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Tags | Airlines, Fliegen, Gewicht, , Richtlinien

Flugverbot: Dicker Hund darf nicht ins Flugzeug

Von Frank Hollersmann | 01 Dezember 2010

Flugverbot: Dicker Hund darf nicht ins FlugzeugTier-Liebhaber Hosé C. ist vor Gericht gezogen. Er wollte mit seinem Hund in den Urlaub fliegen. Doch die Fluggesellschaft weigerte sich den treuen Vierbeiner im Flugzeug mitzunehmen. Der Grund: Der Hund ist zu schwer.

Was für ein „dicker Hund“, dachte sich Hosé C. und verlang jetzt eine Entschädigung von der Fluggesellschaft in Höhe von 909,73 Euro.

Eigentlich wollte der Portugiese samt Familie und Hund in die Heimat reisen. Drei Flüge wurden für insgesamt 822,23 Euro gebucht. Der Familien-Hund sollte in der Passagier-Kabine im Fußraum untergebracht werden, so wie auch im vergangenen Jahr.

Doch am Flughafen die Überraschung. Laut Fluggesellschaft war der Hund zu dick geworden, erfüllte nicht mehr die Gewichts-Vorschriften. Eine Mitnahme des Haustiers in der Passagier-Kabine wurde verweigert.

Die Fluglinie: Maximal acht Kilo Lebendgewicht nehme man im Passagierraum mit. Tatsächlich habe der Vierbeiner elf Kilo gewogen. Deshalb musste Hosè C. eine spezielle Frachtbox besorgen. Bei Lufthansa Cargo – also am ganz anderen Ende des Flughafens.

Der enttäuschte Hunde-Halter sagt: „Das Ganze hat höchstens zehn Minuten gedauert.“

Doch als er mit neuer Box wieder am Schalter angekommen sei, war dieser bereits geschlossen worden.

Die Airline widerspricht. Der Fluggast sei definitiv zu spät gewesen.

Hosè C. schimpft: „Ich bin mit dem Taxi rübergefahren.“ Da könne er gar nicht zu spät gewesen sein, ganz im Gegenteil, er war sekundenschnell.

Weil das Ein-Checken des Hundes nicht mehr möglich war, blieb die ganze Familie in Deutschland, trat die Reise in die Heimat schließlich per Auto an.

Eine Entscheidung in diesem Fall liegt noch nicht vor. Das Amtsgericht Düsseldorf wird im kommenden Jahr über den Fall richten.

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Flugverbot: Dicker Hund darf nicht ins Flugzeug

  1. Die Vorschriften sind klar. 8 kg sind nun mal nicht 11 kg. Auch Tieren die “subjektiv” stinken oder zu unruhig sind, kann die Mitnahme in der Cabin verweigert werden.

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