Am Montag wurde der Vergewaltigungs-Prozess gegen Medienmann Jörg Kachelmann fortgesetzt. Endlich wurde das mutmaßliche Opfer in den Zeugenstand gerufen. Es wird heute vernommen. Die Öffentlichkeit ist von der Verhandlung ausgeschlossen.
Eigentlich hätte das 37-jährige, mutmaßliche Opfer bereits am vergangenen Mittwoch vernommen werden sollen, doch die Kachelmann-Verteidigung sabotierte den Prozess mit einem gigantischen Befangenheitsantrag gegen das gesamte Gericht.
Kachelmanns ehemalige Lebensgefährtin behauptet, der Fernsehmoderator habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Der 52 Jahre alte Schweizer bestreitet die Vorwürfe.
Anders als noch am Mittwoch hat das Gericht am Montag die frühere Freundin des Wettermoderators nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung über ihr Recht belehrt, die Aussage zu verweigern. Dies kann sie tun, wenn die Gefahr besteht, dass sie sich selbst belastet.
Da die Richter dies vergangene Woche abgelehnt hatten, warf Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock dem Gericht fehlerhafte Belehrung vor.
Die Kachelmann-Verteidigung versucht mit allen Mitteln, das mutmaßliche Opfer einer Falschbeschuldigung zu überführen. Bislang mit nur mäßigem Erfolg.
Der Vorsitzende Richter lenkte am zehnten Prozesstag ein. Man habe vergangene Woche zunächst davon absehen wollen, weil es im ersten Teil der Befragung lediglich um persönliche Daten wie etwa den Lebenslauf gehe, sagte er.
Die von der Verteidigung geforderte Belehrung habe man für den Teil der Aussage geplant, in dem es um den Tathergang und die Beziehung zu Kachelmann gehen soll. Ein durchaus übliches Vorgehen, das dem Zeugen an der entscheidenden Stelle ins Gedächtnis ruft, dass er eine Wahrheitspflicht hat …
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