Trier nach Koblenz verhindert. Mit anderen Worten die Strafanzeige dem Justizministeriums aus Mainz wunschgemäß, Konzerngerecht unterschlagen. Was wollen Sie von dem Oberstaatsanwalt in der Sache noch erwarten, auf jeden Fall nichts was an Recht und Gesetz erinnert. Mit dem neuen Aktenzeichen Zs 555/10 Juni 2010 hat dieser Oberstaatsanwalt die gleiche Machart, nicht rechtes, hervorgebracht. Was danach kommt? nur “Augsburger Puppentheater” Wann der Vorhang fällt steht noch nicht fest. Wenn Sie Anwalt K aus Prüm sind, kennen Sie die Widtmung im Road-Map vom 05.02.2007. Ein großes Theater an einem großen Fluß.
Die organisierte Kriminalität läßt grüßen. Dem möchte ich mich nicht anschließen und grüße daher aus dem Sumpfgebiet, Bernardin Müller
Herr Müller, Sie schreiben: … Lesen Sie selbst wie weit es der Anwalt aus Prüm zuließ/brachte, dass für eine nicht registrierte Domain-Adresse -non existent domain- ein Urteil entstand. … Auszug aus dem VU des Landgerichts Koblenz vom 01.02.2007
für R e c h t erkannt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EUR; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, die Domaina-Adresse “gerolsteiner.info” zu verwenden und/oder verwenden zu lassen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Registrierungstelle Afilias Ltd. in die Löschung der vorgenannten Domain-Adresse einzuwilligen.
>>>>> WIE kann jemand dazu verurteilt werden, in dei Löschung einer Domain einzuwilligen, wenn (wei Sie schreiben), diese Domain gar nicht registriert ist (nicht registrierte Domain-Adresse -non existent domain-)? DAS müssen Sie jetzt mal erläutern.
Anwalt Nr. 3 in Koblenz hat dem Bevollmächtigten am 13. April 2007 den Auftrag gegeben, dem Beklagten die Löschung der Domain anzutragen. Heute weiss ich warum dieser Anwalt alles vermieden hat um mit dem Mandanten in Kontakt zu treten. Selbst wenn die Domain-Adresse regitriert gewesen wäre, eine Verfügungsgewalt hätte auch dann nicht bestanden. Die Antwort des Registrars Afilias Ltd. vom 16. April 2007 ist dem entsprechend.
>>>>> Also WAS DENN NUN??? War die Domain nun registriert oder nicht? Zeigen Sie doch hier mal die Antwort des Registrars Afilias! Wobei ich mich frage, wieso es überhaupt einen Registrar gibt, wenn angeblich gar nichts registriert ist…
mfg mpo333
mpo333, in Ergänzung zu meinem letzten Beitrag “Widtmung”
Im ganzen Satz: In Erinnerung an ein großes Theater an einem großen Fluß.
Für Begriffstutzige, das Theater ist das Landgericht Koblenz und die Inzsenierung fand am 01.02.2007 im Beisein von Tanja Gräff statt. Bei der 2. Inzsenierung am 14.06.2007 war Tanja Gräff bereits spurlos verschwunden.
Die Domain-Adresse gerolsteiner.info, als nicht registriert, stand der Klägerin Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG zur freien Verfügung. A. J. M. hat die spätere Klägerin im März 2006 darauf hingewiesen. Ihre Fragestellung
Domain fehlt die Ergänzung Adresse von der man Mails versenden kann. Eine Root-Zone als Domain registriert hat nichts mit einer Domainadresse am Hut.
Mails mit Inhalten somit nicht herbeizaubern, wie es die Richterin am Landgericht Koblenz formuliert. Die blühende Phantasie aus dem Theater am großen Fluss birgt diesen faulen Zauber. Die organisierte Kriminalität bei Justiz und Staatsanwaltschaften läßt grüßen. Bernardin Müller
mpo333, der 2. Nachtrag vom 10.08.2010 an die PI-Daun, leitendender Kommissar, hat gegen 16:25 Uhr zu einem Vorfall geführt. Dieser Vorfall zwingt mich in Zukunft die PI-Daun im Beisein eines Zeugen aufzusuchen. Hintergrund: Der Kommissar steht kurz vor der Entlarvung, Unterschlagung einer Strafanzeige vom 14.02.2008 gegen die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG. Mit mehr als sanfter Gewalt und Aussprüchen wie: “Ich schmeiss sie raus”
wurde Herr Txxxx leicht handgreiflich. Er zwang den diensthabenden Beamten das Schreiben und Abschrift an die PI-Daun dem Überbringer an sich zu nehmen. Nachdem ich die Abschrift an mich genommen hatte, mußte Herr Txxxx das an ihn gerichtete Schreiben an sich nehmen. Um keine weitere Eskalation herbeizuführen habe ich den Vorraum der PI-Daun verlassen. Zuvor habe ich nach dem Namen des diensthabenden Beamten gefragt. Auch hier hat Herr Txxxx die Antwort des Beamten verhindert. Beim Hinausgehen sagte Herr Txxxx: “Ich weise sie in die Pschychatrie ein”, meine Antwort, “Das haben sie schon vor 3 Jahren versucht!” Nach zwei Vorfällen am Amtsgericht Daun
2008 und 2009 sollte dieser Vorfall für 2010 genug sein.
