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Integration: Gesetz gegen Zwangsheirat

Von Yale Gilbert | 28 Oktober 2010

Integration: Gesetz gegen ZwangsheiratZwangsheirat und Schein-Ehen sollen in Deutschland stärker bekämpft werden. Dafür will die Bundesregierung jetzt ein eigenes Gesetz formulieren, dass Zwangsehen als eigene Straftat ausweist und mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe belegt, für Personen, die andere in eine Zwangsehe nötigen.

Bislang galt das Arrangieren einer Zwangsehe nur als schwere Nötigung.

Auch Eheschließungen, die der Erschleichung eines Aufenthaltsrechts dienen, will die Regierung erschweren. Das Recht, in Deutschland zu bleiben, gibt es für ausländische Ehepartner künftig erst nach drei statt bisher zwei Jahren.

“Zwangsheirat ist auch in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem, das in den letzten Jahren verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt ist”, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Das neue Gesetzt soll genau hier ansetzen.

Weiter sagte der Innenminister: “Damit treten wir gleichzeitig der Fehlvorstellung entgegen, es handele sich um eine zumindest tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder anderen Kulturen.”

Außerde: Frauen, die zwangsweise ins Ausland verheiratet wurden, sollen ein Rückkehrrecht nach Deutschland erhalten. Voraussetzung ist aber, dass sie integrationswillig sind.

Die Teilnahmepflicht von Zuwanderern an Integrationskursen soll künftig stärker kontrolliert werden. Die Ausländerbehörden sollen vor der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis feststellen, ob ein Ausländer einen solchen Kurs absolviert hat.

Für Asylbewerber hat die Bundesregierung Erleichterungen parat. Die Beschränkungen für die Bewegungsfreiheit sollen gelockert werden, damit die Asylbewerber leichter einen Job oder Studienplatz finden können.

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