Vor zweieinhalb Jahren verschwand die damals 21-jährige Studentin Tanja Gräff aus Korlingen (Rheinland-Pfalz) unter mysteriösen Umständen. Bis heute hatte die Polizei keine heiße Spur in dem Fall. Seit zweieinhalb Jahren Ungewissheit. Eine Katastrophe für die Angehörigen und Freunde, ins Besondere die Eltern des Mädchens.
Jetzt jedoch prüft die Staatsanwaltschaft, ob Tanja Gräff Opfer eines Serienmörders aus Belgien wurde !
Der 38-jährige Lehrer Ronald Janssen (zwei Töchter) aus Loksbergen wurde vor zwei Wochen verhaftet.
Bisher hat er schon drei Morde gestanden und die Kripo prüft weitere ungeklärte Fälle. Auch den Fall Tanja Gräff !
Im April 2007 war Janssen nach eigener Aussage nachts “auf der Suche nach Beute” umhergefahren. Er zog Annick († 18) in seinen Wagen, vergewaltigte und tötete sie.
Nur zwei Monate später verschwand dann Tanja Gräff, nachts, nach einem Sommerfest an der Fachhochschule Trier.
Zeugen sahen sie mit einem fremden Mann, der einen blauen Peugeot, wahrscheinlich mit luxemburgischen Kennzeichen gefahren haben soll. War es Janssen ?
“…Natürlich grübeln wir, ob unsere Tanja vielleicht von Janssen nach Belgien verschleppt wurde…”, so Tanjas Vater Karl-Hans Gräff (65).
mpo333, Ihre Überlegungen folgen ansatzweise der Sachlage, danach sind Ihre Betrachtungen insofern irreführend, dass Sie der Richterin Unkenntnis unterstellen. Dazu ist zu sagen:
1. Die Vorsitzende Richterin hat vorsätzlich gehandelt indem Sie, nach dem 1. Schriftsatz des Anwalts des Beklagten vom 15.08.2006 statt Klageabweisung, die im Schriftsatz enthaltene Option Prozessbetrug wählte. Die Folge der Option war dann Korruption der Klägerin Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG.
2. Am 25. / 26.01.2007 hat, nach Erpressung (24.04.2006) und
massiver Einschüchterung und Prozessbetrug (09.06.2006), die Korruption das Verfahren bestimmt. Erst am 29.01.2007 wurde deutlich, dass ein Prozessbeobachter den in den USA weilenden Beklagten vertreten würde. Die bereits beschlossene Verurteilung des Beklagten vor der mündlichen Verhandlung am 01.02.2007 endete in Gegenwart des korrupten Anwalts des Beklagten mit einem Versäumnisurteil. All diese Tatbestände sind Tanja Gräff, als Vertraute des Anwalts aus Prüm, in Kenntnis.
MfG Bernardin Müller
Herr Müller,
diese klare Zusammenfassung des ganzen Geschehens hätte ich mir schon lange gewünscht…
Also – A.J. Müller hatte die Domain gerolsteiner.info als Root-Zone im privaten Raum genutzt. Das passte der Gerolsteiner nicht (warum auch immer?) und sie verklagte A.J. Müller.
Die Vorsitzende Richterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz, Frau Dr. Kurtenbach, kannte sich offensichtlich nicht aus und verurteilte A.J.Müller zur Herausgabe einer nicht registrierten Domainadresse (http://www.gerolsteiner.info). Zusätzlich sollte er die Domainadresse löschen, obwohl er diese gar nicht registriert hatte (sondern nur die Domain gerolsteiner.info als private Root-Zone nutzte). Und eine hohe Summe als Strafzahlung war wohl auch noch im Spiel.
Soweit so gut. Und nun soll TG als Zeugin der mündl. Verhandlung vom 01.02.2007 am Landgericht Koblenz anwesend gewesen sein und dabei – nach Ihrer Darstellung – vom Prozessbetrug etwas mitbekommen haben. Seit 07.06.2007 gilt TG dann als vermisst.
Ok zeitlich könnte der Zusammenhang passen. Was ich mir aber nicht vorstellen kann ist, dass man nur wegen eines Fehlurteiles ein solches Netzwerk aufbaut und zu solch trastischen Maßnahmen wie der Beseitigung / Entführung (?) eines Menschen greift. Und das über mehrere Instanzen hinweg bis zum Miniterpräsidenten. Das alles “nur” wegen Prozessbetrug? Das ist wirklich schwer zu glauben.
