Vor zweieinhalb Jahren verschwand die damals 21-jährige Studentin Tanja Gräff aus Korlingen (Rheinland-Pfalz) unter mysteriösen Umständen. Bis heute hatte die Polizei keine heiße Spur in dem Fall. Seit zweieinhalb Jahren Ungewissheit. Eine Katastrophe für die Angehörigen und Freunde, ins Besondere die Eltern des Mädchens.
Jetzt jedoch prüft die Staatsanwaltschaft, ob Tanja Gräff Opfer eines Serienmörders aus Belgien wurde !
Der 38-jährige Lehrer Ronald Janssen (zwei Töchter) aus Loksbergen wurde vor zwei Wochen verhaftet.
Bisher hat er schon drei Morde gestanden und die Kripo prüft weitere ungeklärte Fälle. Auch den Fall Tanja Gräff !
Im April 2007 war Janssen nach eigener Aussage nachts “auf der Suche nach Beute” umhergefahren. Er zog Annick († 18) in seinen Wagen, vergewaltigte und tötete sie.
Nur zwei Monate später verschwand dann Tanja Gräff, nachts, nach einem Sommerfest an der Fachhochschule Trier.
Zeugen sahen sie mit einem fremden Mann, der einen blauen Peugeot, wahrscheinlich mit luxemburgischen Kennzeichen gefahren haben soll. War es Janssen ?
“…Natürlich grübeln wir, ob unsere Tanja vielleicht von Janssen nach Belgien verschleppt wurde…”, so Tanjas Vater Karl-Hans Gräff (65).
danke tina danke danke
Sehr geehrte Tina, die Kripo Trier schweigt!
Ich habe einen Köhler voller Informationen, dass was ich in diesen 10 Tagen gezeigt habe ist nicht mehr als Anmachholz. Herr Christian Steffen, den ich nicht kenne, ist für mich die Person -FH Trier- die etwas mehr an Information -PDF Dateien- bekommen hat. Haben sie herausgefunden wer sich hinter mücke und jaqueline versteckt. Ist Ihnen entgangen, dass diese Sache mit Schriftsatz (b 10.2) vom 27.01.2010 seit 08.02.2010 beim 1. Zivilsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe anhängig ist. Müller gegen Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co KG. Begründung: Organisierte Kriminalität bei Justiz und Staatsanwaltschaften (Anwälten) in Rheinland-Pfalz. Anwälte in Klammern, der
Anwalt der Klägerin und Berufungsbeklagte kam aus Hamburg. Alles nur wegen einer “non existent domain”. Die Zentralorgane -Print Medien / Fernsehen- werden, bis zu einem gewissen Grad, die Werbung vor Informationen setzen.
Sehr geehrter Herr Müller,
was hat das alles um Himmels Willen mit Tanja zu tun? Ihre ganzen Ausführungen von Prozessen, Anwaltskanzleien und Terminen führt nur zu Verwirrungen!
Sie antworten nicht auf die Fragen die Ihnen gestellt werden im Klartext! Klartext heißt für mich, sollte Tanja hier diese Zeugen gewesen sein und wenn ja, dann wüssten dies ja wohl die Eltern bzw. die engsten Freunde! Nun mit einem der Freunde habe ich Kontakt aufgenommen! Er konnte leider nichts mit Ihren Informationen anfangen! Die Kripo Trier wird wohl auch Kenntnis davon gehabt haben (wenn dies der Realität entspreche) ob Tanja als Zeugin hätte aussagen müssen!
Mal ganz ehrlich, Zeugenschutzprogramm….? Wäre da nicht der ganze Medienrummel im Keim erstickt worden? Hätte man hier öffentlich mit Hilfe der Bevölkerung wirklich nach Tanja gesucht? Hört sich für mich ziemlich weit her geholt an!
Stutzig macht mich, dass Sie nicht wirklich die Fragen betreffend Tanja beantworten! Ich finde es ebenfalls auch sehr verletztend der Familie Gräff gegenüber, Tanja hier ins Spiel zu bringen ohne irgendeinen hieb- und stichhaltigen Beweis zu liefern, dass es sich tatsächlich bei benannter Zeugin um Tanja Gräff handelte!
