Heino (Volks-und Schlager-Sänger) hat seinen Prozess um Versicherungsleistungen für eine abgesagte Tour endgültig vor dem Oberlandesgericht Köln verloren. Das OLG wies die Berufung des Sängers und dessen Konzertveranstalters zurück.
Bei dem Streit ging es um die Weigerung der Gothaer Versicherung die Kosten von 3,5 Millionen Euro für einen Tourneeausfall auf Grund von Krankheit zu zahlen. Heino hatte die Konzerttournee 2007 abgesagt, führte gesundheitliche Gründe an.
Die Richter bestätigten jetzt das Urteil des Amtsgerichtes Köln von 2009 und ließen keine weiteren Rechtsmittel zu. Damit braucht die Versicherung die Kosten nicht zu übernehmen.
Heino hatte das Landgericht Köln in seiner damaligen Urteilsbegründung “arglistiges” Handeln nachgewiesen.
Der Grund dafür: Heino hatte bei Vertragsabschluss eine jahrelange Tinnitus- Erkrankung verschwiegen. Der Sänger bestreitet dies und behauptet bis heute, dass diese Probleme erst 2010 aufgetreten wären.
Mit dem OLG- Urteil scheint aber noch nicht Schluss zu sein, denn sowohl Heino als auch dessen Veranstalter wollen jetzt die langjährige Hausärztin verklagen, da angeblich auf deren Falschaussage hin, das Landgericht Köln 2009 sein Urteil gefällt habe.
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