>>>>> DAS Tanja Gräff dabei war, behaupten Sie ja nun schon seit Monaten, ohne hier den Beweis zu erbringen.
Die Domain-Adresse gerolsteiner.info, als nicht registriert, stand der Klägerin Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG zur freien Verfügung. A. J. M. hat die spätere Klägerin im März 2006 darauf hingewiesen. Ihre Fragestellung
Domain fehlt die Ergänzung Adresse von der man Mails versenden kann. Eine Root-Zone als Domain registriert hat nichts mit einer Domainadresse am Hut.
>>>>> Was war denn nun registriert – eine normale Domain (gerolsteiner.info), eine Domain-Adresse für den Mail-Versand (= Mail-Domain ; wo ist der Unterschied bezüglich einer Registrierung ???) oder eine Root-Zone (wenn ja, wie registriert man eine solche?)?
mfg mpo333
mpo333, es muss Ihnen genügen, dass die Domainadresse “gerolsteiner.info” nicht registriert war. Also war diese Domainadresse nicht auf A. J. M. registriert. Das nach der Klage am 09.06.2006 die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG die freie Domainadresse nicht mehr für sich registrieren konnte war logisch. Damit wäre die Erpressung der Prozessbetrug der Gerolsteiner Brunnen gleich aufgeflogen. Man hat sich offenbar eines Strohmanns in den USA bedient. Mit Hilfe der WIPO Schweiz -10.09.2008- die Domainadresse gerolsteiner.info nicht von A. J. M. bekommen. All das hat der Anwalt K aus Prüm, zum Nachteil des Mandanten A. J. M., mit gesteuert. Jetzt kommt erstmal die Staatsanwaltschaft Trier an die Reihe. Da ist noch ein Betrügerpaar, ein Kommissar aus Daun und ein Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz anzumelden. Danach werden die Beiden mit dem Präsident des Landgerichts Trier dem Bundesamt für Verfassungsschutz
nachnominiert. Der Amtsrichter aus Prüm mit dessen betrügerischem Ansinnen wurde bereits beim Bundesamt in Köln abgelegt. Und für all das wurde/n Menschenleben aufs Spiel gesetzt. Wobei das Schicksal der Tanja Gräff noch zu klären ist. Die Lösung ist bei der Kripo und Staatsanwaltschaft Trier zu suchen. Meine gezielten Fragen und Anträge werden systematisch von Justiz und Staatsanwaltschaft geblockt bzw. nicht beantwortet. Ist halt organisierte Kriminalität. Über ein halbes Dutzend Anwälte lassen grüßen, von denen ich mich natürlich distanziere Bernardin Müller.
@Bernardin Müller
Es ist eine sehr gute Idee den Namen tanja Gräff immer wieder zu verwenden in ihren texten, somit ist doch eine sehr gute Trefferquote gewehrleistet das man ihre Texte findet wenn man nach dem Namen tanja Gräff sucht .
Unter welchem Aktenzeichen wird den der Fall geführt an dem Tanja Gräff als Zeugin geladen wurde ?
Klare Beweise haben Sie hier noch nicht erbracht ,weil Sie es nicht können
da Tanja mit diesem ganzen Gerichtsstreit nichts zu tun hat .
Es passt für Sie nur zeitlich in das Geschehen und Sie nutzen den Namen tanja Gräff zu ihrem vorteil …
Herr Müller,
mpo333, es muss Ihnen genügen, dass die Domainadresse “gerolsteiner.info” nicht registriert war. Also war diese Domainadresse nicht auf A. J. M. registriert. Das nach der Klage am 09.06.2006 die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG die freie Domainadresse nicht mehr für sich registrieren konnte war logisch. Damit wäre die Erpressung der Prozessbetrug der Gerolsteiner Brunnen gleich aufgeflogen. Man hat sich offenbar eines Strohmanns in den USA bedient. Mit Hilfe der WIPO Schweiz -10.09.2008- die Domainadresse gerolsteiner.info nicht von A. J. M. bekommen.
