Aus der Kategorie | Kriminalität

Tags | Dieter Degowski, , Gladbeck, Sicherungsverwahrung

EU-Urteil zur Sicherungsverwahrung: Gladbeck-Gangster Degowski will auch raus !

Von Frank Hollersmann | 20 Dezember 2009

EU-Urteil zur Sicherungsverwahrung Gladbeck-Gangster Degowski will auch rausDie spektakuläre Geiselnahme von Gladbeck ist als Beispiel für unvorstellbare Gefühlskälte in die Kriminalgeschichte Deutschlands eingegangen. Jetzt will Gladbeck-Gangster Dieter Degowski (53) endlich aus dem Knast.

Er beruft sich auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur deutschen Sicherungsverwahrung und pocht damit auf die Menschenrechte.

Im Jahr 1991 wurde Degowski zu lebenslanger Haft verurteilt. Erst nachträglich wurde Sicherungsverwahrung angeordnet.

In ihrem Urteil, hielten die Richter des Europäischen Gerichtshofes fest, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung, wie sie in Deutschland als einfache Verlängerung der Strafhaft praktiziert wird, nicht den Menschenrechten entspräche.

Der klagende Reinhard M. (52, versuchter Mord) könnte jetzt freikommen.

Begründung: Als M. 1986 verurteilt wurde, durften höchstens zehn Jahre Sicherungsverwahrung angeordnet werden. 1998 wurde das Gesetz geändert: Sicherungsverwahrung wird nun unbegrenzt verhängt. Deshalb kamen M. (und 70 weitere Straftäter, auf die das zutrifft) nach den zehn Jahren Sicherungsverwahrung doch nicht frei.

Jetzt herrscht bei sämtlichen Schwerverbrechern, die in Haft sitzen, Aufbruchstimmung.

Auch verschiedene Star-Anwälte wollen sich jetzt mit der Entlassung weiterer Schwerverbrecher neue Lorbeeren verdienen.

Münchens Staranwalt Rolf Bossi setzt sich persönlich für eine Entlassung des Gladbecker Geiselgangsters Dieter Degowski (53) ein.

Bossi: „Ich werde ein Gnadengesuch stellen. Das Europäische Gericht ist hier an oberster Stelle, und diese Entscheidung bindet auch die deutschen Gerichte.“

In München bemüht sich Anwalt Dr. Adam Ahmed (38) um die Freilassung von Sexualmörder Daniel I. (31). Der hatte 1997 eine Joggerin erwürgt, sich an der Leiche vergangen.

Außerdem gibt es noch rund 70 weitere Schwerverbrecher, die von dem Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes profitieren könnten.

Otmar Kury, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg erklärt in der Bildzeitung aber warnend: „Gemäß unserer Verfassung gibt es kein Recht, einen Täter für immer wegzusperren. Wenn ein Straftäter seine Strafe abgesessen hat, wird er entlassen. Sicherungsverwahrung wird angeordnet, wenn man davon ausgehen muss, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Sie darf aber keine Verlängerung der Strafe sein, darum geht es bei dem Urteil. …Sicherungsverwahrung in Deutschland ist Etikettenschwindel. Die Täter bleiben einfach im Gefängnis, wie bei der Strafhaft auch. Die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung muss verändert werden. Die Täter dürfen nicht einfach weggeschlossen werden.“

CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach widerspricht hingegen in der „Berliner Zeitung“, die Sicherungsverwahrung sei keine Verlängerung der Strafe, sondern diene allein dem Schutz der Öffentlichkeit.

Menschenrechte vor Sicherheit des Bevölkerung, oder andersherum… ?

Stecknadelsuche
EU-Urteil zur Sicherungsverwahrung: Gladbeck-Gangster Degowski will auch raus !

  1. Wen Deutschland wirklich Rehabilitaion durchführen würde und den Insassen im Gefängnis bei der Aufarbeitung ihrer Tat wirklich helfen, könnte Rehabilitation möglich sein. Leider wird Deutschland nur ein Verwahrvollzug betrieben.
    Es wird ihr umfangreich gegen die Menschenrechte Verstoßen, denn viele Straftäter möchten wirklich etwas verändern und sich bessern und es ist möglich, doch leider nicht mit der Sicherungsverwahrung.

Hinterlasse einen Kommentar

Das Neueste | Newsticker

Prinz Harry und Chelsy: Liebes-Comeback in London ?...
Marc Terenzi: Baby mit One-Night-Stand ?...
Victoria und David: Viertes Beckham-Baby ist ein Mädchen...
Beweis-Fotos: Justin Bieber liebt Selena Gomez...
Christina Aguilera vergeigt Hymne: Fergie verteidigt peinlichen Fehler...

Netplosiv ist ein Projekt der Attack2net Inc.

Weitere Projekte der Attack2net Inc.