Am Mittwoch wurde im Vergewaltigungs-Prozess gegen Medienmann Jörg Kachelmann per Video die Aussage einer Schweizer Freundin eingebracht.
Die Schweizerin hatte sich zuvor geweigert vor einem deutschen Gericht auszusagen. Daher wurde ihre Aussage in der Schweiz auf Video aufgezeichnet und nun vor Gericht abgespielt.
So soll die Schweizerische Fotografin nun ausgesagt haben, einmal mit Kachelmann eng zusammen gewesen zu sein. Man habe sich geküsst und berührt, dabei sei Kachelmann grob geworden.
Zu Verhandlungsbeginn des 28. Prozesstages stellte Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn (63) erneut Anträge: Die Tatsache, dass „Emma“-Herausgeberin Alice Schwarzer die Aussage verweigerte, müsse vom Gericht zugunsten Kachelmanns bewertet werden.
Und: Schwenn fordert, eine Ex-Geliebte bei einer erneuten Vernehmung nach der Höhe eines Info-Honorars durch die Zeitschrift „Bunte“ befragen zu dürfen. Sie hatte ein Interview gegeben. Anwalt Schwenn: „Je höher die Vergütung, desto mehr Grund hat die Kammer, der Zeugin zu misstrauen.“
Am Freitag wird weiter in Sachen Kachelmann verhandelt…
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