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Kachelmann-Prozess: Verteidigung will Gutachter zurück

Von Yale Gilbert | 11 Oktober 2010

Kachelmann Prozess: Verteidigung will Gutachter zurückOhne Gutachter Brinkmann steht die Verteidigung von Jörg Kachelmann in dessen Vergewaltigungs-Prozess offenbar ziemlich ratlos da. Rechtsanwalt Birkenstock will den Gutachter, der die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers durch seine Blaue-Flecken-Theorie erklärte, wieder zurück in den Prozess holen.

Das Gericht hatte den umstrittenen Gutachter zu letzt für befangen erklärt.

So beantragte die Kachelmann-Verteidigung am 8. Prozesstag, die Ablehnung des Gutachters zurück zu nehmen.

Die Kammer solle sich noch einmal „gründlich und unbefangen” mit der Stellungnahme des Sachverständigen befassen. „Sie wird dann zu dem Ergebnis kommen, dass eine Erwartung der Befangenheit nicht berechtigt ist.”

Rechtsmediziner Bernd Brinkmann war als Gutachter abgelehnt worden, weil er beim möglichen Vergewaltigungsopfer vorschnell von Selbstversuchen mit blauen Flecken ausgegangen war.

Brinkmann war nicht der Frage nachgegangen, ob die Fotos Teil der sexuellen Praktiken waren und die Freundin die Aufnahmen in Kachelmanns Interesse machte. Deshalb sah die Strafkammer die Befürchtung der Staatsanwaltschaft als berechtigt an, der Gutachter sei nicht unparteiisch.

Unterdessen kämpfen die Kachelmann-Anwälte mit zweifelhaften Mitteln. Anstatt Argumentationen und Beweise vorzulegen, wird mit Befangenheitsanträgen, Dienstaufsichtsbeschwerden und duiosen Anträgen, Beamte als Zeugen zu laden, um sich geworfen, wie die Bildzeitung berichtet.

Bislang ohne Erfolg. Im Gegenteil. Sie mussten immer wieder Niederlagen einstecken.

Besonders auffällig: Trotz gegenteiligen Antrags, wird das mutmaßliche Opfer erst zum Ende des Prozesses nach allen anderen Zeugen gehört. Überlicher Weise kommen Opfer gleich zu Beginn eines Prozesses zu Wort.

Der am Verfahren nicht beteiligte Anwalt Dirk Dünnwald von der Hamburger Promi-Kanzlei Prinz erklärt das so: „Das Gericht will sich ein möglichst detailliertes Bild von Kachelmann und seinen früheren Partnerinnen machen.”

Dahinter steht die Frage: Was für ein Mensch ist der Angeklagte?

„So wollen die Richter auch die Aussage des mutmaßlichen Opfers besser einschätzen können, damit das, was sie sagt, nicht so allein im Raum steht.”

Kachelmann bestreitet sämtliche Vorwürfe. Den Ermittlern sagte er, es sei an dem Abend zwar zum Sex gekommen – aber einvernehmlich.

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Kachelmann-Prozess: Verteidigung will Gutachter zurück

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  1. Das Kachelmann verurteilt werden wird – ich denke da an einen Strafrahmen von so 5 Jahren 3 Monaten – hat nix mit Vorverurteilung zu tun, sondern entspricht dem juristischen Kalkül der Verhandlungsführung. – Das U-Haft in Deutschland Rechtskraft schafft, ist ein bekanntes Geheimnis. Die Fakten scheinen klar, ihre Auslegung allerdings unterliegen dem Ermessen des Gerichts. Ermessen war schon immer unermessbar, lg Fleder.

  2. Hm, das sieht mir aber irgendwie nach einer kleinen Kaptiulation aus. Ein Verteidiger-Anwalt, der keine richtige Strategie mehr auf die Beine bringt, als das Gericht anzublaffen? Oh oh, das hätte Birkenstock doch wissen müssen, dass man sich damit nicht unbedingt erfolgreich Gehör verschafft. Ordentliche Anträge dagegen MÜSSEN entschieden werden und können ganz entscheidend sein im Falle einer Revision. Mein persönlicher Eindruck vom Fall: es scheint dermaßen erdrückende Indizien zu geben dass es nur noch der letzten glaubwürdigen Aussage des mutmaßlichen Opfers und der Aussagen einiger Gutachter bedarf, um ein Urteil sprechen zu können. Unschuldsvermutung hin oder her, das Gericht nähert sich meines Erachtens mit Riesenschritten einem Urteil und zwar einem gerechten.

  3. Ich finde es rechtlich sehr bedenklich, dass die blauen Flecken durch die Strafkammer quasi weg retuschiert worden sind. – Selbst wenn der renommierte Gerichtsmediziner Dr. Brinkmann für befangen gehalten wird, bleiben sie doch ein Faktum, dessen Zustandekommen der gerichtlichen Würdigung unterliegen muss. – Im Falle einer Verurteilung Kachelmanns werden sich die Hämotome sicherlich zu Schwielen der Revisionsbegründung ausbilden, lg Fleder.

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