>>>>> DAS versteht kein Schw…..
mfg mpo333
Kleine Ergänzung zum Urteil vom 01.02.2007:
1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EUR; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, die Domain-Adresse “gerolsteiner.info” zu verwenden und/oder verwenden zu lassen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Registrierungstelle Afilias Ltd. in die Löschung der vorgenannten Domain-Adresse einzuwilligen.
>>>>> WO ist da egentlich das Problem für A.J.M.??? Er braucht doch die Domain einfach nur nicht mehr verwenden bzw. verwneden zu lassen – fertig. Die angedrohten 250.000 Euro usw. greifen doch nur, wenn er das nicht tut. Sollte A.J.M. die Domain (-Adresse) tatsächlich gar nicht registriert haben, wäre das ganze Urteil hinfällig bzw. in der Revision sicher aufgehoben worden. Denn es lässt sich einwandfrei nachweisen, ob A.J.M. diese Domain (-Adresse, Root-Zone oder was auch immer…) nun registriert hatte oder nicht. Da es einen Registrator Afiliate (o.s.ä.) gibt, liegt aber der Verdacht nahe, dass die Domain (-Adresse, Root-Zone oder was auch immer…) tatsächlich auf ihn registriert war, womit er mit Freigabe der Domain auch die Forderungen des Urteils erfüllt. Ich kann also kein Problem für A.J.M. erkennen.
Wenn doch, klären Sie uns auf, Herr Müller.
mfg mpo333
Dirk-L, ich bin gespannt wie lange Sie sich halten. Sie müssen schon sehr begriffstutzig sein, ansonsten hätten sie festgestellt, dass Tanja Gräff erstmalig am 08.08.2008 als Zeugin benannt wurde, Amtsgericht Daun, 3 C 324/08 Aus Rücksicht auf die Zeugin habe ich dies am 06.06.2007 nicht getan.
Was wissen Sie von meinen Aktivitäten bezüglich der Staatsanwaltschaften in Trier und Koblenz. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 10.08.2009 ausreichend Hinweise bekommen, wer in die Sache Tanja Gräff verwickelt ist. Neben zwei Konzernen, alles Personen die ihren Eid auf die Verfassung verworfen haben. Und wenn Sie meinen letzten Beitrag richtig erfasst haben, sind 3 bzw. 4 solcher Kandidaten benannt.
Weitere Fragen? Fragen Sie die Amtsrichterin Frau Dr. Janxxx, Amtsgericht Daun. Rufen Sie hier an und ich gebe Ihnen die Telefonnummer. Vorwahl 06592 usw.
Mit freundlichen Grüßen Bernardin Müller.
Sehr geehrter Herr Müller,
inzwischen steht zweifelsfrei fest, dass es sich in diesem Zusammenhang definitiv NICHT um Frau Gräff gehandelt hat – wer auch immer Ihre “Zeugin” war, Frau Gräff war es mit Sicherheit nicht. Wer fraget, der findet – es ist hieb- und stichfest zu belegen: Keine Frau Gräff am 01.02.2007 als Anwesende bei betreffender Gerichtsverhandlung.
Trotzdem wünsche ich Ihnen bei Ihrem laufenden Rechtsstreit viel Glück.
Herr Müller,
Sie sollten mal unter folgenden Adressen nachlesen, bevor Sie hier weiter solchen Mist über registrierte / nicht registrierte Root-Zones von gerolsteiner.info behaupten:
* http://de.wikipedia.org/wiki/Root-Nameserver
* http://de.wikipedia.org/wiki/Zone
UNter letztem Link finden Sie auch:
Unterschied zwischen Domain und Zone
Eine Domain umfasst den gesamten untergeordneten DNS-Namensraum. Der Begriff Domain wird auch verwendet, wenn man sich auf den Inhalt (welche Namen enthält eine Domain?) oder die Eigentumsrechte (für wen ist eine Domain registriert?) bezieht. … Von einer Zone spricht man auch, wenn man die physische Realisierung meint – also auf welchem Server und in welcher Zonendatei die DNS-Einträge liegen.
Also Ihr A.J.M. hat nach Ihrer Aussage die Domain gerolsteiner.info nicht registriert. Dann kan er auch keine Rechte auf eine Root-Zone haben.
Übrigens, es gibt auch keinen UNterschied zwischen einer Domain und einer Domain-Adresse, das sind Synonyme. Wer eine Domain registriert hat, kann damit Mails verschicken, Websites veröffentlichen und anderes mehr.
Es wird hier immer deutlicher, dass Sie uns einen Bären aufbinden wollen mit Ihrer Domain-RootZone-Geschichte.
mfg mpo333
@ B. MÜller
Sie schreiben: “…hätten sie festgestellt, dass Tanja Gräff erstmalig am 08.08.2008 als Zeugin benannt wurde, Amtsgericht Daun, 3 C 324/08 …”.