Wäre an dieser Geschichte etwas dran, wären Sie ja wohl, wie jeder anständige Mensch zu der Kripo gegangen mit entsprechendem Beweismaterial und würden nicht in diversen Internetblogs solche Geschichten verbreiten!
mücke steckt in der Sackgasse, im 1. Kommentar -09. Februar 2010- ist am Ende bereits die Auflösung.
Der Termin 06.06.2007 ab 12:00 Uhr bei der Kripo Trier, war tagszuvor mit dem Beamten B vereinbart worden. Der Termin wurde aus zwei Gründen nicht wahrgenommen. Einer davon ist, aus Rücksicht auf die Zeugin die mir vorm Betreten des Sitzungssaals -mündl. Verhandlung am Landgericht Koblenz vom 01.02.2007- vorgestellt wurde. Während der Verhandlung saß diese Dame neben dem Anwalt des Mandanten, USA. Der Mandant war zu diesem Zeitpunkt der Beklagte. Am Ende der Verhandlung, noch vor Verlassen des Sitzungssaals, wurde die Vorsitzende Richterin vom Bevollmächtigen vakuumverpackt und tiefgefroren. Der Bevollmächtigte hat die Verhandlung, erste Stuhlreihe Mitte sitzend, wortlos ausgesessen. Dafür bekam er anschließend in der Cafeteria ~11:50 Uhr- des Landgericht Koblenz, vom Anwalt des Beklagten gesagt: “Kompliment Herr Müller”. Zuvor habe ich 3 Milchkaffee’s an der Ausgabe abgeholt. Mein Gedanke dabei, jetzt gebe ich dem Jxxxx noch einen Kaffee aus. Für wen war wohl die 3. Tasse Milchkaffee? haben übrigens je
1 Euro gekostet. Für mich, als Bevollmächtigter, ist dieser Anwalt aus Prüm der Beste aus 7 weiteren Kanzleien.
verstehe ich das nun richtig, während dieser ganzen rechtstreitigkeiten sahen sie das suchplakat von tanja gräff und deswegen erlauben sie es sich sie in einem antemzug mit ihrem kram zu nennen ?
was halten sie denn davon es einfach mal ohne dieses ganze wirwar zu versuchen und in kurzen und kappen worten zu sagen wie sie zu ihrem entschluss kommen ?
Sehr geehrter Herr Thorsten “die Zweite”,
natürlich heisst es “hälts Du” kommt von halten und “keine Diskussion”.
Ich bin durch meine berufliche Tätigkeit, ab 10/1997 -Ruhestand-, geprägt.
Zur Sache, für den 06.06.2007 war ein Termin bei der Kripo Trier, mit Herrn B vereinbart. Der Termin wurde aus zwei Gründen nicht wahrgenommen. Ein Grund bestätigte sich am frühen Nachmittag des 06.06.2007 mit der Post der Staatsanwaltschaft Trier, Staatsanwältin Frau M. Das Schreiben der Klägerin -Erpressung- vom 24.04.2006, hatte am 23.04.2007 zu einer Strafanzeige gegen die Klägerin geführt. Justiz und Änwälte der Parteien hatten zuvor versucht, die Erpressung zu unterschlagen, in die Verjährung zu bringen. Ohne den Bevollmächtigten wäre das eine leichte Übung für das Monolgebilde gewesen. Am 08.06.2007 wurden allein 4 von 5 Vorhaben in Koblenz getätigt. Dazu gehörte der Auftrag an eine Kanzlei eine Feststellungsklage vorzubereiten, Ausgangspunkt das Schreiben der Staatsanwaltschaft Trier. Der 3. Anwalt des Mandanten, ebenfalls Koblenz, war um 10:00 Uhr nicht in der Kanzlei. Dabei wurde das Schreiben -Kopie- der Klägerin vom 15.02.2007 an den Beklagten, pers. abgegeben. Der Anwalt hatte dieses Schreiben mit der Handakte bereits während des Eingangsgesprächs am 05.04.2007 erhalten.
Dem 2. Anwalt aus Daun, 26.02.2007 bis 30.03.2007, haften tiefe Abgründe an.
