Ein teures Vergnügen hat sich Rapper Bushido da geleistet. Bushido wurde jüngst vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Satte 10 500 Euro musste Bushido hinblättern, wegen einer paar unkontrollierter Wörter … !
Während einer Verkehrskontrolle beschimpfte Bushido einen Polizisten als „Hampelmann“ und dessen Kollegin als „Affe“ bzw. „Schamuta“ (dt. „Schlampe“).
Außerdem bepöbelte Bushido bei einer Homosexuellen-Demo am 27. Juni 2009 die Teilnehmerin Tülin D. (31) mit den Worten: „Du bist eine Lesbe, wa, dich müsste man mal richtig durchficken.“
Veranstalter Korai Y. (36) titulierte er, laut Anklage, zudem mit den Worten: „Deine Schwuchtelveranstaltung kannst du dir in den Arsch stecken, Schwuchtel, nimm deine Schwuchtelhände von mir.“
Im Januar wurde Bushido bereits zu einer Geldstrafe von satten 18 000 Euro verurteilt. Doch das war Bushido zu viel. Er ging in Berufung.
Vor Gericht behauptete Bushido jetzt, er selbst sei auch beleidigt worden, zumindest auf der Schwulen-Demo … Dort habe man ihn zudem mit Bier überschüttet.
Die Entscheidung des Gerichts: Für die Pöbelei gegen die Polizisten muss Bushido zahlen – 10 500 Euro Strafe. Das zweite Verfahren wurde eingestellt. Bushido wünschte allen ein „schönes Wochenende“ und sagte draußen: „Ich hätte mich gefreut, wenn ich heute hätte länger schlafen können.“
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