Früher schrieben Sie mal:
” Ich kann und darf nur die Amtsrichterin Frau Dr. Janxxx zitieren, die am 11.09.2008 die Identität Tanja Gräff und Zeugin als ein und die gleiche Person bestätigt hat (Amtsgericht Daun 3 C 324/08).”
>>>>> Was denn nun, am 08.08. oder am 11.09.? Am 08.08. haben SIE Tanja als Zeugin benannt / behauptet (niemand anderes) und am 11.09. hat die Amtsrichterin auf Ihre Frage mit einem genuschelten “Iss se” geantwortet, was alles mögliche heißen kann und noch lange kein BEWEIS ist.
Sie versuchen hier nur weiterhin den Namen Tanja Gräff im Spiel zu halten, damit Ihr anderer Rechtsstreit weiter Beachtung findet. In Ihrer Sache habe ich Ihnen ja die Unterschiede Domain und Root-Zone schon dargestellt und kann daher kein Problem für A.J.M. erkennen. Ansonsten beschreiben Sie doch mal deutlich, was A.J.M. denn nun eigentlich registriert hatte! Irgendetwas MUSS er ja registriert haben, sonst könnte man ihn nicht dazu verurteilen, eine registrierte Domain nicht mehr zu verwenden.
@ Cocteau
Sie schreiben: “… inzwischen steht zweifelsfrei fest, dass es sich in diesem Zusammenhang definitiv NICHT um Frau Gräff gehandelt hat – wer auch immer Ihre “Zeugin” war, Frau Gräff war es mit Sicherheit nicht. Wer fraget, der findet – es ist hieb- und stichfest zu belegen: Keine Frau Gräff am 01.02.2007 als Anwesende bei betreffender Gerichtsverhandlung.”
>>>>> Da haben Sie sicher Einsicht in Protokolle genommen, was ich gut finde, nur wenn Tanja nicht als Zeugin dort war, sondern nur als “Begleitung” des Anwaltes muss sie dann unbedingt erfasst worden sein???
mfg mpo333
Cocteau, warum sollte die Amtsrichterin dann gelogen haben und die Zeugin vom 01.02.2007 mit der Identität der Tanja Gräff nicht verneinen. Waren Sie nach der absonderlichen Verhandlung vom 01.02.2007 anschließend mit dem Anwalt aus Prüm und der jungen Dame in der Cafeteria des Landgerichts Koblenz. Ich schreibe Ihnen etwas ins Stammbuch, ich glaube Ihnen nichts! Wenn das was Sie sagen zutreffen würde, dann müßten Sie zumindest etwas plausibles über die “Nicht Tanja Gräff” sagen können, bitte…
mpo333, wenn Sie den Nachweis erbringen, dass A. J. M. auch nur eine Mail von der Domainadresse “gerolsteiner.info” versandt hat, dann dürfen Sie Ihren Unfug weiter betreiben! Sie versuchen hier den Leser in die Irre zu führen. Die Domainadresse “gerolsteiner.info” war nicht auf A. J. M. registriert. Die Kanzlei der Klägerin C’M'S Hasche Siegle in Hamburg, hat nachweislich mit Hilfe des 100%tigen Betrugs des Oberlandesgerichts Koblenz 1 U 1026/07 und mit deren 250.000,00 € Einschüchterung, die Domainadresse mit Hilfe der WIPO-Schweiz nicht von A. J. M. bekommen. Warum, weil dieser die Domainadresse nicht registriert hatte, hatte, hatte, mpo333 höhren Sie auf die Leute mit Ihren fundierten Wissen an Konstruktionen zu basteln, die
einen Anwalt aus Prüm aus dem Xxxxx befreien soll. Das Prozessbetrugs Trio vom 01.02.2007 Landgericht Koblenz läßt grüßen. An dem ich mich nicht beteiligen möchte Bernardin Müller.
Man sollte mpo333 wegen seiner Geduld und Mühe für die Durcharbeitung dieses Geschwurbels einen Orden verleihen!
Frau Gräff war an besagtem Tag woanders und definitiv nicht in einem Gerichtssaal – das können Sie nun glauben oder nicht….
Bernardin Müller
Sie schreiben auch ( Tanja Gräff in ein Zeugenschutzprogram aufgenommen ??)
Also ehrlich sollte Sie in einem zeugenschutzprogramm sein , dann wäre Sie mit 100% sicherheit nicht Namentlich in den Akten aufgetaucht .
