Wann ist ein Blitz-Kasten zur Überwachung eines Unfallschwerpunktes angebracht, in welchem Fall ist der Blitzer reine Abzocke von Autofahrern ? Ein Amtsrichter aus Herford entscheidet das jetzt nach seinem Ermessen. Er sprach zahlreiche, geblitze Autofahrer einfach frei.
Schluss mit Knöllchen-Abzocke ! Der Staat muss sich selbst auch an seine Gesetze halten, wettert Richter Helmut Knöner (62).
Es gebe keine verbindlichen Regeln, wann und wo und mit welchen Geräten geblitzt wird, klagt Knöner, der seit 30 Jahren am Amtsgericht Herford Urteile spricht.
Der Richter: „Wie kann ich beurteilen, ob ein Starenkasten zum Geldverdienen oder wegen eines Unfallschwerpunktes aufgestellt wurde?“
Tatsächlich sind die Blitzer landauf, landab für den Staat eine willkommene Geldmaschine. Rund 500 Millionen Euro nimmt die öffentliche Hand auf diese Weise pro Jahr ein, mancher schätzt sogar noch viel mehr.
„Ich habe den Verdacht, dass Blitzer oft nur Abzocke sind“, erklärt Richter Knöner gegenüber dem Kölner Express. Bis dieser Verdacht nicht ausgeräumt ist, will Richter Knöner alle Tempo-Sünder frei sprechen.
42 Autofahrer hat der Richter von ihren Geldbußen schon freigesprochen. Knöner will weiter machen, bis es endlich eine eindeutige rechtliche Grundlage gibt.
Besonders missfallen dem Juristen die rechtlichen Grundlagen für Foto- oder Videoaufnahmen von Temposündern. Laut Knöner werden sie auf der Grundlage eines Terrorabwehrgesetzes gemacht.
Jetzt hofft der Jurist, dass höhere Instanzen genauso entscheiden werden wie er. „Dann hat der Gesetzgeber ein ernstes Problem.“
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