Um die Zeit 08.06.2007 bis 15.06.2007 -5 Fahrten von Gerolstein nach Koblenz- zu umschreiben, wäre ein Buchtitel angebracht. Mit dem Ausspruch einer Anwältin in einer Kölner Kanzlei am 13.07.2007: “Gut für den Sohn zu wissen, der einen Vater hat der aufgepasst hat!”, war mir eine Kanzlei in
Koblenz “Tanja Risse” angetragen worden, wurde aber nicht kontaktiert. Am 16.07.2007 wurde eine 4. Kanzlei in Trier mit der Sache Rechtsschutz für den Berufungskläger in den USA beauftragt. Auf der Rückfahrt -B 51 nach Bitburg- sah ich erstmalig das Transparent mit dem Bild der “Tanja Gräff” an dem Überweg zu FH Trier. Ein Bild der Tanja Gräff aus Zeitung/Fernsehen ~07.06.2007 war mir bis zum besagten 16. Juli nicht “zu Augen” gekommen.
Am 25.07.2007 fand nach dem Eingangsgespräch ein zweiter Termin in der 4. Kanzlei statt. Am 26.07.2007 wurde nach Erhalt der Handakte eine 5. Kanzlei in Trier mit der Aufgabe Berufungsverfahren beauftragt. Bevor die Kanzlei wie üblich die Gerichtsakte anforderte, liess diese, mit Hilfe eines Bezirksrevisors des Landgericht Koblenz, die bereits manipulierte Akte noch nachpolieren. Am Ende dieser Geschichte wurde der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Koblenz, als “Prozessbetrüger ein Wiederholungstäter” benannt. Dazu wurde dem Oberlandesgericht Koblenz am 15.06.2009 der Schriftsatz (b 09-Zertifikat) für Prozessbetrug vom 05.06.2009 vorgelegt.
Sehr geehrter Herr Thorsten “die Zweite”,
natürlich heisst es “hälts Du” kommt von halten und “keine Diskussion”.
Ich bin durch meine berufliche Tätigkeit, ab 10/1997 -Ruhestand-, geprägt.
Zur Sache, für den 06.06.2007 war ein Termin bei der Kripo Trier, mit Herrn B vereinbart. Der Termin wurde aus zwei Gründen nicht wahrgenommen. Ein Grund bestätigte sich am frühen Nachmittag des 06.06.2007 mit der Post der Staatsanwaltschaft Trier, Staatsanwältin Frau M. Das Schreiben der Klägerin -Erpressung- vom 24.04.2006, hatte am 23.04.2007 zu einer Strafanzeige gegen die Klägerin geführt. Justiz und Änwälte der Parteien hatten zuvor versucht, die Erpressung zu unterschlagen, in die Verjährung zu bringen. Ohne den Bevollmächtigten wäre das eine leichte Übung für das Monolgebilde gewesen. Am 08.06.2007 wurden allein 4 von 5 Vorhaben in Koblenz getätigt. Dazu gehörte der Auftrag an eine Kanzlei eine Feststellungsklage vorzubereiten, Ausgangspunkt das Schreiben der Staatsanwaltschaft Trier. Der 3. Anwalt des Mandanten, ebenfalls Koblenz, war um 10:00 Uhr nicht in der Kanzlei. Dabei wurde das Schreiben -Kopie- der Klägerin vom 15.02.2007 an den Beklagten, pers. abgegeben. Der Anwalt hatte dieses Schreiben mit der Handakte bereits während des Eingangsgesprächs am 05.04.2007 erhalten.
Dem 2. Anwalt aus Daun, 26.02.2007 bis 30.03.2007, haften tiefe Abgründe an.
Um die Zeit 08.06.2007 bis 15.06.2007 -5 Fahrten von Gerolstein nach Koblenz- zu umschreiben, wäre ein Buchtitel angebracht. Mit dem Ausspruch einer Anwältin in einer Kölner Kanzlei am 13.07.2007: “Gut für den Sohn zu wissen, der einen Vater hat der aufgepasst hat!”, war mir eine Kanzlei in
Koblenz “Tanja Risse” angetragen worden, wurde aber nicht kontaktiert. Am 16.07.2007 wurde eine 4. Kanzlei in Trier mit der Sache Rechtsschutz für den Berufungskläger in den USA beauftragt. Auf der Rückfahrt -B 51 nach Bitburg- sah ich erstmalig das Transparent mit dem Bild der “Tanja Gräff” an dem Überweg zu FH Trier. Ein Bild der Tanja Gräff aus Zeitung/Fernsehen ~07.06.2007 war mir bis zum besagten 16. Juli nicht “zu Augen” gekommen.