Sie wissen wie ein Zeugenschutzprogramm abläuft und wie es vorbereitet wird ? Und wegen einer Domain einen Zeugen in ein Schutzprogramm zu führen halte ich für sehr unwarscheinlich. Demnach müsste T.G ein sehr wichtiger Zeuge gewesen sein dessen leben dabei auf dem Spiel stand .
Ps , ich halte mich sehr lange
@ B. Müller
Sie schreiben: ” …wenn Sie den Nachweis erbringen, dass A. J. M. auch nur eine Mail von der Domainadresse “gerolsteiner.info” versandt hat, dann dürfen Sie Ihren Unfug weiter betreiben! Sie versuchen hier den Leser in die Irre zu führen. Die Domainadresse “gerolsteiner.info” war nicht auf A. J. M. registriert…. Die Kanzlei der Klägerin … hat nachweislich … die Domainadresse mit Hilfe der WIPO-Schweiz nicht von A. J. M. bekommen. Warum, weil dieser die Domainadresse nicht registriert hatte. …höhren Sie auf die Leute mit Ihren fundierten Wissen an Konstruktionen zu basteln, die einen Anwalt aus Prüm aus dem Xxxxx befreien soll. ”
>>>>> Ich konstruiere nichts, sondern sehe nur das, was jeder Mensch mit etwas Gripps sehen kann. Wenn A.J.M. diese Domain in irgendeiner Weise registriert hatte, kann ich die Klage verstehen (da gibt es sicher Vorrechte von Gerolsteiner). Wenn A.J.M. die Domain nicht registriert hatte, ist alles was Sie hier schreiben, grober Unfug. Warum sollte jemand dazu verurteilt werden, eine Domain nicht mehr zu verwenden, wenn er sie gar nicht besitzt bzw registriert hat.????? Das ist Bullshit. Und hören Sie mit Ihrem Verfolgungswahn auf – ich habe nichts mit irgend einem Anwalt zu tun, weder aus Prüm noch sonstwoher. Ihre immer wider gleichen Aussagen, es “müsse genügen, dass AJM die Domain nicht registriert hatte”, bringt niemanden weiter. Erbringen Sie hier einen Beweis dafür und labern Sie nicht ständig das gleiche Zeug rum.
Weiterhin schreiben Sie an Cocteau: ” … dann müßten Sie zumindest etwas plausibles über die “Nicht Tanja Gräff” sagen können, bitte…”.
>>>>> DAS zeigt Ihr ganzees verschrobenes Denken. Wenn Cocteau tatsächlich einen Nachweis hat, dass TG (ich verwende das jetzt anstelle des vollen namens von Tanja, damit B. Müller das hier nicht weiter für seine Zwecke als Suchbegriff für die Suchmaschinen benutzen kann) an diesem Tag (01.02.2007) und zu dieser Urzeit an einem anderen Ort war, braucht es doch kein Wissen von Cocteau über die “Nicht-TG”. Sie wollen nur weiter Interesse für Ihren AJM-Fall haben!
@ Jaqueline
Merci!!!!!
@ Dirk-L
Sie schreiben: ” … sollte Sie in einem zeugenschutzprogramm sein , dann wäre Sie mit 100% sicherheit nicht Namentlich in den Akten aufgetaucht.”
>>>>> Ist Sie (TG) denn in den Akten?????? Haben Sie da Erkenntnisse? Ansonsten kann ich mir auch nicht vorstellen, warum Gerolsteiner, Bitburger und die ganzen Staatsanwaltschaften wegen einer Domain diesen ganzen Rummel veranstalten sollten. Es sei denn, AJM hatte tatsächlich die Domain NICHT registriert und die Richterin hat ihn DENNOCH verurteilt, so dass er die 250.000 Euro Strafe zahlen muss (weil er ja kein Verfügungsgewalt über die Domain hatte, konnte er auch die Nutzung nicht einstellen). DAS wäre dann allerdings ein ziemlicher Justizskandal. Und wenn TG davon gewusst hätte… aber das klingt nicht besonders plausibel. Welchen Grund hätte denn die Richterin haben können, AJM so zu verurteilen ???
Alles sehr merkwürdig – UND bringt uns bezüglich TG keinen Schritt weiter.
mfg mpo333
Dirk-L, lesen Sie was billythekid am 04. April 2010 zu sagen hatte. Damit ist Ihre Frage ausreichend beanwortet. M. f. G. Bernardin Müller
Cocteau, …dann hat die Amtsrichterin Frau Dr. Janßen am 11. September 2008
mich halt angelogen, haben Sie vergessen zu sagen. M. f. G. B. M.
