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Folter-Androhung: Kindermörder Gäfgen fordert Schmerzensgeld

Von Frank Hollersmann | 18 März 2011

Folter Androhung: Kindermörder Gäfgen fordert SchmerzensgeldDer Fall um den entführten Bankiers-Sohn Jakob von Metzler (11) sorgte bundesweit für Entsetzen. Der kleine Junge wurde von seinem Entführer brutal ermordet. Als die Polizei noch fieberhaft nach dem Kind suchte, war der kleine Junge längst tot.

Für Schlagzeilen sorgte schließlich die Tatsache, dass der Entführer und Kindermörder Magnus Gäfgen im Polizei-Verhör mit der Androhung von Folter unter Druck gesetzt worden war. Jetzt fordert Gäfgen 10 000 Euro Schmerzensgeld für die erlittene Qual.

Ein wenige Verständnis erregender Vorgang, angesichts der Qualen, die Gäfgen dem kleinen Jakob von Metzler einst zufügte, doch im Rechtsstaat Deutschland hat Gäfgen offenbar gute Chancen, seine Forderung durchsetzen zu können.

Vor dem Landgericht Frankfurt wird aktuell die Schadensersatz-Forderung von Gäfgen verhandelt. Das Land Hessen ist Beklagter. Auf Anweisung des ehemaligen Polizei-Vizechefs Wolfgang Daschner (67) wurde Gäfgen vier Tage nach dem Verschwinden von Jakob von Metzler Folter angedroht.

Magnus Gäfgen berichtete jetzt erneut im Zeugenstand: „Der Vernehmungsbeamte hat mich an den Schultern geschüttelt, mich geschubst. Dann sagte er: ,Ein Spezialist ist mit dem Hubschrauber unterwegs. Der wird dir Schmerzen bereiten, wie du sie noch nie zuvor erlebt hast.‘ Er hat mir einen schmerzhaften Schlag auf die Brust verpasst und gesagt, im Knast werde ich von zwei Negern vergewaltigt. Ich habe Hilflosigkeit und Angst verspürt.“

Gäfgen verriet den Beamten schließlich das Versteck der Kinderleiche. Zum Zeitpunkt des Verhörs war Jakob von Metzler längst tot.

Der Vernehmungsbeamten Ortwin E. (57) sagt aus: „Wir haben gehofft, dass Jakob noch lebt. Ich habe nicht gewusst, dass Gäfgen das Kind da schon längst brutalst umgebracht hatte. Aber ich habe ihn nicht angefasst. Ich habe die Nähe zu ihm vermieden, weil er eine unangenehme Kälte ausstrahlte.“

Aber: Der Vernehmungsbeamte muss einräumen, dass er Gäfgen auf Anweisung von Polizei-Vizechef Daschner auf die Verabreichung von Wahrheitsserum und mögliche Schmerzen durch einen SEK-Beamten hingewiesen habe.

Ex-Polizei-Vizechef Daschner sagt aus: „Ein Mensch kann vier Tage ohne Flüssigkeit auskommen. Die waren am Morgen des Vernehmungstages um. Wir haben überlegt, Gäfgen Zwang anzudrohen, sollte er uns nicht das Versteck verraten. Ich habe den Vernehmungsbeamten gebeten, an die Vernunft des Verdächtigen zu appellieren und wenn nötig auch Druck zu machen.“

Vom damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier habe er keine Rückendeckung gehabt.

Es ist zu erwarten, dass Gäfgen tatsächlich ein Schmerzensgeld zugesprochen wird.

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