So hatten die Hinterbliebenen mit ihrem verstorbenen Verwandten nicht gerechnet. Hund „Lucky“ soll alles erben. Alle anderen gehen leer aus.
„Hunde haben alle guten Eigenschaften der Menschen, ohne gleichzeitig ihre Fehler zu besitzen.“ sagte schon Friedrich der Große.
Ein 52-Jähriger Mann sah das wohl ebenso und macht seinen Hund „Lucky“ zum Alleinerben seines gesamten Vermögens und Besitzes.
Das ist Anlass eines Erbstreites, der zur Zeit vor dem Bonner Landgericht ausgefochten wird.
Ein Angehöriger hatte das Testament für nichtig erklären lassen, da ein Tier keine Rechtsperson sei, wie es das Gesetz vorsieht. Daraufhin hatte ihm das Amtsgericht Euskirchen wider den letzten Willen einen Erbschein ausgestellt.
Doch ein Freund des Verstorbenen fühlt sich von dieser Vorgehensweise übergangen und ficht das Erbe jetzt an.
Laut Testament, das drei Jahre vor dem Tod des liebevollen Hundebesitzers im Januar 2009 festgelegt wurde, sollte dieser nämlich sowohl die Pflege von „Lucky“ als auch die der Häuser übernehmen – wäre also de facto Erbe.
Ihm sei laut letztem Willen die Aufgabe übertragen, dass er Lucky „gut behandeln, füttern und einmal im Jahr impfen lassen“ soll. Damit sei er in das Testament eingebunden.
Die Richter wollen nun prüfen, was der Mann mit seinem Testament wirklich gemeint hat.
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