Dirk-L, ich hab nochmal nachgeschaut, billythekid war nur kurz on Tour und das war nicht am 04. April sondern am 02. April.
mpo333, Sie selbst haben den Satz am 15.08.2006 an das Landgericht Koblenz so geschrieben:
Jeder Internetnutzer kann die Domain gerolsteiner.info als interne Zone verwenden so auch die Klägerin.
Obwohl Sie der Anwalt des Beklagten waren zeigen Sie, dass Sie die Interessen der Klägerin vor die des Mandanten setzen, ansonsten hätten Sie schreiben müssen:
Jeder Internetnutzer kann die Domain gerolsteiner.info als interne Zone verwenden so auch der Beklagte. A. J. M. ein Opfer tiefster Verwahrlosung.
Sie haben den Mandanten mit Hilfe einer Richterin als 100%tige Prozessbetrügerin mit dem Mittel eines VU’s in die Verurteilung getrieben.
Das spätere Urteil aus der Einspruchsbegründung vom 05.07.2007 entpupte sich die Begründung, als blühende Phantasie. Der 3. Anwalt hat alles daran gesetzt den A. J. M. in der VU Verurteilung zu belassen. A. J. M. ein Opfer der Korruption und die ist nachweisbar. Von Einschüchterungen nicht zu reden, die Strafanzeige wurde ja bekanntlich unterschlagen. Nachweislich, hat die PI-Daun, ob Duldung oder Order, diese Strafanzeige unterschlagen. Und das muß vorerst reichen.
mpo333, sollten Sie tatsächlich den Satz nicht geschrieben haben, dann holen Sie sich das Zertifikat für Prozessbetrug vom 05.06.2009 bei mir ab.
PDF-Datei, OpenOffice-Dokument, alles da. M. f. G. Bernardin Müller
@ B. Müller
Ach ne, jetzt wo Ihnen die Fälle davon schwimmen ,hat die Amtsrichterin Sie eben mal angelogen … was sind Sie blos für ein Typ…
Und hören Sie mit diesen blöden Verweisen auf andere Foreneinträge auf. Wenn Sie was zu sagen haben, schreiben Sie es hin.
mgg mpo333
@Bernardin Müller
Was soll mir dass jetzt sagen ?
billythekid schrieb am 2. April, 2010 um 04:21 Uhr:
Keiner wünscht sich wohl mehr,als das Tanja Gräff in einem Zeugenschutzprogramm und wohlauf ist. Oder das sie einfach nur jemand festgehalten hat ohne Ihr Böses zu tun. Aber niemals würde sie Ihren Lieben soviel Leid zufügen und sie nicht darüber informieren, das sie in so einem Programm ist. Also kann man das kaum annehmen. Das andere ebenso wenig. Sie ist jetzt fast 3 Jahre spurlos verschwunden und das hat wahrscheinlich sehr traurige Gründe. Alles andere ist pures Wunschdenken. Wenn jemand einen großen Komplott aufdecken kann, soll er es tun. Aber nicht nur Mutmaßungen darüber verbreiten. Wer dumm ist und wer nicht, ist nebensächlich. Hier zählt nur das Schicksal von Tanja.
Herr Müller, Sie schreiben:
mpo333, Sie selbst haben den Satz am 15.08.2006 an das Landgericht Koblenz so geschrieben:
Jeder Internetnutzer kann die Domain gerolsteiner.info als interne Zone verwenden so auch die Klägerin. Obwohl Sie der Anwalt des Beklagten waren, zeigen Sie, dass Sie die Interessen der Klägerin vor die des Mandanten setzen, ansonsten hätten Sie schreiben müssen: Jeder Internetnutzer kann die Domain gerolsteiner.info als interne Zone verwenden so auch der Beklagte.
>>>>> Herr Müller, wieviel Unsinn wollen Sie und hier noch antun? Ich bin weder der Anwalt, noch habe ich irgend etwas an ein Gericht geschrieben. Und was bitte soll bei der Doamin gerolsteiner.info eine “interne Zone” sein? Man kann diese Domain entweder registrieren und damit die Rechte der Verwendung besitzen oder eben nicht. Oder wollen Sie uns jetzt erzählen, es ginge um ein internes Netzwerk (LAN), bei dem eine Station mit “gerolsteiner.info” als Kennung bezeichnet wurde?
mpo333, sollten Sie tatsächlich den Satz nicht geschrieben haben, dann holen Sie sich das Zertifikat für Prozessbetrug vom 05.06.2009 bei mir ab.
