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Martin Semmelrogge: Bewährungsstrafe für Fahren ohne Führerschein

Von Lisa Seitz | 16 Dezember 2010

Martin Semmelrogge: Bewährungsstrafe für Fahren ohne FührerscheinDer Schauspieler Martin Semmelrogge ist jüngst vom Amstgericht Freiburg zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss Semmelrogge 5000 Euro an die Freiburger Hilfsgemeinschaft für psychisch kranke und behinderte Menschen zahlen.

Frühestens in acht Monaten darf sich Semmelrogge dann wieder um einen Führerschein bemühen.

Im Gerichtssaal zeigte sich Semmelrogge kleinlaut: “Es tut mir sehr leid für meine Fans, dass sie nur solche Nachrichten über mich hören”.

Im Januar war der 55-jährige Schauspeiler bei Freiburg in einem Mietwagen von der Polizeikontrolliert worden. Er zeigte eine spanische Fahrerlaubnis vor, die in Deutschland allerdings keine Gültigkeit hat.

Semmelrogge sagte, er sei davon ausgegangen, der spanische Führerschein gelte auch in Deutschland. Richterin Karin Heise urteilte darum am Mittwoch, Semmelrogge habe “nur fahrlässig” gehandelt.

Ein Bluttest überführte Semmelrogge außerdem des Haschisch- bzw. Marihuana-Konsums.

Semmelrogge bestätigte vor Gericht, dass er drei Tage vorher einen Joint geraucht habe. Dies hatte auf das Strafmaß allerdings keinen Einfluss, weil nach ärztlicher Einschätzung keine Gefahr im Straßenverkehr mehr bestand.

Der Schauspieler, der einem großen Publikum mit seinen Rollen in Filmen wie “Die Vorstadtkrokodile” oder “Das Boot” bekannt wurde, und im Fernsehen oft den Bösewicht mimt, war bereits 2004 wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein zu insgesamt 17 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Von 1976 bis heute hat Semmelrogge es auf stattliche 29 Eintragungen im Bundeszentralregister gebracht.

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