DSDS-Verlierer Menowin Fröhlich: Bundesgerichtshof soll ihn vor Knast retten !

Von Lisa Seitz | 18 Oktober 2010

DSDS Verlierer Menowin Fröhlich: Bundesgerichtshof soll ihn vor Knast retten !Ein Superstar ist Menowin Fröhlich (23) bislang nicht geworden, dafür droht dem Ex-DSDS-Kandidaten wieder einmal ein Knast-Aufenthalt. Das will der 23-jährige Sido-Cousin unter allen Umständen verhindern, gerade jetzt, nachdem er doch so bekannt geworden ist.

Eine Verfassungsbeschwerde am Bundesgerichtshof gegen den vorliegenden Bewährungswiderruf soll helfen. Ob es klappt ? Ungewiss !

Immerhin drohen bei einer rechtskräftig widerrufenen Bewährung 313 Tage Knast für Menowin.

Mitte September hatte das Amtsgericht Darmstadt eine offene Bewährung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt widerrufen.

Der Grund: Trotz mehrfacher Aufforderung habe sich Menowin nicht bei seiner Bewährungshelferin gemeldet und sei nicht zu gesetzten Terminen erschienen. Wegen Betruges und Körperverletzung war Menowin zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Doch bewährt hat sich Menowin offenbar nicht. Jetzt winkt der Knast.

Am vergangenen Freitag reichte Menowin eine 45 Seiten starke Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil ein.

Sein neuer Anwalt Manfred Döhring erklärte dazu jüngst in der Bildzeitung: „Da das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt bereits rechtskräftig ist, bleibt nur diese Möglichkeit. Ich finde, mein Mandant ist im Verfahren nicht immer gut vertreten worden. Es wurden Fehler gemacht.“

Der Anwalt ist zuversichtlich für seinen Mandanten noch einiges heraus schlagen zu können.

Döhring dazu: „Ich bin guter Dinge. Es kommt darauf an, ob alle Fristen für die Beschwerde eingehalten wurden.“

Parallel zur Verfassungsbeschwerde kämpft Menowin in einem zweiten Verfahren um einen Haftaufschub.

Ob sich die Richter gnädig stimmen lassen … ?

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  1. Hat sich überhaupt schon einmal jemand gefragt wie es denen geht die Menowin geschlagen,betrogen und beraubt hat??? Sie die Geschädigten sind es die zu bedauern wären und nicht ein Herr Menowin Fröhlich!!! Ansonsten ist die Posse mehr als lächerlich ich und kein mir bekannter Jurist sieht mit Nichten dass da etwas geschehen wäre das es überhaupt erforderlich sei das Bundesverfassungsgericht oder eine ähnliche Instanz bemühen zu müssen. Nun muss er sich wohl oder übel bei Antritt seiner Reststrafe sagen,”Ob sie dich lieben oder Hassen, einmal müssen sie dich doch raus lassen.” Ob sich bis dann überhaupt noch Jemand an ihn erinnert wage ich angesichts unserer schnell und kurzlebigen Zeit stark zu Bezweifeln.

  2. Soso, MF legt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Das dürfte kaum erfolgreich sein, denn Verfassungsbeschwerden werden vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.

  3. Ich hoffe es nicht!! Jeder andere würde schon längst sitzen!! Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit?? Er hat seine Strafe abzusitzen und fertig!!

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