>>>>> Was soll das für ein Zertifikat sein? Was beinhaltet es (grob gesagt)? Sie wollen doch nur wieder an meine Daten ran. Was von solchen Versprechen von Ihnen zu halten ist, haben wir ja mit der Mail von AJM an die Redakteruin / Journalistin des SW gesehen. Erst breiten Sie sich hier darüber aus, was da drin stehen soll (beweist angeblich die ganze gerolsteiner.info-Sache) und dann wollen Sie mir die Mail nicht schicken, obwohl Sie inzwischen meine Mail-Adresse kennen (und auch noch unerlaubter Weise hier veröffentlicht haben; zur Erinnerung: Ihre e-Mail-Adresse war bereits vorher öffentlich zugänglich).
Außerdem interessiert hier nicht die AJM-Sache (jedenfalls nicht vorrangig), sondern das Schicksal von TG, wozu Sie bis heute keinen Beweis für einen Zusammenhang liefern konnten.
mfg mpo333
Cocteau und mpo333, am 14.08.2010 gegen 23:00 Uhr war mein 194. Beitrag vom 12. August, 2010 um 20:01 Uhr: Dein Kommentar wartet jetzt auf Freischaltung; noch nicht freigeschaltet worden. Darauhin habe ich für euch Beide bei “bloggio.de/gedanken (sternenschein) den 69. Beitrag eingebracht. Datum: 14.08.2010 21:40 Uhr.
Ob Ermittler, billythekid oder mpo333, für mich steckt, wenn nicht die gleiche Person, dann die gleiche Absicht dahinter. Der Beitrag (57) vom 02.04.2010 von billythekid wurde mit dem Beitrag (58) Bernardin Müller am 11. April 2010 um 17:53 Uhr -3. Absatz- analysiert. Dirk-L, wenn Sie nicht in der Lage sind meine Analyse zu interpretieren, sollten Sie wenigstens die Tinte im Drucker schonen. mpo333 ist ein wildes Beispiel für Tinten / Toner und Papier Verschwendung. Mit dem Satz: Jeder Internetnutzer kann die Domain “gerolsteiner.info” als interne Zone verwenden; sollte klar sein, dass A. J. M. zu Unrecht verurteilt wurde. Verurteilt anfänglich nicht im Namen des Volkes sondern durch ein kriminelle Vereinigung 15.08.2006. Die Vereingung, eine Vorsitzende Richterin, ein Anwalt K aus Prüm und ein Anwalt L aus Hamburg der im Geschäftszimmer 315 LG-Koblenz wartent, zu spät zur mündlichen Verhandlung kam. “Bin ich zu spät” All das kennt die Zeugin. Auch das es keine Unterbrechung der Verhandlung gab, wie der 2. Anwalt S aus Daun am 30.03.2007 dem Mandanten mitteilte.. Wer mag diesem Anwalt “den Floh ins Ohr gesetzt haben?”. Anwalt K aus Prüm hat wohl nichts rechtes im Kopf, jedenfalls ist nichts gegenteiliges in Erscheinung getreten.
mpo333, welche Fälle, meinen Sie Felle?, sollen davon schwimmen, Ihre? Wer sagt hier, dass die Amtsrichterin in Daun am 11.09.2008 gelogen hat?
Cocteau hat sinngemäß behauptet: Tanja Gräff war definitiv am 01.02.2007 nicht im Geschäftszimmer 315 und ab 11:12 Uhr bis ~11:37 Uhr nicht im Sitzungssaal der 16. Kammer des Landgerichts Koblenz. Tanja Gräff ist anschließend nicht mit dem Anwalt K aus Prüm mit dem sie nicht nach Koblenz kam zusammen mit dem Bevollmächtigten im Aufzug zur Cafeteria gefahren.
Tanja Gräff ist Cocteaus Aussage nach, auch nicht die Zeugin die einen Milchkaffee trank. Demnach hätte die Amtsrichterin in Daun gelogen. Der Bevollmächtigte kann und darf diese Aussage nicht machen. Dazu müßte erst das Schicksal der Tanja Gräff von der (General) Staatsanwaltschaft in Koblenz preisgegeben werden. Die Staatsanwaltschaft Trier ist diesbezüglich zum Schweigen verurteilt. Anders ausgedrückt, nach einer selbst versteckten Dame zu suchen aber nicht zu finden. In Trier, nein in Rheinland-Pfalz, ist alles wirklich alles möglich. Dazu gehört auch der Lufthaken.
Mein Wort am Sonntag, Bernardin Müller
Es wäre sinnvoll dem “Herrn Müller” gar nicht mehr zu antworten !
Er wird/kann in keinster Weise für die Aufklärung des Verschwindens der Tanja beitragen.
Wenn man aus den vielen Beiträgen des Herrn Müller, die er in zahlreichen Foren “verlinkt” hat, eine Wahrheit ableiten darf dann die, dass er entweder nur seine privaten Problemchen mit dem Fall Tanja Gräff “pimpern” will.
