Eine 40jährige Düsseldorferin hat sich ihren Busen richten lassen. Sie wollte, laut eigener Aussage, dass ihre Brust gestrafft würde und nicht vergrößert. Sie sei stets mit ihrer Körpchengröße C zufrieden gewesen, nur hing ihr das ganze im Laufe der Jahre zu stark. Sie wollte wieder einen straffen, jugendlichen Busen haben und ging zum Schönheitschirurgen.
Dieser hat die Dame operiert. Weil die Düsseldorferin nun Körpchengröße D und rund 300 Milliter Silikon in ihren Brüsten hatte, verklagt sie den Arzt auf rund 12 000 Euro Schmerzensgeld.
Der Arzt sagt jedoch, dass die 40jährige den Busen exakt so haben wollte, wie sie ihn bekommen hat. Ein Gutachter bestätigte, dass das Ergebnis keinerlei Makel aufweise und medizinisch einwandfrei sei.
Doch die 40jährige will nicht aufgeben. Sie hat sich zwischenzeitlich die Silikonkissen von einem anderen Arzt wieder entfernen lassen. Die Kosten hierfür möchte sie natürlich vom ersten Arzt erstatten bekommen.
Ob sie das durchsetzen kann ist fraglich, denn es liegt keine schriftliche Vereinbarung zwischen der Patientin und ihrem ersten Arzt vor. Zeugen sagen aus, dass die Düsseldorferin mit Bildern von vollbusigen Nacktmodellen in die Praxis gekommen war und man sich an den Wünschen der Dame orientiert hätte.
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