5 Euro mehr, das sieht das neue Hart-IV nach Plänen von Bundessozialministerin Ursula von der Leyen vor, keine Luxusbezüge von über 400 Euro, wie eigentlich angekündigt.
Tatsächlich hat sich die Bundesregierung auf einer Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes von 359 auf 364 Euro geeinigt.
Allerdings werden Extra-Bezüge für Raucher und Alkoholigker ersatzlos gestrichen. Derartige Süchte werden künftig nicht mehr von der Allgemeinheit finanziert.
Dafür aber Sonderleistungen für Kinder !
Außerdem soll der Hartz-IV-Satz künftig jährlich zum 1. Juli an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.
Für Kinder gibt es je nach Alter weiterhin 215, 251 bzw. 287 Euro/Monat. Die Sätze hätten nach der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuberechnung eigentlich um bis zu 12 Euro sinken müssen.
Außerdem haben Hartz-IV Kinder künftig Anspruch auf die Nutzung des „Bildungspakets“. Es umfasst u. a. Ausgaben für Schulbücher, Tagesausflüge, Sportverein etc., bei Bedarf auch für Schulmittagessen, Nachhilfeunterricht. Pro Kind sind mindestens 250 Euro/Jahr vorgesehen, die zunächst als Gutscheine von den Jobcentern ausgegeben werden sollen.
Diese Gutscheine können z. B. im Kindergarten, in der Schule eingelöst werden. Mittelfristig sollen Städte und Gemeinden aber auch aufladbare Chipkarten anbieten.
Weitere Änderungen:
MIETE
Für die Warmmiete gibt es künftig eine Pauschale, die jede Stadt und Gemeinde selbst festlegt. Die Pauschale muss sich am örtlichen Mietniveau orientieren. Dadurch soll u. a. die Klageflut gegen nicht bewilligte Mietzahlungen eingedämmt werden.
STRAFEN
Die Jobcenter sollen härter gegen Arbeitsverweigerer durchgreifen. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss künftig innerhalb von 3 Monaten mit Kürzung der Stütze rechnen (bisher rd. 6 Monate).
ZUVERDIENSTE
Stütze-Empfänger, die eine reguläre Arbeit annehmen, sollen mehr vom Lohn behalten dürfen. Deshalb sollen die „Zuverdienst-Grenzen“ geändert werden. Endgültige Entscheidung im Oktober!
Hinterlasse einen Kommentar