Noch nicht genug?
Sehr geehrter Herr Thorsten,
nochmals zur Erinnerung, seit 09.05.2006 Eingangsgespräch in einer Kanzlei, bin ich Bevollmächtigter für einen Zivilprozess am Land- Oberlandesgericht Koblenz. Der spätere Beklagte war an diesem Tag aus den USA angereist. Die Klage selbst von der Klägerin und Berufungsbeklagte vom 09.06.2006 beim Landgericht Trier, wurde zuständigkeitshalber an die 16. Kammer Landgericht Koblenz abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt, Anfang Juli 2006 -2 Versuche der Kanzlei an den Mandanten USA- kam von dort die Frage “Papa was hälst Du von der Presse?” meine Antwort:”kein Diskussion” der Anwalt wurde vom Mandanten USA entsprechend informiert. Nun kann ich nicht über ein halbes Dutzend Ordner Auskunft geben. Am 01.02.2007 fand am Landgericht Koblenz die mündliche Verhandlung statt. Mir, dem Bevollmächtigten, waren z.B. Begriffe wie Versäumnisurteil fremd, wie fast alles andere auch. Eine junge Dame in Begleitung des Anwalts wurde mir vor Betreten des Sitzungssaal vorgestellt. Diese Dame war neben dem Anwalt sitzend die einzige Zeugin neben dem Bevollmächtigten als Zeuge der Verhandlung. Die Dame ist in Kenntnis der Abrede Richterin und der Parteien. Auch kennt sie durch den Anwalt die Straftatbestände der Klägerin. Diese beginnen im Vorfeld mit Erpressung gegenüber dem Beklagten USA. Die Schriftsätze der Klägerin an das Landgericht Trier/Koblenz beinhalten Prozessbetrug und Einschüchterung. Die Sache und Rechtslage liess nur eine Klageabweisung zu. Eine Woche vor der Verhandlung 25./26.01.2007 hatte die Korruption gegriffen. 1 1/2 Jahre später, damit die Presse nicht mit manipulierten Kommentaren auftaucht, wurden die Printmedien Trier, Köln, Koblenz und dpa Mainz in zeitlichen Abständen informiert. Zeit: TV 11/08, Köln 05.06.09, usw. Thema: Suche nach einem rechtschaffenen Rechtsschutz Anwalt für den nachweislich betrogenen Beklagten und Berufungskläger in den USA. Stand der Dinge, mit Schriftsatz
(b 10.2) vom 27.01.2010 an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ist mit Datum
08.02.2010 der 1. Zivilsenat in der Sache tätig. Müller gegen Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG. Hiernach können Sie noch gezielt Fragen stellen.
Schauen sie Beiträge bei Wikio und Honigfrau nach, stern TV ist informiert.
Sehr geehrter Herr Müller,
vielleicht könnten Sie einmal auf den Vorwurf von MÜCKE eingehen, dass Sie hier versuchen unter Zuhilfenahme des Verschwindens von TG, Aufmerksamkeit für ihre eigenen “Sorgen” erhalten zu wollen.
In welcher Verbindung soll den TG zu Gerolsteiner gestanden haben?
Zeugenschutz? In meinen Ohren klingt das ein wenig zu absurd aber vielleicht können Sie ja meine Gedanken beflügeln und Licht ins Dunkel bringen….. Es wäre wünschenswert
Sehr geehrte Mücke, Ihre moderate Anfrage bedeutet, dass Sie einen Ausweg suchen. Damit geben sie dem Profil Ihrerseit eine weitere Nuance. Sollte meine Wahrnehmung mit einer Irritation behaftet sein, dann schauen Sie sich weitere Kommentare wie Wikio an. Wenn Sie zum Thema Fragen haben, bleiben Sie bei netplosiv. Herr Christian Steffen an/von der FH Trier, ist umfangreicher informiert. Dass Herr Steffen bei J. B. Kerner war, erfuhr ich heute durch einen Zufall.