2 Punkte bleiben außerdem fraglich:
(1) Die Eltern von TG hätten doch wohl gewusst, wenn Ihre Tochter in einer Gerichtsverhandlung teilnimmt.
(2) Was hatte TG ÜBERHAUPT am 01.02.2007 in dieser Gerichtsverhandlung zu suchen? Wieso sollte gerade sie dort als Zeugin auftreten, was konnte ausgerechnet sie zu dieser Root-/Domain-Sache sagen?
Haben Sie Herr Müller darauf auch sinnvolle Antworten oder Erkenntnisse?
mfg mpo333
mpo333, in Absatz 6 müßte es, statt 20.09.2007, 28.09.2007 heißen.
mpo333, die Indentität Tanja Gräff mit der Zeugin der mündl. Verhandlung vom 01.02.2007 am Landgericht Koblenz wurde am 11.09.2008 nochmals von der Amtsrichterin Frau Dr. Janßen, Amtsgericht Daun, derzeit OLG-Koblenz, bestätigt.
Die Vorsitzende Richterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz, Frau Dr. Kurtenbach, hat vorsätzlich Prozessbetrug begangen in dem sie
1. unter falscher Sachlage den Beklagten A. J. Mueller zur Herausgabe einer nicht registrierten Domainadresse http://www.gerolsteiner.info verurteilte.
2. In die Löschung der nicht registrierten Domainadresse http://www.gerolsteiner.info einzuwilligen, obwohl bei einem angenommen Sachverhalt dies nicht möglich ist. Der Inhaber der Domain gerolsteiner.info besaß keine Verfügungsgewalt über die Domain.
Für eine korrupte Richterin am Landgericht Koblenz, mit Unterstützung der Kanzlei Kling Bahrmann & Ennen in Prüm, ist dies kein Hindernis für die Option Prozessbetrug.
Daraus ist am 20.09.2007 ein Justiz-Terror-Netzwerk der 16. Zivilkammer des Land- und des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz entstanden. Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, Kurt Beck (Order) und der Justizminister Bamberger (Weisung) sind für die Verdunklung von Prozessbetrug, Korruption der Gerolsteiner Brunnnen GmbH Und Co. KG und des Kapitaldelikts des Verbrechens die Beseitigung (Freiheitsberaubung?) der Zeugin Tanja Gräff aus Korlingen verantwortlich.
Die Maßnahme, die Beseitigung der Zeugin Tanja Gräff, ist auch der Bitburger Brauerei Th. Simon GmbH anzulasten. Der ehemalige Polizeipräsident von Trier, Herr Bitter sowie die PI-Daun und Kripo Trier stehen wie die Staatsanwaltschaften in Trier und Koblenz für Verdunklung des Schicksals der Tanja Gräff. Nach dem Bericht im TV vom 04. Juni 2009 liegt nach Ansicht des leitenden Oberstaatsanwalts Herr Brauer ein Tötungsdelikt an der Zeugin, bzgl. Korruption der Gerolsteiner Brunnen und des Prozessbetruges der Richterin am Landgericht Koblenz, Tanja Gräff vor. Zitat des Lesers nach dem Bericht im Trierischen Volksfreund vom 04.06.2009, “die, (Tanja Gräff) haben sie doch umgebracht!”
Mein Wort zum Sonntag, Bernardin Müller
mpo333, das ist der zweite Versuch (Internetcafe) Ihnen den Unterschied zwischen einer Domain einer Root-Zone für den privaten Raum und einer Domainadresse, z. B. http://www.gerolsteiner.info, zu zeigen.
Wenn Sie 2006 zum Beispiel die obere Domainadresse im Internet aufriefen kam die Meldung: “non existent domain” keine Website.
Die Domain gerolsteiner.info als Root-Zone ist ein privater Raum und über das Internet nicht zu erreichen. Jeder Internetnutzer kann z.B. die frei zur Verfügung stehende Domain gerolsteiner.info als interne Zone nutzen. Das hat in dem Fall der A. J. Müller in den USA registriert, getan. Die Domainadresse (Website) http://www.gerolsteiner.info war dagegen nicht registriert.
Es ist der organisierten Kriminalität bei Justiz, Anwaltskanzleien, Staatsanwaltschaften und zwei Getränke Konzernen durch Korruption anzulasten, dass sich ein Justiz-Terror-Netzwerk am Land- und Oberlandesgericht Koblenz bilden konnte.
Die Verdunklung des Kapitaldelikt, Verbrechens an der Zeugin Tanja Gräff aus Korlingen, wird auch vom Generalbundesanwalt in Karlsruhe (10.08.2009) mit getragen.
MfG Bernardin Müller