Oder sein Ableger (Sohn) ist gar nicht an einer Universität in New-Mexico, der, trotz hoch-dekoriert, sich wegen 250.000 €uro das Leben nehmen wollte, was Herr Müller aber zufällig bei einem Besuch vermeiden konnte.
Vielleicht ist der Herr Müller auch gar nicht der alleinige Autor!
HIER GEHT ES UM TANJA GRÄFF UND NICHT UM EVTL. KORRUPTION IRGENDWELCHER RICHTER/INNEN USW.
Entweder der Herr Müller klärt alle auf was er über das Verschwinden der Tanja Gräff weiss, oder er schweigt.
Seine Vorwürfe gegen die Justiz kann er in einem anderem Forum kundtun..
…
Dem Printer zuliebe, der Tinte wegen, werde ich auf Beiträge ab (199) nicht
mehr eingehen. Cocteau bleibt der Antwort schuldig, warum? Hat Anwalt K aus Prüm “die Hosen voll?” Das wahre Schicksal der Tanja Gräff ist einer Reihe von Personen bekannt. Mit neuen Maßnahmen, nicht hier, werde ich die Sache “Tanja Gräff” nach einer kurzen Pause wieder aufnehmen. Der Beginn ist heute,
mit 233 gr. im DIN-A4, bei der Post aufgegeben worden. -Pause-
Mit freundlichen Grüßen, Bernardin Müller
Herr Müller,
(1) ich werde Ihre Beiträge auf anderen Blogs nicht mehr lesen. Diese ständigen Verweise gehen mir auf den Keks. Äußern Sie sich hier!
(2) ich kenne weder billythekid noch Ermittler und es gibt auch keine “Absicht”. ich will lediglich wissen, ob Sie was zu TG sagen können, was Hand und Fuß hat.
(3) wieso bin ich ein “wildes Beispiel für Tinten / Toner und Papier Verschwendung” ??????????
(4) ihr Satz “Mit dem Satz: Jeder Internetnutzer kann die Domain “gerolsteiner.info” als interne Zone verwenden; sollte klar sein, dass A. J. M. zu Unrecht verurteilt wurde.” bringt eben gerade überhaupt KEINE Klarheit. Geht es jetzt also um eine interne LAN-Adresse oder was? Davon haben Sie NIE was erwähnt.
(5) Sie schreiben: “Wer sagt hier, dass die Amtsrichterin in Daun am 11.09.2008 gelogen hat? … Demnach hätte die Amtsrichterin in Daun gelogen. Der Bevollmächtigte kann und darf diese Aussage nicht machen.”
>>>>> Also unsinniger kann man sich nicht mehr äußern. Wie schrieb mal jemand in einem anderen Blog über Sie: “Sie schaffen es, unsere eigentlich recht klare deutsche Sprache in einer Weise zu benutzen, dass sie als Mittel der Kommunikation einen Totalausfall darstellt.” Dem ist nichts hinzuzufügen…
mfg mpo333
@ SE: Du hast vollkommen recht!! Einen Zusammenhang zu TG kann ich nach dem Lesen des Ganzen nach wie vor nicht feststellen. Ein BEWEIS über den Zusammenhang seines juristischen “Unrechts” mit TG ist B.M. bisher schuldig geblieben. Herr B.M. tut mir mittlerweile fast schon leid. Den Frust über gerechte oder gar ungerechte juristische Entscheidungen an den Fall TG zu koppeln, finde ich höchst verwerflich.
Wichtig ist doch eigentlich nur, dass TG oder wenigstens eine Spur zu ihr gefunden wird. Was wurde denn aus der Pressemeldung, dass eine Spur nach Homburg führt?
PS: Abkürzungen der Namen aus besagtem Grund…
Auch ich werde nicht von Blog zu Blog hin- und herschalten. Das ist zeitaufwendig und verwirrt noch mehr, als es die Beiträge in einem Blog schon tun…
Noch mal: Es ist Fakt, dass Frau G. NICHT an besagtem Tag zu einer Gerichtsverhandlung erschien, Milchkaffee trank, etc. Schon gar nicht war sie Praktikantin bei einem Anwalt in Prüm.
Entsprechende Beweise?
Wer suchet, der findet…..
@ Cocteau
Bitte nicht wie B.M. anfangen. Wenn Sie Beweise wissen, dass TG nicht beim Gericht war, dann Sie diese doch hier, ist doch nicht strafbar und dient der Aufklärung zum Fall TG.
@ Arno
genau – Namen nur noch abkürzen!
mfg mpo333
tanja gräf
erstens heißt sie –äff mit 2f und zweitens wollten wir Namen nicht mehr ausschreiben …. Herr Müller……
Sie sind doch sicher jpjp…
mfg mpo333