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Islam in Deutschland: Scharia an deutschen Gerichten

Von Frank Hollersmann | 11 Oktober 2010

Islam in Deutschland: Scharia an deutschen GerichtenWas für ein Skandal. Schon länger wird in Deutschland Scharia-Recht an öffentlichen Gerichten angewandt. Schon seit Jahren, so erklären Rechtsexperten, fällen Richter Urteile im Erb- und Familienrecht auf Grundlage der Scharia.

„In Deutschland gilt das Grundgesetz, nicht die Scharia“, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel einmal statuiert. Die Realität sieht ganz offensichtlich anders aus:

•Kölner Richter verpflichteten einen Iraner, nach der Scheidung 600 Goldmünzen Morgengabe an seine Ex-Frau zu zahlen – und stützten sich bei ihrem Urteil auf die Scharia, die im Iran gilt.
Morgengaben, die nach islamischem Recht u. a. der Absicherung der Frau nach einer Scheidung dienen, spielen nach deutschem Recht überhaupt keine Rolle mehr.
•Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte einen Türken zur Zahlung von 30.000 Euro Morgengabe an seine ehemalige Schwiegertochter.
•Vor dem Bundessozialgericht in Kassel klagte eine Witwe aus Marokko, weil sie die Rente mit der Zweitfrau ihres Mannes teilen sollte. Dabei verwies sie auf deutsches Recht, nach dem es eine Zweitfrau nicht geben darf. Die Kasseler Richter lehnten die Klage der Frau mit Hinweis auf islamisches Recht ab.
•Das Oberverwaltungsgericht Koblenz gestand auch der Zweitfrau eines Irakers eine Aufenthaltsgenehmigung zu. Nach fünf Jahren Ehe in Deutschland sei es ihr nicht zuzumuten, allein in den Irak zurückzukehren.
•Frauen, die in ihrem islamischen Heimatland rechtmäßig als Zweit- oder Drittfrau einen Mann heiraten, können in Deutschland Ansprüche geltend machen: Zum Beispiel auf Unterhaltszahlungen, vom Ehemann erworbene Ansprüche auf Sozialleistungen. Oder auf einen Teil des Erbes.

Professor Hilmar Krüger, Spezialist für ausländisches Privatrecht an der Uni Köln erklärte gegenüber dem Magazin „Spiegel“: „Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren“

Der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe: „Das Nebeneinander verschiedener Rechtsvorstellungen ist ein Ausdruck der Globalisierung. Wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches.“

Doch Deutschland steht mit dieser Praktik durchaus alleine da. In Kanada, beispielsweise, wird ausschließlich kanadisches Recht angewandt, gleich aus welchem Land der Welt die Prozessbeteiligten stammen.

Noch wird dem Scharia-Recht in Deutschland durch die Grundrechte Grenzen gesetzt. Eine weitere Einbindung von islamischem Recht in die deutsche Rechtssprechung ist aber zuerwarten.

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