Jetzt muss DSDS-Verlierer Menowin Fröhlich (23) wohl wirklich mal wieder in den Knast. Ein Haftaufschub wurde ihm verweigert, damit steht in Kürze der Haftantritt an.
Hintergrund: Kurz vor der Teilnahme an der Bohlen-Show „Deutschland sucht den Superstar“ war Menowin Fröhlich auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden.
Doch Menowin hielt sich nicht an seine Bewährungsauflagen, erhielt neue Strafanzeigen.
Schließlich wurde die Bewährung im August 2010 widerrufen. Menowin hat nun noch einmal 313 Tage hinter Gittern vor sich. Die Strafe soll er jetzt antreten.
„Herrn Föhlich geht nächste Woche unser Beschluss per Post zu“, sagt Sprecher Stefan Rathgeber vom Amtsgericht Darmstadt. „Der Haftaufschub ist abgelehnt. Herr Fröhlich hat zwei Wochen Zeit, seine Angelegenheiten zu regeln. Dann muss er die Haft antreten.“
Kommt Menowin in den Jugendknast? Rathgeber: „Dafür spricht nichts, Herr Fröhlich ist schon 23 Jahre alt.“ Aber: „Es gibt noch die Möglichkeit, dass Herr Fröhlich in den offenen Vollzug kommt.“
Dann könnte Menowin zumindet weiter geschäftliche Termine wahrnehmen, müsste nur zum Schlafen ins Gefängnis. Auch andere Prominente kommen in diesen Genuss, wie beispielsweise Schauspieler Karsten Speck. Derartige Maßnahmen dienen dazu, den betroffenen Personen ihre wirtschaftliche Existenz zu erhalten.
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