Für Autofahrer wird es in Deutschland künftig eine Winterreifen-Pflicht gegeben. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) kündigte jüngst eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung an.
Bei schlechten Witterungsverhältnissen mit Schnee und Matsch – eine genaue Definition soll künftig Klarheit schaffen – sind Winterreifen künftig Pflicht.
Ramsauer: „Wir müssen schnell handeln. Es kann nicht sein, dass per Gesetz ein Freifahrtschein für gefährliche Rutschpartien gegeben wird. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden deshalb überarbeitet. Übergangsweise werden wir eine konkrete Winterreifenpflicht verankern. Wer im Winter bei Schnee und Matsch mit ungeeigneten Reifen fährt, gefährdet sich und andere.“
Das Problem: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg sind Bußgelder bei Verstößen gegen die bislang schwammigen Vorschriften verfassungswidrig.
Jetzt kommt also eine eindeutige „Winterrreifen-Pflicht“. Allerdings wird auch das nur eine Übergangslösung.
Langfristig soll eine einheitliche Regelung der europäischen Union für alle Autofahrer in der EU gelten. Doch mit einem Gesetzt ist vor 2011 nicht zu rechnen.
Bislang liegt es im Ermessen des Herstellers, einen Reifen zum Beispiel als „M&S-Reifen“ zu kennzeichnen, obwohl dieser gar nicht wintertauglich ist.
Eile ist geboten. Denn die StVO schreibt in Paragraf 2 lediglich eine den Wetterverhältnissen angepasste „geeignete Bereifung“ vor. Sie lässt aber offen, wie diese konkret beschaffen sein soll.
Laut OLG-Urteil ist diese Vorschrift unvereinbar mit Artikel 103 des Grundgesetzes (Bestimmtheitsgebot).
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