Kachelmann-Prozess: Ex-Geliebte schickt Liebes-Rechnung

Von Frank Hollersmann | 12 November 2010

Kachelmann Prozess: Ex Geliebte schickt Liebes RechnungAm vergangenen Montag absolvierte Katharina T. aus Helgoland ihre Zeugenaussage im Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann. Schon im Vorfeld kündigte sie an, Details aus ihrer Beziehung mit dem Medien-Mann öffentlich zu machen.

Jetzt ist es so weit:

Drei Jahre war Katharina T. (29) offenbar die Geliebte von Jörg Kachelmann.

Nach seiner Verhaftung schrieb sie dem Wetter-Moderator: „Ich stehe zu Dir.“

Doch nachdem sich herausstellte, dass auch Katharina T. nur eine Frau von vielen war, schlug die Liebe in negative Gefühle um.

Erst verhöhnte Katharina T. Kachelmann, als sie ihm zum Geburtstag Kondome und Intimlotion ins Gefängnis schickte. Dann schrieb sie ihm eine Rechnung über ihre Ausgaben, die ihr wegen der dreijährigen Liebesbeziehung mit Kachelmann entstanden. Und Katharina T. hätte diese Kosten gerne von Kachelmann ersetzt.

Auf der Liste ist folgendes zu finden:

• Bahnfahrten zu gemeinsamen Treffen, u.a. Berlin–Lüneburg (73 Euro), Göhrde–Köln (88 Euro), Eberswalde–Leipzig.
• Abhol-Service Lüneburg (35 Euro)
• Übernachtung im Radisson-Hotel Leipzig (119 Euro)
• Nutzung der Ferienwohnung (30 Euro)
• Kosten für 530 SMS (106 Euro), Telefon (50) und Porto (10)

Und sie berechnet ihm den Arbeitslohn für ein Segelschiff, das sie aus Speckstein bastelte und ihm schenkte. Für 130 Arbeitstunden zu 18 Euro. Macht 2340 Euro. Dazu „60 Euro pauschal“.

Jörg Kachelmann ließ über seinen Anwalt Reinhardt Birkenstock erklären, dass er diese Auflistung nicht bezahlen werde.

Birkenstock: „Es ist eine zynische Verachtung für meinen Mandanten, der 132 Tage unschuldig im Gefängnis verbringen musste!“  Das allerdings muss sich erst noch herausstellen…

Der Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann wird am 1. Dezember vor dem Landgericht Mannheim fortgesetzt.  Er wird beschuldigt eine seiner langjährigen Lebensgefährtinnen zum Sex gezwungen und mit dem Tod bedroht zu haben. Kachelmann bestreitet die Tat.

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